Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.01.2008

Rechtsprechung
   KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07   

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https://dejure.org/2008,4781
KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten; Haftung eines zur Bauüberwachung beauftragten Architekten gegenüber dem Bauherrn; Anspruch auf Erstattung der ...

  • Judicialis

    BGB § 635; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; HOAI § 15
    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung; Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anweisung des Architekten zu geänderter Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwacher ordnet fehlerhaft Änderung der Bauausführung an: Alleinige Haftung? (IBR 2008, 1160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 248
  • MDR 2010, 366
  • MDR 2010, 677
  • BauR 2008, 1670
  • BauR 2009, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Fehlerbegriff - auch nach altem Recht - nicht allein objektiv zu verstehen, sondern er wird ferner subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt (BGH BauR 2004, 1941).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Die Verurteilung der Beklagten zu 1) zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die zuerkannten Beträge käme im gegenwärtigen Zeitpunkt allenfalls dann in Betracht, wenn feststünde, dass der Kläger insoweit tatsächlich Mehrwertsteuer wird entrichten müssen (BGH NJW 1986, 1684).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Wenn sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet erweist, der Erlass eines Feststellungsurteils aber dem Interesse der klagenden Partei entspricht, dann kann das Gericht dem im Leistungsantrag enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben kann, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt worden ist (BGH NJW 1984, 2295).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Aufwendungen unter Abwägung aller Umstände mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist (BGH NJW-RR 2006, 304, 305).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

    Auf die Rechtsprechung des Senats zum Schadenersatz (KG BauR 2009, 107) kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang nicht berufen.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 101/08

    Umfang des Schadens bei Baumängeln

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

    Soweit die Beklagte meint, etwas anderes ergebe sich aus dem Urteil des Kammergerichts vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 - (KGR Berlin 2008, 777) und aus dem von ihr zitierten Urteil des OLG München (BauR 2008, 1909), trifft dies nicht zu.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 108/08

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
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   OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07   

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https://dejure.org/2008,21987
OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,21987)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,21987)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,21987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger masseschmälernder Zahlungen; Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Vermutung des Verschuldens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 34; ; AO § 69; ; StGB § 266 a

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen trotz bestehender Zahlungsunfähigkeit - Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
    Eine Pflichtwidrigkeit hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 14. Mai 2007 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung insbesondere verneint für die Zahlung fälliger Leistungen an die Sozialkassen oder die Steuerbehörden, wenn der Geschäftsführer sich bei Nichtabführung derselben der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt (BGH NJW 2007, 2118/2120).

    Das im Rahmen der Ersatzverpflichtung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG erforderliche Vorliegen eines Verschuldens wird vermutet und ist vom Geschäftsführer zu widerlegen (BGH NJW 2007, 2118/2120 m.w.Nw.).

    Die vom Bundesgerichtshof in der vom Beklagten wiederholt zitierten Entscheidung vom 14. Mai 2007 (NJW 2007, 2118/2120) für den Nachweis mangelnden Verschuldens geforderten Voraussetzungen für eine rechtfertigende externe Beratung können im Streitfall nicht festgestellt werden.

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
    Maßstab für die Prüfung dieser Sorgfalt sind nicht die allgemeinen Verhaltenspflichten des Geschäftsführers, sondern insbesondere auch der Zweck des § 64 Abs. 2 GmbHG, Masseverkürzungen der insolvenzreifen Gesellschaft und eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gesellschaftsgläubiger zu verhindern (BGH, Urt. vom 8. Januar 2001, Az. II ZR 88/99, LS 2, Rdnr. 22 - zitiert nach juris).

    Dem Beklagten war zudem zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse von Amts wegen vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach der Erstattung an die Masse gegen die Insolvenzverwalterin zu verfolgen (vgl. BGHZ 146, 264/279, BGH NZI 2006, 63/64).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
    Dem Beklagten war zudem zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse von Amts wegen vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach der Erstattung an die Masse gegen die Insolvenzverwalterin zu verfolgen (vgl. BGHZ 146, 264/279, BGH NZI 2006, 63/64).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
    Die Klägerin hat ferner dargelegt, dass seit September 2002 bis Februar 2003 stetig anwachsend auf zuletzt rund 22.000,00 EUR Lohnrückstände angefallen sind, was für sich betrachtet ein gewichtiges Indiz für eine Zahlungseinstellung und demnach für eine Zahlungsunfähigkeit ist (vgl. Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 17 Rdnr. 29/34 m.w.Nw.; BGH NZI 2007, 36/37).
  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den

    Hierher gehören auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (vgl. OLG Brandenburg vom 16.1.2008 - 7 U 108/07).
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