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   OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98   

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OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,5841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Röntgenkontrolle; Befundsicherung ; Krankenhausambulanz ; Fehleinschätzung; Beweiserleichterung; Ursachenzusammenhang; Niedergelassener Arzt

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Orthopädie, Einholung weiterer Meinung, Umfang der Behandlungpflicht des konsultierten Arztes, Fehleinschätzung eines erhobenen klinischen Befundes, Nichterhebung weiterer Befunde, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Zum Wesen eines groben Fehlers gehört deshalb, daß er die Aufklärung des Behandlungsverlaufs besonders erschwert hat (BGH VersR 1995, 46/47) und diese Aufklärungserschwernisse rechtfertigen insbesondere in den Bereichen, in denen wie hier die Befundung materiellrechtlich geschuldet ist, Beweiserleichterungen für den Patienten.

    Ob dabei mit BGH VersR 1995, 46/47 bereits die Schwere des Fehlers zu verneinen ist oder mit dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 zur Revision gegen das Urteil des Kammergerichts (VersR 1991, 928/929) dem Kläger die in der Regel mit dem groben Fehler verbundenen Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast versagt bleiben, kann dabei offenbleiben; die Folgen sind gleich.

    In solchen Fällen sind die Aufklärungserschwernisse nicht unerheblich auch vom Patienten verursacht und es fehlt an der die Beweiserleichterung rechtfertigenden Voraussetzung, daß der Fehler die Aufklärung des Ursachenzusammenhangs besonders erschwert (BGH VersR 1997, 362/364; VersR 1995, 46/47; Steffen/Dressler a.a.O. Rdn. 519 a.E.; RGRK-Nüßgens, 12. Aufl., § 823 Anh. II Rdn. 304 ff., 307).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet die Unterlassung von Befunderhebungen (hier: der Einsicht in aktuelle Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen) gegebenenfalls die Annahme, dass der Befund ein reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte (BGHZ 132, 47 = NJW 1996, 1589 und ständig).

    Ob ein Behandlungsfehlers als grob anzusehen ist, unterliegt der juristischen, auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhenden Wertung (BGHZ 132, 47/53 = NJW 1996, 1589/1590 und ständig).

    Nicht das Maß des Verschuldens rechtfertigt die aus dem groben Fehler folgenden Beweiserleichterungen, sondern die durch den groben Fehler verursachten Erschwernisse, die für den Mißerfolg der Behandlung in Betracht kommenden Umstände aufzuklären (BGHZ 85, 212/216; BGHZ 132, 47/51; BGH NJW 1988, 2949/2950), weil dieser elementar gegen Regeln ärztlicher Behandlung verstoßende Fehler das Spektrum der für den Mißerfolg in Betracht kommenden Ursachen verbreitert hat.

    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.

    Es geht dann also nicht um "zusätzliche" Beweiserleichterungen, sondern um die Anwendung der Regeln, die generell im Falle grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind, jedenfalls dann, wenn wie hier bereits die Unterlassung der Befundsicherung ohne Hinzutreten der oben angeführten besonderen Umstände als grober Fehler anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1998, 1780/1781 sub II 1 b).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Der Arzt schuldet eine Behandlung nach dem jeweils zu fordernden medizinischen Standard und muß deshalb die Maßnahmen ergreifen, die bei einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden können (BGH VersR 2000, 1146/1148 = NJW 2000, 2737/2740).

    Sie ergibt sich in aller Regel aus der medizinischen Beurteilung des Sachverständigen (BGH NJW 1999, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783; NJW 1995, 1599/1590; VersR 1999, 231/232); die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens muß durch die vom Sachverständigen mitgeteilten medizinischen Fakten getragen werden (BGH VersR 2000, 1146/1148).

    Die von der Beklagten zu 2 angezogene Auffassung in BGH NJW 1983, 2081/2082 ist nicht aufrecht erhalten (anders möglicherweise BGH VersR 2000, 1146/1147 sub A 2 b: grobes Verschulden der Hebamme).

  • KG, 30.04.1990 - 20 U 1833/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Ob dabei mit BGH VersR 1995, 46/47 bereits die Schwere des Fehlers zu verneinen ist oder mit dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 zur Revision gegen das Urteil des Kammergerichts (VersR 1991, 928/929) dem Kläger die in der Regel mit dem groben Fehler verbundenen Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast versagt bleiben, kann dabei offenbleiben; die Folgen sind gleich.

    Denn die Gewährung der Beweiserleichterungen hängen vom Gewicht der vom Arzt der durch seinen Fehler gesetzten Unklarheiten ab; sind diese wie hier wesentlich vom Patienten mitbestimmt, ist kein Grund ersichtlich, ihm den Beweis für die Ursächlichkeit abzunehmen (BGH VersR 1991, 928/929; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 516).

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    b) Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Unterlassung einer Befunderhebung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten u. a. dann führen, wenn bereits hierin ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist, weil die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 457/458; NJW 1998, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783).

    Sie ergibt sich in aller Regel aus der medizinischen Beurteilung des Sachverständigen (BGH NJW 1999, 1780/1781; NJW 1998, 1782/1783; NJW 1995, 1599/1590; VersR 1999, 231/232); die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens muß durch die vom Sachverständigen mitgeteilten medizinischen Fakten getragen werden (BGH VersR 2000, 1146/1148).

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Diese sind Sanktion nicht für Verschulden, sondern - wie auch sonst nach den Grundsätzen der sog. Beweisvereitelung; BGH NJW 1998, 79/81 - für die Nichterfüllung von Sicherungspflichten (vgl. BGH VersR 1988, 293/294 a. E.: wegen des Risikos des Patienten geschuldete Befunderhebungen).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Nicht das Maß des Verschuldens rechtfertigt die aus dem groben Fehler folgenden Beweiserleichterungen, sondern die durch den groben Fehler verursachten Erschwernisse, die für den Mißerfolg der Behandlung in Betracht kommenden Umstände aufzuklären (BGHZ 85, 212/216; BGHZ 132, 47/51; BGH NJW 1988, 2949/2950), weil dieser elementar gegen Regeln ärztlicher Behandlung verstoßende Fehler das Spektrum der für den Mißerfolg in Betracht kommenden Ursachen verbreitert hat.
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Nicht das Maß des Verschuldens rechtfertigt die aus dem groben Fehler folgenden Beweiserleichterungen, sondern die durch den groben Fehler verursachten Erschwernisse, die für den Mißerfolg der Behandlung in Betracht kommenden Umstände aufzuklären (BGHZ 85, 212/216; BGHZ 132, 47/51; BGH NJW 1988, 2949/2950), weil dieser elementar gegen Regeln ärztlicher Behandlung verstoßende Fehler das Spektrum der für den Mißerfolg in Betracht kommenden Ursachen verbreitert hat.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
    Im Unterschied zu den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof in Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung (BGHZ 99, 391) davon ausgeht, daß die fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Ergebnisses die Vermutung begründet, dieses Ergebnis hätte sich gezeigt (außer den obigen Entscheidungen: BGHZ 132, 47/50 ff. = NJW 1996, 1589/1590; BGHZ 138, 1.4 f. = NJW 1998, 780/781; NJW 1998, 1781/1783), greift hier diese Vermutung nicht ein, denn es steht das Ergebnis der Befunderhebung fest.
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

  • OLG Hamm, 16.12.1996 - 3 U 62/96

    Vertrauen des Hausarztes auf Diagnose mehrerer Fachärzte

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93

    Arzt; Niedergelassen; Krankenhaus; Überweisung; Ergebnisse; Zugrundelegung;

  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes

  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung -

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   OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98   

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OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BauO § 6; ; BauO § 6 Abs. 6; ; BauO § 6 Abs. 2 S. 2; ; BauO § 6 Abs. 6 S. 1; ; BauNVO § ... 15; ; BGB § 839; ; BGB § 254; ; VwVfG § 48 Abs. 2 S. 3; ; OBG § 40; ; OBG § 39; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Amtshaftung für zu Unrecht erteilte Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394).

    Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).

    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.).

    Ein Verwaltungsakt, der mit einem "Makel" i.S.d. § 48 Abs. 2 S. 3 VwVfG behaftet ist, soll als Vertrauensgrundlage für den Begünstigten regelmäßig ausscheiden, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit der Verwaltungsakt mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen worden ist (BGHZ 134, 268, 285).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73

    Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Das Handeln auf eigene Gefahr, das sich der Bauherr in solchen Fällen mit anspruchsmindernder oder anspruchsausschließender Wirkung anrechnen lassen muss, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit stets unter dem Blickwinkel des Mitverschuldens gem. § 254 BGB gewürdigt (BGH, NJW 1975, 1968, 1969; 1985, 265 und 1692, 1693).

    In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).

    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Es ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal "Maßnahme" i.S.d. § 39 OBG die Schutzpflichten der Behörde und den Kreis der geschützten Personen in gleicher Weise begrenzt wie die Figur des "Dritten" i.S.d. § 839 BGB (BGHZ 122, 317, 321).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).
  • BGH, 30.07.1997 - III ZR 166/96

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde im

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).
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