Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 31.08.2000 - 7 U 123/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus den zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer abgeschlossenen Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeughandel und Kraftfahrzeughandwerk
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonderbedingungen zur Haftpflicht-, Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel, -Handwerk Abschn. I Nr. 1
Voraussetzungen des Versicherungsschutzes für Kfz mit rotem Kennzeichen im Fahrzeughandel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Direktanspruch gegen den Versicherer - Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.04.2000 - 10 KfH O 22/00
- OLG Stuttgart, 31.08.2000 - 7 U 123/2000
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1375
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZR 316/04
Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für …
Auf Fahrzeuge, die nie zum Bestand des Versicherungsnehmers oder auch nur in irgendeinem Bezug zu ihm oder seinem Betrieb gestanden haben, trifft dies aber regelmäßig nicht zu, weil weder der Haftpflichtversicherer noch der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ein rechtliches Interesse daran haben, Versicherungsschutz auch für solche Fahrzeuge zu schaffen (vgl. dazu auch OLG Stuttgart VersR 2001, 1375). - OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungspflicht bei Weitergabe eines …
Das rote Kennzeichen muss vielmehr unter Umständen angebracht worden sein, die mit dem Betriebszweck des Handelsgeschäfts des Versicherungsnehmers und mit dem Willen des Betriebsinhabers, innerhalb dieses Betriebszwecks zu handeln, in irgendeiner Beziehung stehen (OLG Stuttgart VersR 2001, 1375, juris Rn. 2).