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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6469
OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,6469)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,6469)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,6469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Irrtums der vertragsschließenden Parteien über die Umsatzsteuerpflicht eines Geschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen eines Irrtums der vertragsschließenden Parteien über die Umsatzsteuerpflicht eines Geschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung zzgl Mehrwertsteuer: Erstattungspflicht Auftragnehmer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrtümliche Umsatzsteuerpflicht-Annahme: Nur Nettopreis geschuldet! (IBR 2010, 317)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 953
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Ist nämlich - wie hier geschehen - die Zahlung eines Entgelts zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart worden, so ist die Abrede nach §§ 133, 157 BGB regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat (BGH NJW-RR 2005, 205 f.; 1990, 1199, 1200; Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Aufl., § 157 , Rn. 13).

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass ein unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung nach § 14 c Abs. 1 Satz 1 UStG dazu führt, dass der Unternehmer auch den Mehrbetrag abzuführen hat; denn nach §§ 14 c Abs. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 UStG befreit ihn schon eine Berichtigung der Rechnung von seiner Steuerpflicht, weshalb eine entsprechende Zahlung des anderen Teils dem Willen der vertragsschließenden Parteien entsprechen kann (vgl. zu § 14 Abs. 2 UStG a. F.: BGH NJW-RR 1990, 1199, 1200).

  • BGH, 20.06.1977 - II ZR 169/75

    Bereicherung im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Das zwischen dem Steuerfiskus und dem Beklagten bestehende Leistungsverhältnis schließt auch einen Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB aus; denn nach dem Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion ist für einen Anspruch aus Eingriffskondiktion nur dann Raum, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem, geleistet worden ist (BGH NJW 1999, 1393, 1394; 1977, 2210; 1964, 399, 400; Palandt/Sprau, aaO., § 812 , Rn. 7, 39, 54).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZR 91/06

    Rechtsfolgen der Zahlung eines Drittschuldners auf ein Anderkonto

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 295, 296; NJW 2003, 3345, 3347; 1997, 3028, 3029; 1995, 1483, 1484; 1957, 750, 752; vgl auch: Kreft/Lohmann, InsO , 5. Aufl., § 55 , Rn. 26), der sich der Senat anschließt, kommt eine Masseverbindlichkeit nach §§ 59 Nr. 3 KO a. F., 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur dann in Betracht, wenn die Bereicherung der Masse nach der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens stattgefunden hat; Bereicherungen in der Zeit davor führen hingegen zu einem Vorliegen bloßer Insolvenzforderungen nach § 38 InsO , und zwar auch dann, wenn die Bereicherung vor der Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt und erst während des Verfahrens der Rechtsgrund entfallen ist (Kreft/Lohmann aaO.; Jaeger/Henckel/Gerhardt, InsO , § 55 , Rn. 79).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 295, 296; NJW 2003, 3345, 3347; 1997, 3028, 3029; 1995, 1483, 1484; 1957, 750, 752; vgl auch: Kreft/Lohmann, InsO , 5. Aufl., § 55 , Rn. 26), der sich der Senat anschließt, kommt eine Masseverbindlichkeit nach §§ 59 Nr. 3 KO a. F., 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur dann in Betracht, wenn die Bereicherung der Masse nach der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens stattgefunden hat; Bereicherungen in der Zeit davor führen hingegen zu einem Vorliegen bloßer Insolvenzforderungen nach § 38 InsO , und zwar auch dann, wenn die Bereicherung vor der Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt und erst während des Verfahrens der Rechtsgrund entfallen ist (Kreft/Lohmann aaO.; Jaeger/Henckel/Gerhardt, InsO , § 55 , Rn. 79).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Ist nämlich - wie hier geschehen - die Zahlung eines Entgelts zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart worden, so ist die Abrede nach §§ 133, 157 BGB regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat (BGH NJW-RR 2005, 205 f.; 1990, 1199, 1200; Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Aufl., § 157 , Rn. 13).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Das zwischen dem Steuerfiskus und dem Beklagten bestehende Leistungsverhältnis schließt auch einen Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB aus; denn nach dem Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion ist für einen Anspruch aus Eingriffskondiktion nur dann Raum, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem, geleistet worden ist (BGH NJW 1999, 1393, 1394; 1977, 2210; 1964, 399, 400; Palandt/Sprau, aaO., § 812 , Rn. 7, 39, 54).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Das zwischen dem Steuerfiskus und dem Beklagten bestehende Leistungsverhältnis schließt auch einen Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB aus; denn nach dem Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion ist für einen Anspruch aus Eingriffskondiktion nur dann Raum, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem, geleistet worden ist (BGH NJW 1999, 1393, 1394; 1977, 2210; 1964, 399, 400; Palandt/Sprau, aaO., § 812 , Rn. 7, 39, 54).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 295, 296; NJW 2003, 3345, 3347; 1997, 3028, 3029; 1995, 1483, 1484; 1957, 750, 752; vgl auch: Kreft/Lohmann, InsO , 5. Aufl., § 55 , Rn. 26), der sich der Senat anschließt, kommt eine Masseverbindlichkeit nach §§ 59 Nr. 3 KO a. F., 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur dann in Betracht, wenn die Bereicherung der Masse nach der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens stattgefunden hat; Bereicherungen in der Zeit davor führen hingegen zu einem Vorliegen bloßer Insolvenzforderungen nach § 38 InsO , und zwar auch dann, wenn die Bereicherung vor der Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt und erst während des Verfahrens der Rechtsgrund entfallen ist (Kreft/Lohmann aaO.; Jaeger/Henckel/Gerhardt, InsO , § 55 , Rn. 79).
  • BGH, 21.03.1995 - XI ZR 189/94

    Rechte der Bank im Rahmen eines durch Konkurs beendeten Girovertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 295, 296; NJW 2003, 3345, 3347; 1997, 3028, 3029; 1995, 1483, 1484; 1957, 750, 752; vgl auch: Kreft/Lohmann, InsO , 5. Aufl., § 55 , Rn. 26), der sich der Senat anschließt, kommt eine Masseverbindlichkeit nach §§ 59 Nr. 3 KO a. F., 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur dann in Betracht, wenn die Bereicherung der Masse nach der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens stattgefunden hat; Bereicherungen in der Zeit davor führen hingegen zu einem Vorliegen bloßer Insolvenzforderungen nach § 38 InsO , und zwar auch dann, wenn die Bereicherung vor der Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt und erst während des Verfahrens der Rechtsgrund entfallen ist (Kreft/Lohmann aaO.; Jaeger/Henckel/Gerhardt, InsO , § 55 , Rn. 79).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 295, 296; NJW 2003, 3345, 3347; 1997, 3028, 3029; 1995, 1483, 1484; 1957, 750, 752; vgl auch: Kreft/Lohmann, InsO , 5. Aufl., § 55 , Rn. 26), der sich der Senat anschließt, kommt eine Masseverbindlichkeit nach §§ 59 Nr. 3 KO a. F., 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur dann in Betracht, wenn die Bereicherung der Masse nach der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens stattgefunden hat; Bereicherungen in der Zeit davor führen hingegen zu einem Vorliegen bloßer Insolvenzforderungen nach § 38 InsO , und zwar auch dann, wenn die Bereicherung vor der Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt und erst während des Verfahrens der Rechtsgrund entfallen ist (Kreft/Lohmann aaO.; Jaeger/Henckel/Gerhardt, InsO , § 55 , Rn. 79).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 9 K 2646/16

    Anforderungen an eine Rechnung i.S.v. § 14c Abs. 2 UStG - Leistungsbeschreibung -

    der gesetzlichen USt vereinbart worden, so ist diese Abrede nach §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die USt nicht gezahlt werden muss, wenn diese irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der USt unterlegen hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2010, 7 U 125/09 -Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht -ZInsO- mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Schleswig, 04.04.2018 - 12 U 4/18

    Voraussetzungen der Umkehrbesteuerung bei einer Erbringung von Bauleistungen

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.01.2014, a.a.O.) wie auch das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 17.02.2010, 7 U 125/09, ZInsO 2010, 949) führen dazu aus, dass das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Erbringer der nicht steuerpflichtigen Leistung und Rechnungsempfänger unberührt bleibe.

    Eine solche Abrede ist nach §§ 133, 157 BGB regelmäßig dahin auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2013 - U (Kart) 46/12

    Höhe des Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten an einen

    Denn nach §§ 14 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 UStG i.d. vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung bzw. §§ 14 c Abs. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 UStG i.d. seit dem 01.01.2004 geltenden Fassung befreit den die Umsatzsteuer unrichtig ausweisenden Unternehmer bereits eine Berichtigung der Rechnung von seiner Steuerpflicht, so dass der unrichtige Steuerausweis nicht den vertraglich tatsächlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag verbindlich festlegt (vgl.: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.02.2010 - 7 U 125/09, ZInsO 2010, 949 - 950, zitiert nach juris Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2012 - 2 Sa 48/11, zitiert nach juris Rz. 32).

    An die Stelle des ohne Rechtsgrund vereinnahmten und an den Staat abgeführten Geldbetrages tritt gemäß § 37 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 14 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 UStG i.d. vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung bzw. §§ 14 c Abs. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 UStG i.d. seit dem 01.01.2004 geltenden Fassung ein Erstattungsanspruch gegen den Steuerfiskus, um den der Bereicherungsschuldner - hier die Beklagte - weiterhin bereichert ist und dessen Wert er daher an den Bereicherungsgläubiger - hier die Klägerin - herauszugeben hat [vgl.: Senat, Urteil vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, zitiert nach juris Rz. 57; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.02.2010 - 7 U 125/09, ZInsO 2010, 949 - 950, zitiert nach juris Rz. 22].

  • LG Hamburg, 06.04.2016 - 314 O 113/15

    Private Krankenversicherung: Höhe der Erstattungspflicht bei

    Zwar hat der Senat in dieser Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer entfällt, wenn in Wirklichkeit das Geschäft nicht der Umsatzsteuer unterliegt (vgl. bereits BGH, Urt. v. 19.06.1990, Az.: XI ZR 280/89 s. a. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2012, Az.: 16 U 159/11; OLG Köln, Beschl. v. 16.01.2012, Az.: 19 U 104/11 OLG Brandenburg, Urt. v. 17.02.2010, Az.: 7 U 125/09 LG Wuppertal, Urt. v. 11.01.2012, Az.: 8 S 54/11).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2013 - 12 U 21/12

    Moderationsvertrag: Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter der Bedingung der

    An die Stelle jenes Anspruchs ist mit der Steuererstattung an den Beklagten sodann der erstattete Geldbetrag getreten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2010, S. 953).
  • LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16

    Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke bei ambulanter

    Entgegen der Auffassung des Klägervertreters lässt sich die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 17.02.2010, Az. 7 U 125/09 - ZInsO 2010, 949 - nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9594
OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,9594)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,9594)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2010 - 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,9594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Nennung des Namens eines Fußballprofis in einer Werbeanzeige

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Nennung des Namens eines Fußballprofis in einer Werbeanzeige

  • Telemedicus

    Werbung mit Profi-Sportler

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung mit einem Fußballprofi

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Michael Ballack muss satirische Werbung mit seinem Namen hinnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Satirische Verwendung des Namens Michael Ballack in Reklame zulässig

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportlich.net (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtlicher Schutz für Sportler bei der Nutzung ihres Namens in der Werbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09
    Das Interesse des Klägers, ohne seine Einwilligung nicht in einer Werbeanzeige namentlich genannt zu werden, müsse - nach den vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04 (Rücktritt des Finanzministers), und vom 5.6.2008, Az. I ZR 96/07 (Zerknitterte Zigarettenschachtel), aufgestellten Grundsätzen - gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten, zumal die Werbeanzeige für den Kläger keinen herabsetzenden Inhalt habe und auch nicht den Eindruck erwecke, dass der Kläger sich mit den Finanzdienstleistungen der Beklagten identifiziere oder diese empfehle.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers -, vom 5.6.2008, Az. I ZR 96/07 - Zerknitterte Zigarettenschachtel - und vom 5.6.2008, Az. I ZR 223/05 - Schau mal, D... -) kann in Fällen, in denen mit dem Bild oder dem Namen einer bekannten Persönlichkeit für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben wird, der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinzunehmen sein, wenn sich der Werbende wegen des Inhalts der Anzeige auf die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerungsfreiheit berufen kann.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09
    Das Interesse des Klägers, ohne seine Einwilligung nicht in einer Werbeanzeige namentlich genannt zu werden, müsse - nach den vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04 (Rücktritt des Finanzministers), und vom 5.6.2008, Az. I ZR 96/07 (Zerknitterte Zigarettenschachtel), aufgestellten Grundsätzen - gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten, zumal die Werbeanzeige für den Kläger keinen herabsetzenden Inhalt habe und auch nicht den Eindruck erwecke, dass der Kläger sich mit den Finanzdienstleistungen der Beklagten identifiziere oder diese empfehle.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers -, vom 5.6.2008, Az. I ZR 96/07 - Zerknitterte Zigarettenschachtel - und vom 5.6.2008, Az. I ZR 223/05 - Schau mal, D... -) kann in Fällen, in denen mit dem Bild oder dem Namen einer bekannten Persönlichkeit für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben wird, der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinzunehmen sein, wenn sich der Werbende wegen des Inhalts der Anzeige auf die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerungsfreiheit berufen kann.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05

    Namensnennung von Prominenten in der Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09
    Der Kläger bekämpft das Urteil mit der form- und fristgemäß eingelegten Berufung und macht geltend, dass die vom Bundesgerichtshof in den beiden vom Landgericht zitierten Entscheidungen sowie in dem weiteren Urteil vom 5.6.2008, Az. I ZR 223/05 (Schau mal, D...) genannten Voraussetzungen für eine zulässige werbliche Vereinnahmung nicht erfüllt seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers -, vom 5.6.2008, Az. I ZR 96/07 - Zerknitterte Zigarettenschachtel - und vom 5.6.2008, Az. I ZR 223/05 - Schau mal, D... -) kann in Fällen, in denen mit dem Bild oder dem Namen einer bekannten Persönlichkeit für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben wird, der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinzunehmen sein, wenn sich der Werbende wegen des Inhalts der Anzeige auf die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerungsfreiheit berufen kann.

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1822/17

    Ansprüche wegen unberechtigter Verwendung eines Lichtbildes einer Person in einer

    Insbesondere wenn sich die Werbung in satirisch-spöttischer Form mit einer die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Frage auseinandersetzt, mithin die Meinungs- und/oder die Kunstfreiheit für den Werbenden streitet, kann den kommerziellen Interessen des Betroffenen jedenfalls dann kein Vorrang eingeräumt werden, sofern die Werbung keine berechtigten ideellen Interessen verletzt (vgl. BGHZ 169, 340; OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 469; dazu Alexander AfP 2008, 556; Ehmann AfP 2007, 81ff; Balthasar NJW 2007, 664; Schubert AfP 2007, 20).

    Zudem darf ein Zeitgeschehen, welches für sich genommen von gesellschaftlichem Interesse ist, selbst dann aufgegriffen werden, wenn eine erwähnte Person von diesem Zeitgeschehen und/oder der satirischen Umsetzung dieses Geschehens eher mittelbar betroffen ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02. März 2010 - 7 U 125/09 -, (Fußballprofi) Rn. 26, juris).

  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    Es erfolgt insbesondere keine eigenständige - etwa satirisch-kritische - Sachaussage zum Kläger (wie in den Fällen BGH v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers, BGH v. 05.06.2008 - I ZR 96/07 bzw. I ZR 223/05, juris - Zerknitterte Zigarettenschachteln oder OLG Hamburg v. 02.03.2010 - 7 U 125/09, juris zum Spiel mit dem "Verkauf" eines E.-stars; zu solchen Fällen auch Ettig , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsverletzungen, 2015, S. 110 f.), hier denkbar etwa dahingehend, dass er bei dem bereits absehbaren Vertragsende in Ansehung eines damals u.U. erwartbaren frühzeitigen O.-Aus der Nationalmannschaft notgedrungen selbst bald auch wie "Normalmenschen" im günstigen Discounter der Beklagten einkaufen müsse.
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   SG Oldenburg, 26.05.2010 - S 7 U 125/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74042
SG Oldenburg, 26.05.2010 - S 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,74042)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - S 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,74042)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - S 7 U 125/09 (https://dejure.org/2010,74042)
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