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OLG Dresden, 31.01.2000 - 7 U 1098/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit; Angebot; Annahme; Vertragsschluss; Teilbarkeit; Rechtsgeschäft; Teilnichtigkeit; Stellvertretung; Innenvollmacht; Genehmigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 139 164 ff.
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Angebot oder Annahme; Genehmigung eines unter Überschreitung einer Innenvollmacht zustande gekommenen Vertrages durch Erfüllung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.03.1999 - 10 O 4248/98
- OLG Dresden, 31.01.2000 - 7 U 1098/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1970 - II ZR 137/69
Gründer-GmbH Haftung bei Geschäftsunfähigkeit eines der mehreren Gesamtvertreter
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 7 U 1098/99
Ein wirksames Angebot oder eine wirksame Annahme ist für sich genommen - ohne korrespondierende wirksame Willenserklärungen des Geschäftspartners - kein selbstständiges Rechtsgeschäft i. S. des § 139 BGB, so dass der Vertrag insgesamt als nichtig anzusehen ist (…Jauernig, BGB, 9. Aufl., Rn. 5;… Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 139 Rn. 10; vgl. auch BGHZ 53, 210ff., 214f.).Auf diesen kann es nur ankommen, wo beide Parteien wirksam vertreten sind (BGHZ 53, 210ff., 215).
- BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90
Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 7 U 1098/99
Zweifel an dem Umfang der Innenvollmacht bestanden nicht, wiewohl bei der reinen Innenvollmacht allein auf die Verständnismöglichkeiten des Bevollmächtigten abzustellen ist (BGH, NJW 1991, 3141f., 3141). - BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67
Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 7 U 1098/99
Nach der Rechtsprechung des BSG zählen unter Rückgriff auf die kommunalrechtlichen Grundsätze zu den laufenden Verwaltungsgeschäften alle Geschäfte, die die Erfüllung der dem Sozialversicherungsträger gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben zum Gegenstand haben, sich also in der Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sowie andere - außerhalb der gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben liegende - Geschäfte, sofern sie mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sich nicht auf die Verwaltungspolitik beziehen und auch sonst keine erhebliche Bedeutung haben (BSGE 26, 129;… Wannagat-Kreikebohm/Marschner, SGB, 41. Lfg. = 9. Lfg. SGB IV, § 36 SGB IV Rn. 16).