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   OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95   

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OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95 (https://dejure.org/1996,8892)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.1996 - 7 U 126/95 (https://dejure.org/1996,8892)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 7 U 126/95 (https://dejure.org/1996,8892)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 454
  • FamRZ 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.09.2021 - IV ZR 328/20

    Geltenmachung eines Anspruchs der Pflichtteilsberechtigten gegen den

    Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 41/73, NJW 1975, 258 [juris Rn. 38]; OLG Köln FamRZ 2012, 483, 484 [juris Rn. 19]; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 58; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl. § 2314 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Ein Anspruch auf Belegvorlage wird allenfalls in Sonderfällen wie bei einer Auskunft über ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ( Senat , Urteil vom 17.5.1996 - 7 U 126/95, OLGR Düsseldorf 1996, 233; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 41/73 -, juris, NJW 1975, 258), beim Wertermittlungsanspruch des § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB (Palandt/Weidlich, § 2314 Rn 10) oder de lege ferenda ( Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, § 2314 Rn 54; Klinger/Mohr, Belegvorlageanspruch des Pflichtteilsberechtigten, NJW-Spezial 2008, 71, 72) erörtert.
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auch wenn im Allgemeinen kein Anspruch auf Vorlage von Belegen besteht, so ist allgemein anerkannt (z.B. BGH Urt. v. 02.11.1960, V ZR 124/59, zit. nach juris Tz. 19; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 2; OLG Düsseldorf Urt. v. 17.05.1996, 7 U 126/95, NJW-RR 1997, 454, 455; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314 Rn. 10), dass der gem. § 2314 BGB Auskunftsberechtigte, sofern zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände verlangen, sondern er darüber hinaus auch die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen fordern kann, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 U 126/08

    Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Vorgelegt werden müssen also diejenigen Unterlagen, die zur Feststellung des Unternehmenswertes mit betriebswirtschaftlichen Methoden notwendig sind, also die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen über fünf Jahre (zum Ganzen: OLG Düsseldorf, in: NJW-RR 1997, 454 ff.).
  • OLG Köln, 26.10.2011 - 2 U 53/11

    Pflichtteilsrecht eines Adoptivkindes; Umfang des Anspruchs auf Wertermittlung;

    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454) und Literatur (Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011, § 2314 BGB Rn. 42) vertretene Auffassung, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat, denn eine Allgemeinvereidigung des Sachverständigen ist ohne Einfluss auf Qualifikation und Unabhängigkeit des Sachverständigen.

    Insoweit hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 17. Mai 1996 überzeugend ausgeführt (NJW-RR 1997, 454 [455]):.

  • OLG Köln, 16.04.2018 - 17 W 39/18

    Erstattungsfähigkeit eines zur Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes

    Die hierfür anfallenden Kosten kann er nicht auf den Nachlass abwälzen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 454; Lange MK-BGB, 7. Aufl., § 2314 Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 12 U 110/21

    Vorlage ortsgerichtlicher Schätzung kann Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB

    Der Senat schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 U 53/11 -, juris mit Verweis auf OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454), dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat, denn eine Allgemeinvereidigung des Sachverständigen ist ohne Einfluss auf Qualifikation und Unabhängigkeit des Sachverständigen.
  • OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen

    Entsprechend diesem gesetzgeberischen Zweck ist seit langem anerkannt, daß der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten jedenfalls dann, wenn zum Nachlaß ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, auch die Vorlage von Geschäftsunterlagen umfaßt, die den Gläubiger in die Lage versetzen, die Wertermittlung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen (BGH a.a.O.; BGH NJW 1975, 258 und 1774; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454 = FamRZ 1997, 58).

    Das Interesse des zu bewertenden Unternehmens an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses kann zu einer Beschränkung oder gar zum Ausschluß des Vorlegungsanspruchs nach Treu und Glauben nur führen, wenn konkrete Gründe dafür bestehen, daß der Gläubiger die Einsicht in die Geschäftsunterlagen mißbrauchen wird (BGH NJW 1975, 1774, 1776 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454, 456 = FamRZ 1997, 58, 60).

  • OLG Celle, 05.11.2003 - 7 U 50/03

    Rücktritt vom Kaufvertrag; Ausschluß des Rücktritts durch Teilleistung;

    Auch danach sind die Nutzungsvorteile der Klägerin (entsprechend der Rechtssprechung des Senats so in den Urteilen vom 28. März 1996 in 7 U 126/95 und vom 21. September 1995 in 7 U 31/95) zu bemessen.
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11

    Umfang der Auskunftsansprüche eines pflichtteilsberechtigten Kindes im Rahmen

    Diese Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) bislang lediglich dann anerkannt, wenn etwa ein Unternehmen zum (tatsächlichen oder fiktiven) Nachlass gehört und die Beurteilung seines Wertes anhand der Unterlagen zur Berechnung des Pflichtteils anhand dieser Belege notwendig ist (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 40; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 763, 764; OLG Köln, ZEV 1999, 111).
  • LG Düsseldorf, 09.10.2018 - 1 O 379/17

    Auskunftserteilung eines Erben über den Bestand des Nachlasses i.R.d.

  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18

    Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2019 - 7 U 161/18

    Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung

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