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   OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12   

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OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12 (https://dejure.org/2012,87585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2012 - 7 U 123/12 (https://dejure.org/2012,87585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 7 U 123/12 (https://dejure.org/2012,87585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Die Kennzeichnung des Beginns der Widerspruchsfrist mit "nach Erhalt der Unterlagen" genügt den Anforderungen des § 5 a VVG a.F. jedenfalls im Hinblick darauf, dass der Kläger unstreitig mit der Police die Versicherungsbedingungen und die vollständige Verbraucherinformation erhalten hat (so auch Senatsurteil vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11).

    Der Senat folgt nicht der im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung, dass der Versicherer, der bei unterjähriger Prämienzahlung eine im Vergleich zur jährlichen Zahlung höhere Gesamt-Jahresprämie fordert, einen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 Abs. 1 BGB gewähre (Senat, Urteil vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11).

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Die Revision ist mit Blick auf die sich aus § 5a VVG a.F. ergebenden Rechtsfragen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, nachdem nunmehr in einem vergleichbaren Fall eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11 -) erfolgt ist.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Nur ausnahmsweise kann ein Bestreiten von Vorgängen, die Gegenstand eigener Wahrnehmung waren, zulässig sein, wenn nämlich die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können (BGH, Urteil vom 10.10.1994, Az. II ZR 95/93; zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Denn Entsprechendes setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch aus c.i.c. wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften voraus (BGHZ 169, 109, Rn. 43; zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 7 U 72/11

    Versicherungsrecht: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei vermutetem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Lediglich die Bestimmung der Rechtsfolgen richtet sich dann nach neuem Recht (sogenanntes Spaltungsmodell, Urteil OLG Frankfurt vom 16.02.2012, Az. 7 U 72/11; zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 02.04.1980 - 2 U 225/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Dies ergibt sich im Umkehrschluss daraus, dass bei Versicherungsbeginn auch lediglich der auf den anteiligen Zeitabschnitt entfallende Beitrag die Erstprämie darstellt (OLG Oldenburg, Urteil vom 02.04.1980, Az. 2 U 225/79; zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Dieser Zielkonflikt soll dem Kunden offengelegt werden, damit der Kunde ihn bei seiner Anlageentscheidung mit bedenken kann (BGHZ 170, 226, Rn. 23; zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei längerfristigen Dienstverträgen jedenfalls dann kein Zahlungsaufschub vor, wenn die Vergütung ratierlich nach jeweils erbrachter Dienstleistung zu zahlen ist (BGH WM 1996, 148, Rn. 22; zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der

    Auch der Senat hält an seiner in diesem Zusammenhang gleichlautenden, ständigen Rechtsprechung fest (Urteil vom 01.07.2010, Az. 7 U 186/09 sowie die Urteile vom 02.05.2013, Az. 7 U 123/12 sowie 7 U 107/12, letztere Entscheidung in juris veröffentlicht).
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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2013 - 7 U 123/12 (https://dejure.org/2013,80942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2013 - 7 U 123/12 (https://dejure.org/2013,80942)
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