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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.1994 - 7 U 133/93   

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https://dejure.org/1994,7441
OLG Hamm, 22.03.1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,7441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,7441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,7441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Ein Telefax kann kaufmännisches Bestätigungsschreiben sein, wenn der Zugang unbestritten ist

  • webshoprecht.de

    Ein Telefax kann kaufmännisches Bestätigungsschreiben sein, wenn der Zugang unbestritten ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben per Telefax, Bestreiten des Zugangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3172
  • MDR 1994, 1081
  • BB 1994, 1107
  • DB 1994, 1081
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    (1) Dabei kann nach der BFH-Rechtsprechung nicht allein wegen des Sendeberichts des Sendegeräts (sog. "OK"-Vermerk) und eines Eingangsvermerks im Empfangsprotokoll des angewählten Geräts nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der betroffene Bescheid ordnungsgemäß übermittelt und ausgedruckt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48, unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 7. Dezember 1994 VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665; ebenso Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 16. Dezember 1992  7 U 5553/92, NJW 1993, 2447; Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1994  5 W 7083/93, NJW 1994, 3172; Beschluss des OLG Köln vom 4. Januar 1995  27 W 20/94, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1995, 411; zur Notwendigkeit eines Ausdrucks als Voraussetzung einer wirksamen Bekanntgabe Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25. Juli 2013  1 K 759/09, juris; Schmittmann, MDR 1994, 1081; Laghzaoui/Wirges, MDR 1996, 230; Pape/Notthoff, NJW 1996, 417, 425; Marly in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 144 ZPO Nr. 12; Schmid, Wirtschaftsrechtliche Beratung 1995, 355; a.A. z.B. Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 12. Januar 1993  3/8 0 208/91, Recht der internationalen Wirtschaft 1994, 778; Burgard, Betriebs-Berater 1995, 222, und in Archiv für die civilistische Praxis 195, 74, 132).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    b) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß der ihm vom FA in Kopie vorgelegte Sendebericht nicht ausreicht, im Wege des Anscheinsbeweises den Eingang der Einspruchsentscheidung bei der Postfiliale in K zu beweisen (ebenso z.B. BGH-Urteil in NJW 1995, 665; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 16. Dezember 1992 7 U 5553/92, NJW 1993, 2447; Kammergericht, Beschluß vom 4. März 1994 5 W 7083/93, NJW 1994, 3172; OLG Köln, Beschluß vom 4. Januar 1995 27 W 20/94, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1995, 411; Schmittmann, MDR 1994, 1081; Laghzaoui/Wirges, MDR 1996, 230; Pape/Notthoff, NJW 1996, 417, 425; Marly in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 144 ZPO Nr. 12; Schmid, Wirtschaftsrechtliche Beratung 1995, 355; a.A. z.B. Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 12. Januar 1993 3/8 0 208/91, Recht der internationalen Wirtschaft 1994, 778; Burgard, Betriebs-Berater 1995, 222 und in AcP 195, 74, 132).
  • BFH, 31.03.1998 - I S 8/97

    Zugang einer per Telefax übermittelten Einspruchsentscheidung

    Daraus folgt bei summarischer Prüfung der Rechtslage, daß auch in Fällen der Übermittlung einer Einspruchsentscheidung durch Telefax der Nachweis des Zugangs nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises geführt werden kann (s.a. Schmittmann, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 1994, 1081).
  • OLG Köln, 20.06.1996 - 12 U 113/95

    Zustandekommen eines Vertrages durch ein dem Prozessbevollmächtigten zugegangenen

    Damit handelt es sich um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das auch per Fax übermittelt werden kann (vgl. OLG Hamm NJW 1994, 3172), und der Vertragsschluß gilt mit dessen Inhalt als zustande gekommen, nachdem die von den Klägern vertretenen Firmen, bei denen es sich um Formkaufleute nach § 6 HGB handelt, nicht unverzüglich widersprochen, sondern im Gegenteil durch die Kläger mit deren Schreiben vom 5.11.1993 ausdrücklich deren Richtigkeit bestätigt worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1994 - 7 U 133/93   

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https://dejure.org/1994,9992
OLG Köln, 28.04.1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,9992)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,9992)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1994 - 7 U 133/93 (https://dejure.org/1994,9992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Sportplatzes; Nachbarrechtliche Entschädigungsansprüche wegen Regenwasserschäden durch einen fehlerhaft angelegten Sportplatz sowie wegen Funktionsunfähigkeit eines Drainagesystems; Nachbarrechtliche Beziehungen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78

    Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1994 - 7 U 133/93
    Denn diese Vorschrift wird im Bereich des sogenannten Wasser-Nachbarrechts durch die speziellere Regelung des § 125 LWG verdrängt (BGH NJW 1980, 2580, 2581).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1994 - 7 U 133/93
    Im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn beurteilt sich die Rechtswidrigkeit einer Rechtsgutverletzung nach den nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 ff. BGB und der daneben nach Art. 65 EGBGB anwendbaren landesrechtlichen Vorschriften des Wasserrechts (BGHZ 90, 255).
  • RG, 08.04.1943 - III 131/42

    Liegt im Ausbau einer öffentlichen Straße eine Veränderung in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1994 - 7 U 133/93
    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Oberlieger das Grundstück privatwirtschaftlich oder für öffentliche Zwecke nutzt (BGH LM NRW LWG Nr. 3; RGZ 171, 58, 62 - zu § 197 Abs. 2 PrWG -).
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