Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2082 Abs. 2
Beginn der Anfechtungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 15 O 206/98
- OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 991 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89
Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99
Im übrigen folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW-RR 1990, 606 ) auch insoweit, als zwar ausnahmsweise der geforderten positiven Kenntnis dem Rechtsgedanken des § 162 BGB folgend gleichzusetzen ist, wenn sich der Anfechtungsberechtigte den gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeiten in bezug auf Umstände verschließt, die ihm das Wissen von Schaden und Schädiger vermitteln.Daß .die Unkenntnis verschuldet ist, selbst fahrlässig, genügt für einen solchen Ausnahmetatbestand nicht (vgl. BGH NJW-RR 1990, Seite 606 m.w.N.).
Die Situation mußte sich auch für sie nicht so darstellen, daß sie einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen konnte (BGH NJW-RR 1990, 606 mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86
Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99
Soweit der Beklagte behauptet, aufgrund Konsums von Alkohol und Drogen habe bei ihm zum Zeitpunkt der Tatbegehung absolute Schuldunfähigkeit vorgelegen, hat er den ihm insoweit obliegenden Beweis (BGH NJW 1988, 822, 823) in Anbetracht der im Strafverfahren eingeholten Sachverständigengutachten der Ärztin für Neurologie und Psychiatrie Dr. und der Dipl.-Psychologin nicht geführt.Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Beklagte im Zivilverfahren den Beweis zu führen hat, daß bei ihm infolge des Konsums von Alkohol und Drogen im Zeitpunkt der Tatbegehung absolute Schuldunfähigkeit vorgelegen hat (BGH NJW 1988, 822, 823).
- BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88
Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99
Der Senat stimmt mit dem Bundesgerichtshof dahin überein (BGH NJW 1989, 3214), daß derjenige Anfechtungsberechtigte mit der Klage auszuschließen ist, der innerhalb der Jahresfrist nicht handelt, obwohl er hätte handeln können, weil von ihm im wohlverstandenen eigenen Interesse ein Handeln zu erwarten war.
- LG Koblenz, 17.10.2002 - 9 O 136/01 Anfechtungsberechtigte darüber hinaus das volle Kostenrisiko zu tragen hätte (siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 7 U 114/99 ).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung; Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Nervenverletzung; Anforderungen an die Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken; Plausibilität eines Entscheidungskonfliktes; Behandlungsfehler
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 § 847
Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Zur Aufklärung vor Eingriffen bei Schmerzpatienten; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 15.06.1999 - 2 O 363/96
- OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede). - BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95
Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785). - BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede). - BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83
Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Über die Folgen von Behandlungsfehlern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck der Risikoaufklärung nicht aufzuklären (vgl. BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 358, 359). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91
Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Über die Folgen von Behandlungsfehlern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck der Risikoaufklärung nicht aufzuklären (vgl. BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 358, 359). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92
Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
- OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an …
Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191). - OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung; …
Über ein derartiges erhöhtes Risiko war grundsätzlich aufzuklären (vgl. Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; s.a.: OLG Hamburg, OLGR 2006, 199 ff., juris Tz. 31). - OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei …
b) Ob hier eine spezifische Aufklärungspflicht hinsichtlich des gesteigerten Risikos bei Rezidivoperationen bestand (vgl. BGH, NJW 1992, 2351; Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; OLG München, Urteil vom 23.02.2012, Az. 1 U 2781/11, juris Tz. 30; OLG Köln, VersR 2009, 261 f., juris Tz. 17), braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.03.1999 - 8 O 12/97
- OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96
Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99
Die Übernahme der Bürgschaft durch einen Gesellschafter verstößt deshalb nur unter ganz besonderen Umständen gegen die guten Sitten (BGH NJW 1998, 894). - BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99
Diese Umstände hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere bei Bürgschaften von nahen Angehörigen angenommen, die an der Bürgschaft kein eigenes wirtschaftliches Interesse haben, sondern die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner eingegangen sind (BGH NJW 1997, 3372). - BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99
Mit dem Landgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon auszugehen, dass die Bürgschaft bezüglich dieser sogenannten Anlaßverbindlichkeit der Hauptschuldnerin wirksam ist (BGH NJW 1995, 2553). - BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97
Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.1999 - 7 U 114/99
Einer analogen Anwendung der Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes steht zunächst bereits entgegen, dass sich der Gesetzgeber bewußt gegen die Einbeziehung von Bürgschaftsverträgen in den Geltungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes ausgesprochen hat, wie sich aus den Protokollen der parlamentarischen Beratung ergibt (siehe Zitate in den Entscheidungsgründen des Urteils des 9. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 21.04.1998, NJW 1998, 1939, 1941).