Rechtsprechung
KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltskontrolle einer Schlusszahlungserklärung gem. § 16 Nr. 3 Abs. 2, 4 VOB/B nach §§ 305 ff. BGB; Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes als Prozesshandlung i.S.d. § 85 Abs. 2 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aushandeln des Vertrags wird bestätigt: Entfällt dadurch die AGB-Kontrolle einzelner Klauseln? (IBR 2012, 379)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.07.2009 - 23 O 200/08
- KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
- BGH, 22.03.2012 - VII ZR 79/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
Auszug aus KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
"Prozesshandlungen" im Sinne dieser Vorschrift sind zwar auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Rechtsstreit beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen (BGH, Urt. vom 18.12.2002 - VIII ZR 72/02 - Rn 14 m.w.N., zitiert nach juris). - KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02
Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto
Auszug aus KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG BauR 2003, 727).
- OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20
Anspruch auf Werklohn aus einem VOB -Bauvertrag; Wirksamkeit einer …
- LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
Sicherheitseinbehalt, Schlusszahlung, Nachfrist
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite: Pflicht zur Überwachung eines Internetforums auf beleidigende Äußerungen
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 185 StGB
Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite: Pflicht zur Überwachung eines Internetforums auf beleidigende Äußerungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überwachung eines Internetforums auf beleidigende Äußerungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.09.2009 - 325 O 243/09
- OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Hamburg, 16.09.2009 - 325 O 243/09
Die Parteien streiten um den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16. September 2009, Az. 325 O 243/09, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 16.9.2009, Az. 325 O 243/09, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 7.7.2009 aufzuheben und den Antrag vom 1.7.2009 zurückzuweisen.
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Das Gleiche gilt für Abkürzungen oder Varianten, in denen die betreffende Äußerung dem Leser deutlich erkennbar wiederholt wird (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.3. 2004, NJW 2004, S. 3102 ff., 3105). - BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 234/06
Kein Anspruch auf wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschaden …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Dass es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine Beleidigung im Sinne von § 185 StGB handelt, steht außer Frage (s. z.B. BAG, 18.1. 2007, NZA 2007, S. 1167 ff., 1168). - BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94
"Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Es spricht zwar, worauf die Antragsgegnerin verweist, Vieles dafür, dass die vor Einstellung der Äußerung vom 22. Juni 2009 über das Forum verbreiteten Äußerungen keine Verpflichtung der Antragsgegnerin ausgelöst haben, ihr Forum auf gegen den Antragsteller gerichtete Formalbeleidigungen zu überprüfen; denn diese Äußerungen enthielten keine groben Schimpfworte der hier angegriffenen Art. Das bedarf indessen keiner vertieften Erörterung; denn der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch ist die Sach- und Rechtslage am Schluss der mündlichen Verhandlung zugrunde zu legen (BGH, Urt. v. 5.7. 1995, GRUR 1995, S. 700 f., 701 m.w.N.), und danach ist der geltend gemachte Unterlassungsanspruch jedenfalls jetzt gegeben, weil die angegriffene Äußerung auch nach der sie betreffenden Abmahnung des Antragstellers durch weitere Einträge in ihrem Kerngehalt wiederholt worden ist und die Antragsgegnerin nunmehr eine Prüfpflicht traf. - OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
Haftung eines Forenbetreibers - Heise
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09
Die Antragsgegnerin ist auch als Störer für die Verbreitung dieser Äußerung verantwortlich, denn sie hat die sie als Betreiber eines Internetforums treffende Prüfpflicht (hierzu s. das von den Parteien erörterte Urteil des Senats vom 22.6. 2006, Az. 7 U 50/06) verletzt.