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   OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97   

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https://dejure.org/2002,5168
OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97 (https://dejure.org/2002,5168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 U 120/97 (https://dejure.org/2002,5168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 U 120/97 (https://dejure.org/2002,5168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 MB/KK
    Leistungsfreiheit der privaten Krankenversicherung: Kosten einer stationär durchgeführten Elektro-Akupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für eine stationäre Elektro-Akupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll wegen eines Ekzems an der gesamten Körperoberfläche; Erstattungsfähigkeit der Kosten im Rahmen einer privaten Krankheitskostenversicherung; Notwendigkeit des in Anspruch genommenen ...

  • Judicialis

    MB/KK 76 § 1 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1 Nr. 2
    Stationäre Elektroakupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll ist nicht erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Elektro-Akupunktur nach Voll keine medizinisch notwendige Heilbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MB-KK (1976) § 1 Nr. 2
    Erstattung der Kosten einer stationär durchgeführten Elektro-Akupunkturdiagnostik und -therapie nach Voll in der privaten Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 245
  • VersR 2003, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98

    Erstattung von Heilbehandlungskosten; Medizinische Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97
    Allerdings hat der Senat in der "Ayurveda-Entscheidung" (Urteil vom 18.08.1999 Az. 7 U 212/98, OLGR 2000, 178 f.) den Standpunkt vertreten, dass bei der Beurteilung der Vertretbarkeit einer Behandlung auch berücksichtigt werden könne, dass die angewandte Methode im konkreten Fall zum Heilerfolg geführt habe.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97
    Stehen solche Methoden nicht zur Verfügung oder sind sie insbesondere bei schweren, lebensbedrohenden oder lebenszerstörenden Krankheiten erfolglos geblieben, können auch Verfahren als notwendig angesehen werden, die auf medizinischen Ansätzen beruhen und mit nicht ganz geringer Erfolgsaussicht Besserung oder Linderung als möglich erscheinen lassen (BGHZ 133, 208 f.).
  • KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach

    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
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