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   OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11   

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https://dejure.org/2012,38694
OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11 (https://dejure.org/2012,38694)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2012 - 7 U 116/11 (https://dejure.org/2012,38694)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 7 U 116/11 (https://dejure.org/2012,38694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung; Darlegungs- und Beweislast für hypothetische Einwilligung des Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer fehlerhaften Aufklärung über mögliche Behandlungsalternativen durch einen Zahnarzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen fehlerhafter Aufklärung über Behandlungsalternativen durch einen Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine zu hohen Anforderungen an Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Der Tatrichter darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17 m.w.N.) grundsätzlich Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen.

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 1 U 124/09

    Arzthaftung: Aufklärung eines Minderjährigen vor einer Schilddrüsenentfernung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Die maßgebliche Situation im Zeitpunkt der Aufklärung ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass man lediglich die Risiken der Operation kennt, nicht aber um deren spätere Verwirklichung weiß (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2011, 747 ff., juris Tz. 43).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 251/05

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über seltenes Risiko bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Unter diesen Umständen ist unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen in der ergänzenden Stellungnahme weiter dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Behandlungsmethoden, auch wenn das Risiko der Nervschädigung bei der Klägerin wegen ihrer anatomischen Struktur deutlich erhöht war, nicht plausibel, wieso die Klägerin, wie von ihr bei ihrer Anhörung angegeben (II 119), selbstverständlich ein Ziehen des Zahnes vorgezogen hätte (vgl. auch OLGR Hamburg 1999, 275 ff., juris Tz. 14, zum Zahn 47; Senat, OLGR 2001, 171 f., juris Tz. 66 zur fehlerhaften Aufklärung über das Risiko einer Schädigung des nervus alveolaris inferior durch die Leitungsanästhesie; vgl. dazu auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05, juris Tz. 25).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Es kommt nicht darauf an, wie sich ein "vernünftiger" Patient, dem die erforderliche Aufklärung zuteil geworden ist, voraussichtlich verhalten hätte; allein entscheidend ist die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht (BGH, NJW 1994, 799 ff., juris Tz. 28).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).
  • OLG Hamburg, 05.08.2005 - 1 U 184/04

    Arzthaftung: Unterlassene Aufklärung über gesteigerte Risiken einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Über ein derartiges erhöhtes Risiko war grundsätzlich aufzuklären (vgl. Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; s.a.: OLG Hamburg, OLGR 2006, 199 ff., juris Tz. 31).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97

    Arzthaftung - Aufklärung vor Leitungsanästhesie für Wurzelbehandlung eines Zahns

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Unter diesen Umständen ist unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen in der ergänzenden Stellungnahme weiter dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Behandlungsmethoden, auch wenn das Risiko der Nervschädigung bei der Klägerin wegen ihrer anatomischen Struktur deutlich erhöht war, nicht plausibel, wieso die Klägerin, wie von ihr bei ihrer Anhörung angegeben (II 119), selbstverständlich ein Ziehen des Zahnes vorgezogen hätte (vgl. auch OLGR Hamburg 1999, 275 ff., juris Tz. 14, zum Zahn 47; Senat, OLGR 2001, 171 f., juris Tz. 66 zur fehlerhaften Aufklärung über das Risiko einer Schädigung des nervus alveolaris inferior durch die Leitungsanästhesie; vgl. dazu auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05, juris Tz. 25).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99

    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Über ein derartiges erhöhtes Risiko war grundsätzlich aufzuklären (vgl. Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; s.a.: OLG Hamburg, OLGR 2006, 199 ff., juris Tz. 31).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
    Auch sollte dann, wenn einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (BGH, NJW 1985, 1399 ff., juris Tz. 13).
  • OLG Hamm, 11.09.2000 - 3 U 109/99

    Ersatzansprüche wegen Auftreten einer Wundheilungsstörung und einer

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

  • LG Hannover, 04.02.1981 - 11 S 244/80

    Wurzelspitzenresektion - § 823 BGB, pVV, Aufklärungsmangel: Aufklärung über

  • KG, 08.05.2008 - 20 U 202/06

    Arzthaftung: Beiziehung eines Sprachmittlers bei Aufklärung eines ausländischen

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

  • OLG Hamm, 18.04.2005 - 3 U 259/04

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung;

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • LG Bonn, 23.10.2018 - 8 S 72/18

    Zahnarztvergütungsanspruch; Heil- und Kostenplan; Aufklärungspflicht

    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Juni 2012 - 7 U 116/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 121/13

    Zu den Aufklärungspflichten eines Arztes bei einem Patienten mit unzureichenden

    Zur ordnungsgemäßen Aufklärung, hinsichtlich derer dem Arzt die Beweislast obliegt, gehört, dass der Patient der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (vgl. nur Senat, Urt. v. 27. Juni 2012, 7 U 116/11, juris Tz. 11 und OLG München, Urt. v. 24. Januar 2013, 1 U 2819/12, juris Tz. 79; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 91/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über alternative Entbindungsmethoden während des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 1718; NJW-RR 2011, 1173) und des Senats (vgl. etwa NJW-RR 2005, 798, 799; Urt. v. 27. Juni 2012, 7 U 116/11, juris Tz. 14) ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes.
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