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   OLG Stuttgart, 31.08.2000 - 7 U 123/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14833
OLG Stuttgart, 31.08.2000 - 7 U 123/2000 (https://dejure.org/2000,14833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.08.2000 - 7 U 123/2000 (https://dejure.org/2000,14833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. August 2000 - 7 U 123/2000 (https://dejure.org/2000,14833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus den zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer abgeschlossenen Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeughandel und Kraftfahrzeughandwerk

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderbedingungen zur Haftpflicht-, Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel, -Handwerk Abschn. I Nr. 1
    Voraussetzungen des Versicherungsschutzes für Kfz mit rotem Kennzeichen im Fahrzeughandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Direktanspruch gegen den Versicherer - Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1375
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZR 316/04

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für

    Auf Fahrzeuge, die nie zum Bestand des Versicherungsnehmers oder auch nur in irgendeinem Bezug zu ihm oder seinem Betrieb gestanden haben, trifft dies aber regelmäßig nicht zu, weil weder der Haftpflichtversicherer noch der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ein rechtliches Interesse daran haben, Versicherungsschutz auch für solche Fahrzeuge zu schaffen (vgl. dazu auch OLG Stuttgart VersR 2001, 1375).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungspflicht bei Weitergabe eines

    Das rote Kennzeichen muss vielmehr unter Umständen angebracht worden sein, die mit dem Betriebszweck des Handelsgeschäfts des Versicherungsnehmers und mit dem Willen des Betriebsinhabers, innerhalb dieses Betriebszwecks zu handeln, in irgendeiner Beziehung stehen (OLG Stuttgart VersR 2001, 1375, juris Rn. 2).
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