Weitere Entscheidung unten: SG Stade, 22.04.2013

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   OLG Köln, 14.03.2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12   

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OLG Köln, 14.03.2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12 (https://dejure.org/2013,5815)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12 (https://dejure.org/2013,5815)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2013 - I-7 U 138/12, 7 U 138/12 (https://dejure.org/2013,5815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bedingter Vorsatz, billigend Inkauf nehmen, Darlegungs- und Beweislast, faktischer Geschäftsführer, Gesamtverantwortung, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Mehrere Geschäftsführer, sekundäre Darlegungslast, Überwachungsverschulden, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer GmbH muss rechtzeitige Entrichtung der Arbeitnehmerbeiträge sicherstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei fehlender Rücklagenbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
    Der Beklagte hat auch schuldhaft gehandelt, also, da ein Verstoß gegen § 266 a StGB als Schutzgesetz in Rede steht, mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. BGH Urteil vom 15.10.1996 VI ZR 319/95 zitiert nach juris Rn. 13).

    Eine solche Überwachungspflicht kommt vor allem in finanziellen Krisensituationen zum Tragen, in denen die laufende Erfüllung der Verbindlichkeit nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. grundsätzlich Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 VI ZR 319/95).

  • LG Aachen, 09.08.2012 - 12 O 575/09

    Arbeitnehmerbeiträge

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 09.08.2012 - 12 O 575/09 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
    Selbst wenn überhaupt kein Lohn ausbezahlt wurde, können also Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden (BGHZ 144, 311).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Möglichkeit normgemäßen Verhaltens des Geschäftsführers bei der Sozialkasse, also der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 25.09.2006 II ZR 108/05 zitiert nach juris Rn. 8), den Beklagten als Geschäftsführer trifft aber eine sekundäre Darlegungslast (Wagner im Münchener Kommentar zum BGB § 823 Rdnr. 407 a.E. zitiert nach beck-online).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2013 - 7 U 138/12
    Wird die Befreiung von der Pflicht zur Geheimhaltung widerrufen, so sind nämlich die bisherigen Angaben voll verwertbar (Damrau in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordung, 4. Aufl. 2012, § 385 ZPO Rn. 11, zitiert nach beck-online; auch OLG Braunschweig Beschluss vom 05.11.2008 - 1 W 64/08 - Rdnr. 20 zitiert nach beck-online).
  • OLG Köln, 03.12.2015 - 19 U 118/15

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für vorenthaltene Arbeitnehmerbeiträge

    Drängen sich wegen der konkreten finanziellen Situation der Gesellschaft deutliche Bedenken auf, dass zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichende Zahlungsmittel vorhanden sein werden, muss der Geschäftsführer durch Bildung von Rücklagen, notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden können (BGH, Urteil vom 25.09.2006, II ZR 108/05 zitiert nach juris Rz. 10; OLG Köln Urteil vom 14.03.2013, 7 U 138/12, juris Rz. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 14 U 87/13
    Hinsichtlich der weiteren Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Stade in seinem angefochtenen Gerichtsbescheid vom 22. April 2013 (Az.: S 7 U 138/12, Seite 4 bis 7 der Entscheidungsgründe) und weist die Berufung aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurück.
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Rechtsprechung
   SG Stade, 22.04.2013 - S 7 U 138/12   

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SG Stade, Entscheidung vom 22.04.2013 - S 7 U 138/12 (https://dejure.org/2013,111544)
SG Stade, Entscheidung vom 22. April 2013 - S 7 U 138/12 (https://dejure.org/2013,111544)
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