Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.04.2004 - 7 U 1244/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch auf Grund der Anerkennung einer Vertragsstrafenforderung des Bundes zur Insolvenztabelle; Verstoß gegen die vereinbarte Zweckbindung bei Nutzung eines Ausbildungszentrums für Jugendliche als Tagungszentrum und Managementzentrum; Erfüllung der ...
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 6 (Kurzinformation)
Ehem. Kolping-Geschäftsführer muss nicht zahlen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 05.06.2003 - 1 O 3769/02
- LG Dresden, 13.11.2003 - 1 O 3769/02
- OLG Dresden, 15.04.2004 - 7 U 1244/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …
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- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Regionale Organisationen des Kolpingwerks haften für insolventes …
Im Übrigen steht der Darstellung der Beklagten entgegen, dass nach den Feststellungen in dem von den Beklagten zitierten Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.04.2004 (7 U 1244/03) -rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - das Schloss S. bereits im Jahre 1994 als Management- und Kulturzentrum mit der Zielgruppe "Führungskräfte der mittelständischen Industrie sowie politische Entscheidungsträger des Landes Sachsen" gedacht war und auch nur so ein Investitionsvolumen von rd.Im Übrigen sind die Ausführungen des Landgerichts, wonach das Betreiberkonzept mit dem mit der Treuhandanstalt vereinbarten Nutzungszweck als Schulungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungszentrum vereinbar sei, im - inzwischen rechtskräftigen - Berufungsurteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.04.2004 - 7 U 1244/03 - nicht gebilligt worden.