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   OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17   

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https://dejure.org/2019,2633
OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,2633)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.02.2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,2633)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,2633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 443 BGB; § 280 Abs 1 BGB; § 241 Abs 2 BGB; § 311 Abs 3 BGB; § 823 Abs 2 BGB; § 263 StGB; § 6 Abs 1 EG-FGV; § 27 Abs 1 EG-FGV; § 826 BGB
    Abgasbeeinflussende Software; Herstellerhaftung; Schutzzweck der VO 517/2007/EG und der Richtlinie 2007/46/EG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung des Herstellers für Kfz mit abgasmanipulierender Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Abgas-Thematik

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Käufer von VW-Schummel-Diesel mit Abschaltautomatik - Revision zum BGH zugelassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Abschaltautomatik - Kein Schadensersatz von der Volkswagen AG

  • lto.de (Pressebericht, 19.02.2019)

    Diesel-Klage gegen VW abgewiesen: "Der Weg zum BGH ist jetzt frei"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstes Berufungsurteil im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik

  • Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)

    Bundesgerichtshof

  • ndr.de (Pressebericht, 19.02.2019)

    Kunde gegen Volkswagen: Klage abgewiesen

  • ndr.de PDF (Pressemitteilung)

    Abgas-Thematik

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abgasmanipulation hat nur Umweltschutz verletzt, keine Käuferrechte

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berufungsurteil im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Entscheidung für Volkswagen

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Dieselgate-Klage gegen VW abgewiesen: Kläger besaß Auto mit Abschalteinrichtung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abgas-Thematik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raus aus der Musterfeststellungsklage bis spätestens 30.09.2019

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW Musterfeststellungsklage: Vorläufige Absage des wichtigsten Ziels der Klage

  • juve.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: VW setzt sich gegen Kläger durch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz von VW für Dieselkunden wurde abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Fahrzeugbesitzer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG - OLG Braunschweig sieht keine rechtliche Grundlage für Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    OLG Braunschweig lehnt Schadensersatz für Käufer ab

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abgasskandal: VW-Kunde geht wohl leer aus

  • ndr.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.12.2018)

    Wenig Chancen für VW-Diesel-Kunden

Besprechungen u.ä.

  • tagesschau.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 19.02.2019)

    "Das Rennen ist weiter offen"

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 815
 
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Wird zitiert von ... (528)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Es fehle auch an der Darlegung eines Schädigungsvorsatzes entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.06.2017, VI ZR 536/15).

    Dass dem Leiter Typprüfung Vorstands- oder bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen waren (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni, VI ZR 536/15, zitiert nach juris, Rz. 13; BGHZ 49, 19-24), ist nicht ersichtlich.

    Danach muss der Tatbestand des § 826 BGB von einer wesensmäßige Funktionen der juristischen Person selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmenden Person vollständig verwirklicht worden sein (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, zitiert nach juris, Rz. 13).

    Sittenwidrig ist ein Verhalten, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, wobei dies aufgrund einer umfassenden Würdigung von Inhalt, Zweck und Beweggründen des Handelns zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, R. 16, zitiert nach juris).

    Nicht bei jedem Pflichtverstoß sind diese Voraussetzungen zu bejahen, sondern es muss eine besondere Verwerflichkeit hinzukommen, die im Falle einer Pflichtverletzung durch Unterlassen erfordert, dass das geforderte Handeln einem sittlichen Gebot entsprechen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, R. 16, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19. Juli 2014 - II ZR 402/02 -, BGHZ 160, 149-159, R. 49, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 04. Juni 2013 - VI ZR 288/12 -, R. 14, zitiert nach juris).

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 59/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Diese Auffassung habe auch das KBA in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (3 A 59/17) kundgetan.

    So hätten auch die Verwaltungsgerichte Schleswig (13.12.17, 3 A 59/17, Rz. 71) und Düsseldorf (24.01.2018, 6 K 12431/17, Anlage BE 1) entschieden.

    (bb) Unabhängig davon geht das Landgericht aber auch zutreffend davon aus, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht zum Erlöschen der allgemein erteilten Typgenehmigung führen kann, weil die Vorschrift nur den Einzelfall und nicht alle von der Typgenehmigung erfassten Fahrzeuge betreffen kann; diese Auffassung wird im Ergebnis auch vom Verwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 13.12.2017, 3 A 59/17, zitiert nach juris, Rz. 57, 59, geteilt: § 19 Abs. 7 StVZO sei dahin zu verstehen, dass die Vorschrift bei nachträglicher Änderung des Einzelfahrzeugs bewirke, dass die von der EG-Typgenehmigung in Verbindung mit der ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung ausgehende Rechtsscheinwirkung, das Fahrzeug stehe mit den maßgeblichen Vorschriften in Einklang, beseitigt werde.

    Zu einer abweichenden Wertung führt auch nicht die Argumentation des Klägers, auch das KBA habe in dem vor dem Verwaltungsgericht Schleswig anhängig gewesenen Verfahren 3 A 59/17 die Auffassung vertreten, dass von einer "Änderung" i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO dann auszugehen sei, wenn Abweichungen im Vergleich zu den Festlegungen in der EG-Typgenehmigung vorgenommen würden.

    In diesem Sinne ist auch das Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 13.12.2017, 3 A 59/17, Rz. 62ff, zu verstehen, wonach (selbst) das Erlöschen der Gültigkeit der EU-Typgenehmigung nach Art. 7 Abs. 1 EG-FGV keine unmittelbare Auswirkung auf die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme der während der Gültigkeit entsprechend hergestellten Fahrzeuge habe, allerdings das Recht zur Erstellung von Übereinstimmungsbescheinigungen erlösche, um zu verhindern, dass der Hersteller noch den Rechtsschein gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV setzen darf.

  • EuGH, 04.10.2018 - C-668/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Zur Bedeutung der Artt. 26, 18 der Richtlinie 46/2007/EG beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2018, C-668/16.

    Gestützt wird dieses Ergebnis letztlich auch durch die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 04.10.2018, C-668/16.

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2018, C-668/16, zitiert nach Juris, Rzn. 86 f., ist nicht der allgemeine Schluss zu ziehen, dass Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2007/46/EG materiell die Anforderung an die vom Hersteller dem veräußerten Fahrzeug beigefügte Übereinstimmungsbescheinigung stelle, dass diese nur bei vollständiger Übereinstimmung mit dem gelieferten Typ als gültig angesehen werden dürfe.

    Dies gilt auch, soweit der Kläger nunmehr die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2018 (C-668/16) zur Begründung dafür anführt, dass Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2007/46/EG über den allgemeine Rechtsgüter betreffenden Zweck hinaus auch einen Individualschutz beinhalte.

    Etwas Anderes folgt weiterhin nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2018, C-668/16 (Kältemittelfall).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    (1) Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dienen soll, einen Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 1, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03 -, BGHZ 160, 134-149 R. 21, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

    Der Schutz eines Einzelnen ist dabei nicht bereits dann bezweckt, wenn er als Reflex einer Befolgung der Norm objektiv erreicht wird, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen selbst die Rechtsmacht in die Hand geben wollte, mit Mitteln des Privatrechts gegen denjenigen vorzugehen, der das Verbot übertritt und sein Rechtsinteresse beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 2, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

    Zwar kommt als Schutzgesetz auch in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union in Betracht (BGH Urteil vom 10.02.2011, I ZR 136/09, zitiert nach juris, Rz. 17).

  • LG Augsburg, 07.05.2018 - 82 O 4497/16

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw VW Diesel mit eingebauter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Dem gegenüber vermag die sowohl von Klinger in dem vom Kläger vorgelegten Rechtsgutachten (K 49, AB Kl. III) als auch vom Landgericht Augsburg in seinem Urteil vom 29.01.2918, 82 O 4497/16, zitiert nach juris, Rz. 68 ff., und auch vom Kläger selbst vertretene Auffassung nicht zu überzeugen.

    Derartige Anhaltspunkte ergeben sich entgegen der Ansicht des Klägers und auch des Landgerichts Augsburg (Urteil vom 28.01.2018, 82 O 4497/16, zitiert nach juris) auch nicht aus der Änderung, die die Richtlinie 2007/46/EG durch die VO (EG) 385/2009 erfahren hat.

    Entgegenstehende durchgreifende Argumente ergeben sich auch nicht aus dem Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28.01.2018, 82 O 4497/16, zitiert nach juris, Rz. 130 ff. Soweit das Landgericht Augsburg in der Rz. 136 seines Urteils auf eine an dieser Stelle nicht genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - möglicherweise EuGH NJW 2004, 3547 - verweist, ist daraus allenfalls zu entnehmen, dass das Landgericht Augsburg im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu seinem Ergebnis gelangen möchte, die hier in Rede stehenden Vorschriften beinhalteten einen Schutz individueller Interessen.

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Nicht bei jedem Pflichtverstoß sind diese Voraussetzungen zu bejahen, sondern es muss eine besondere Verwerflichkeit hinzukommen, die im Falle einer Pflichtverletzung durch Unterlassen erfordert, dass das geforderte Handeln einem sittlichen Gebot entsprechen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, R. 16, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19. Juli 2014 - II ZR 402/02 -, BGHZ 160, 149-159, R. 49, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 04. Juni 2013 - VI ZR 288/12 -, R. 14, zitiert nach juris).

    Aufgrund des Umstands, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Drittschutz nicht zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung von Schäden im Rahmen des § 826 BGB ist, (so ausdrücklich für einen Verstoß gegen nicht drittschützende Normen des Wertpapierhandelsgesetzes BGH, Urteil vom 19. Juli 2014 - II ZR 402/02 -, BGHZ 160, 149-159, R. 43, zitiert nach juris; ebenso BGH, Urteil vom 20. November 1990 - VI ZR 6/90 -, R. 16, zitiert nach juris für den Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen), gelangt man hier unter Berücksichtigung der nach den einleitenden Ausführungen vorzunehmenden Gesamtwürdigung nicht zu einer sittenwidrigen Schädigung der Endkunden und im vorliegenden Fall des Klägers oder aber dessen Mutter.

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt von einem nationalen Gericht aufgrund des Umsetzungsgebots gem. Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 4 Abs. 3 EUV die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um den mit der Richtlinie verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 05.10.2004, C-397 - C-403/01, zitiert nach juris, Rz. 113; BGH, Urteil vom 26.11.2008, VIII ZR 200/05, zitiert nach juris, Rz. 19, jeweils zu den Vorgängervorschriften Art. 249 Abs. 3 EG sowie Art. 10 EG).

    Dies setzt allerdings eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BGH, Urteil vom 26.11.2008, VIII ZR 200/05, Rzn. 20-22).

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    (1) Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dienen soll, einen Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 1, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03 -, BGHZ 160, 134-149 R. 21, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

    Der Schutz eines Einzelnen ist dabei nicht bereits dann bezweckt, wenn er als Reflex einer Befolgung der Norm objektiv erreicht wird, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen selbst die Rechtsmacht in die Hand geben wollte, mit Mitteln des Privatrechts gegen denjenigen vorzugehen, der das Verbot übertritt und sein Rechtsinteresse beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 2, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    (1) Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dienen soll, einen Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 1, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03 -, BGHZ 160, 134-149 R. 21, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

    Der Schutz eines Einzelnen ist dabei nicht bereits dann bezweckt, wenn er als Reflex einer Befolgung der Norm objektiv erreicht wird, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen selbst die Rechtsmacht in die Hand geben wollte, mit Mitteln des Privatrechts gegen denjenigen vorzugehen, der das Verbot übertritt und sein Rechtsinteresse beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 201/61 -, BGHZ 40, 306-312, R. 2, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326-351, R. 18, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, BGHZ 192, 90-118, R.21, zitiert nach juris).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-219/15

    Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
    Unabhängig davon ist aus dem Zusammenhang des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2015 (VII ZR 36/14, zitiert nach juris, Rz. 20) im sog. Brustimplantatefall im Zusammenhang mit der darauf ergangenen Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.02.2017, C-219/15 (zitiert nach juris, Rz.n. 55-60), nicht abzuleiten, dass die im nationalen Recht erforderliche Schutzgesetzeigenschaft im europarechtlichen Kontext überflüssig ist, sondern es im Gegenteil im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB eines Schutzgesetzes zugunsten des jeweils Geschädigten bedarf.

    Gerade einen derartigen Bezug zu Individualinteressen sieht der Europäische Gerichtshof aber in seiner Vorabentscheidung vom 16.02.2017, C-219/15, zitiert nach juris, Rzn. 55, 56, als Erfordernis für eine Schutzgesetzeigenschaft an.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 48/73

    Prüfzeichen - Produkthaftung; §§ 1 ff UWG

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 1/88

    Abschluß eines Auskunftsvertrages zwischen Hersteller und Endabnehmer einer Ware

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 268/02

    Persönliche Haftung des Vertreters bei Abschluss eines Franchisevertrages

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

  • BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18

    Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

  • OLG Stuttgart, 15.06.2015 - 5 W 48/13

    Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Es kann hier dahinstehen, welche Rechtsbedeutung die Übereinstimmungserklärung hat (vgl. Schröder, DVBl 2017, 1193, 1195 ff.), ob sie - wie der Kläger meint - nicht gültig war, und ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 18 der Richtlinie 2007/46/EG nach Zweck und Inhalt auch dazu dienen sollen, das Interesse des Käufers eines Neuwagens an der (zügigen) Erstzulassung oder dasjenige des Käufers eines Gebrauchtwagens an dem Fortbestand der Betriebserlaubnis zu schützen, § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV in Verbindung mit § 25 Abs. 2 und 3 EG-FGV (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2019, 815, 822 ff.; LG Stuttgart, EuGH-Vorlage vom 13. März 2020 - 3 O 31/20, juris Rn. 161 ff.; Artz/Harke, NJW 2017, 3409, 3413; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 839 ff.; zu §§ 20 ff. StVZO Senatsurteil vom 17. Oktober 1978 - VI ZR 236/75, WM 1979, 17, 18, juris Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auch aus diesem Grund vermag sich der Senat dem OLG Braunschweig nicht anzuschließen, das in der drohenden Betriebsuntersagung keinen wertbildenden Faktor sieht (Urteil vom 19. Februar 2019, - 7 U 134/17 - Rn. 171, juris).

    Die Streitfrage ist vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden und wird von Oberlandesgerichten (vgl. OLG Braunschweig (Beschluss vom 19. Februar 2019, 7 U 134/17) einerseits und OLG Karlsruhe (Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18) bzw. OLG Köln (Beschluss vom 2. Januar 2019, 18 U 70/18) andererseits unterschiedlich beantwortet (vgl. zu den Anforderungen an die rechtsgrundsätzliche Bedeutung aktuell BGH vom 18. Oktober 2018, V ZA 22/18, Rn. 6 - zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Eine Haftung der Beklagten scheidet hier jedoch aus, da es bereits an jeglichem Vortrag dazu fehlt, welche Person bei der Beklagten wann welche Kenntnisse hatte und wie gehandelt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6; OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019 - 7 U 134/17, juris).

    Es gilt daher ein formeller Gültigkeitsbegriff (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019 - 7 U 134/17, juris Rn. 106 ff.; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 838 m.w.N., u.a. mit einem Verweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 03.08.2018 - 12 U 179/17 - und auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung).

    Auf die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind (bejahend u.a. Harke, VuR 2017, 83; LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017 - 3 O 252/16, juris Rn. 80; verneinend u.a. OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019 - 7 U 134/17, juris; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 839 ff.; LG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2019 - 11 O 120/18, juris Rn. 60 ff.), kommt es nach alledem im vorliegenden Fall nicht an.

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Rechtsprechung
   KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24489
KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
KG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 648 Abs 1 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 648a Abs 1 S 1 BGB vom 23.10.2008, § 649 S 2 BGB vom 23.10.2008, § 650e BGB
    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsrechte des Bauunternehmers wegen Ansprüchen auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648 Abs. 1 a. F., §§ 883, 885
    Keine Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei nicht begonnenem Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 648
    Sicherungsrechte des Bauunternehmers wegen Ansprüchen auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungshypothek sichert keine "Kündigungsvergütung"!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungshypothek

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sicherungshypothek für Vergütung nicht erbrachter Leistungen! (IBR 2018, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 314
  • NZBau 2018, 755
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 21.06.1904 - VII 62/04

    Sicherungshypothek nach § 648 B.G.B.

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Selbst wenn sie das ist, selbst wenn sich der Bauherr in Zahlungsverzug befindet, kann die Sicherungshypothek nicht verlangt werden, soweit der Unternehmer seine Leistung zurückhält (RGZ 58, 301).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    In diesem Umfang ist seine Arbeit nicht in das Bauwerk eingegangen (BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, juris Rn. 15).
  • OLG Jena, 22.04.1998 - 2 U 1747/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Kein Anspruch, wenn sich die Leistung nicht

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    In dieser Entscheidung wird weiter festgestellt, dass durchaus noch von einer Werterhöhung gesprochen werden kann, wenn sich die geistige Leistung z.B. eines Architekten im Bauwerk realisiert, dass eine Werterhöhung aber gerade nicht stattfindet, wenn es sich nur um Schadensersatzansprüche wegen Baustellenunterbrechung handelt, die weitestgehend aus für eine Wertsteigerung des Grundstückes nutzlosen Vorhaltekosten, allenfalls noch aus Sicherungsmaßnahmen bestehen, und dass deshalb im Rahmen einer teleologischen Reduktion des Tatbestandsmerkmals "Forderung aus dem Vertrage" im Sinne von § 648 BGB eine Forderung nach § 6 Nr. 6 VOB/B nicht sicherbar ist (OLG Jena, Urteil vom 22. April 1998 - 2 U 1747/97 -, juris Rn. 48 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - (NJW 2005, 291) zwar festgestellt, dass das Berufungsgericht neuen Tatsachenvortrag dann zu berücksichtigen hat, wenn dieser unstreitig ist.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04

    Einstweiliges Verfügungsverfahren des Bauunternehmers wegen einer Vormerkung auf

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass für einen Anspruch gemäß § 648 BGB auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek die Glaubhaftmachung der Darlegung der Werterhöhung des betroffenen Grundstücks erforderlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 -, juris Rn. 3) und dass sich der durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbare Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes nicht danach richtet, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen vereinbart und fällig geworden sind, sondern danach, in welcher Höhe der Wert des Grundstücks durch die Bauleistungen erhöht wurde (a. a. O., juris Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96

    Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Dem lässt sich zwar nicht die Aussage entnehmen, der Anspruch aus § 648 Abs. 1 BGB sei streng an dem vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert des jeweiligen Baugrundstücks orientiert und hierauf beschränkt (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 -, Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05

    Architektenvertrag: Voraussetzungen für die Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    So hat auch das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, dass der Mehrwert, der durch seine Arbeit dem Grundbesitz des Bestellers zuteilgeworden ist, dem Unternehmer vorzugsweise für seine Vergütung haften soll und dass deshalb die Sicherbarkeit des Vergütungsanspruches im Einzelfall davon abhängt, dass mit den Bauarbeiten begonnen worden ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 02. März 2005 - 6 W 124/05 -, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Soweit ersichtlich, hat lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der Verfügungsklägerin zitierten Beschluss vom 14. August 2003, der auch von Teilen der Kommentarliteratur angeführt wird, und in einer weiteren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, juris Rn. 51) die Ansicht vertreten, dass nach einer Kündigung des Werkvertrags das Werk nicht als "unvollendet" im Sinne des Satzes 2 anzusehen sei, weil infolge der Kündigung des Bauherrn gemäß § 649 Satz 1 BGB sich die Leistungspflicht der Verfügungsklägerin auf das beschränke, was sie als "Werk" bis zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellt hatte, und dass die Kündigung diesen Zustand zum "vollendeten" Werk macht, für das der Auftragnehmer die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung verdient habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2003 - 5 W 17/03 -, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - 5 W 17/03

    Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Soweit ersichtlich, hat lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der Verfügungsklägerin zitierten Beschluss vom 14. August 2003, der auch von Teilen der Kommentarliteratur angeführt wird, und in einer weiteren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, juris Rn. 51) die Ansicht vertreten, dass nach einer Kündigung des Werkvertrags das Werk nicht als "unvollendet" im Sinne des Satzes 2 anzusehen sei, weil infolge der Kündigung des Bauherrn gemäß § 649 Satz 1 BGB sich die Leistungspflicht der Verfügungsklägerin auf das beschränke, was sie als "Werk" bis zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellt hatte, und dass die Kündigung diesen Zustand zum "vollendeten" Werk macht, für das der Auftragnehmer die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung verdient habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2003 - 5 W 17/03 -, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Solange aber noch nicht mit der Errichtung des Bauwerks begonnen ist, fehlt es an einer vom Architekten mitveranlassten Wertsteigerung des Grundstücks (OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 12 U 107/99 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Architektenvertrages (hier durch berechtigte Kündigung seitens des AN) ist der Sicherungsanspruch jedoch der Höhe nach gemäß §§ 650q, 650e Abs. 1 S. 2 BGB auf den Honoraranspruch für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen begrenzt; ein Anspruch auf Sicherung des "großen Kündigungsschadens" insgesamt, mithin auch des Honoraranspruchs wegen der nicht erbrachten Leistungen besteht nicht (vgl. Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 , zitiert nach juris, dort Rdz. 14; entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2006 - 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 51).

    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17 , zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).

    Dieses Ergebnis, dass der Unternehmer nach Kündigung des Werkvertrages vor vollständiger Leistungserbringung eine Sicherung gemäß § 650e S. 2 BGB nur im Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen kann, korrespondiert auch mit der Feststellung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 30.03.2000 (zu VII ZR 299/96, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16) und vom 10.03.1977 zu VII ZR 77/76, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16), wonach der Gesetzgeber in § 648 Abs. 1 S. 2 BGB "den Sicherungsanspruch der Höhe nach auf die erbrachte Gegenleistung eingeschränkt und damit dem Mehrwertprinzip Rechnung getragen hat (so auch KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17 , zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

  • OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19

    Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine

    Die Vorschrift des § 650 e BGB gleicht im Wesentlichen § 648 BGB a.F. Die zu § 648 BGB a.F. entwickelte Rechtsprechung ist daher auch weiterhin maßgeblich (vgl. Hildebrandt, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 650 e, Rn. 27 und Rn. 44 m.w.N.; Schmitz, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 3. Aufl. 2018, § 650e, Rn. 6; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 650 e, Rn. 1, 2; Sprau, in: Palandt, BGB, 78 Aufl. 2019, § 650 e, Rn. 1; KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, Rn. 50, beide zitiert nach juris).

    Ob der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 2000 (VII ZR 299/96, juris) so zu verstehen ist, dass er auf die in früheren Entscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, Rn. 18 ff.; BGH, Urteil vom 03. Mai 1984 - VII ZR 80/82 -, Rn. 28, beide zitiert nach juris) verlangte Wertsteigerung des Grundstücks verzichten möchte (so Schwenker/Rodemann, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 650 e BGB, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 12, juris), kann offen bleiben.

  • KG, 02.06.2023 - 7 U 127/21

    Höhe der Sicherungshypothek nach Kündigung des Bauvertrags?

    Auf die Fälligkeit der Werklohnforderung des Unternehmers kommt es indes nicht an (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 12), daher können sich die Beklagten nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die von der Klägerin gelegte Schlussrechnung nicht prüffähig sei.

    Durch die Kündigung - unabhängig davon, ob es sich um eine solche aus wichtigem Grund oder um eine freie Kündigung handelt - wird das unvollendete Werk nicht zu einem vollendeten (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 14), so dass der Unternehmer die Einräumung der Sicherungshypothek nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen kann.

    Demgemäß muss der Unternehmer für einen Anspruch gemäß § 648 BGB a.F. auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung darlegen und beweisen (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 12 ff.; KG, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 27 W 1054/20 - juris Rn. 32).

  • LG Flensburg, 05.10.2018 - 2 O 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Architekten auf Grundbucheintragung

    Es ist nicht ersichtlich, warum ein Erfordernis, das für den Architekten und sonstigen Unternehmer gleichermaßen gilt, nach Kündigung entfallen sollte (so auch KG, Urteil vom 24.7.2018, Az. 7 U 134/17, BeckRS 2018, 18851, Rz. 14; LG Leipzig, a. a. O., S. 7).
  • KG, 14.02.2023 - 21 W 28/22

    Anspruch eines Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek für seinen

    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).
  • KG, 14.02.2023 - 21 U 28/22
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.04.2019 - 7 U 134/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26124
OLG Braunschweig, 11.04.2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,26124)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.04.2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,26124)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. April 2019 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2019,26124)
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Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Tatbestandsberichtigungsantrag zurückgewiesen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.05.2018 - 7 U 134/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63031
OLG Düsseldorf, 25.05.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,63031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,63031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,63031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 29.10.2002 - 3 U 54/01

    Abgrenzung von bedingtem Kauf und Kommissionsgeschäft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2018 - 7 U 134/17
    Deshalb liegt nach Auffassung des Senats unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 454 BGB im Verhältnis der Parteien ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung der Maschine durch die Kundin der Klägerin vor (vgl. zur Weiterveräußerung als Bedingung eines Kaufvertrages auch OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2012 - 3 U 54/01).
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