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   OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16   

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https://dejure.org/2020,2676
OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16 (https://dejure.org/2020,2676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2020 - 7 U 139/16 (https://dejure.org/2020,2676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 7 U 139/16 (https://dejure.org/2020,2676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB, § 1612a BGB
    Arzthaftung: Nicht vorgenommener Schwangerschaftsabbruch wegen unterlassener Aufklärung über die mögliche schwere Behinderung des zu erwartenden Kindes; Schmerzensgeldanspruch der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 218a Abs. 2
    Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Besprechung eines MRT-Befundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Die Ärzte hätten die Schwangere auf das Risiko hinweisen müssen, dass das Kind schwer behindert zur Welt kommt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unterlassene Hinweis des Arztes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eltern Schadensersatz zugesprochen: Ärzte informierten Schwangere nicht über mögliche Behinderung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei unterlassenem Hinweis der behandelnden Ärzte auf das Risiko einer schweren Behinderung, wenn erwiesen ist, dass die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Arzthaftung bei unterlassenem Hinweis auf eine mögliche schwere Behinderung des zu erwartenden Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Diagnose vor der Geburt - Ärzte klärten Eltern über das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes nicht auf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzthaftung bei Geburt eines behinderten Kindes

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzanspruch bei unterlassenem Hinweis der behandelnden Ärzte auf das Risiko einer schweren Behinderung, wenn erwiesen ist, dass die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und dies gemäß § 218a StGB gerechtfertigt gewesen wäre

  • datev.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz bei unterlassenem Hinweis auf mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei möglicher Behinderung des ungeborenen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über mögliche Behinderung eines ungeborenen Kindes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern steht bei unterlassenem ärztlichem Hinweis auf mögliche Behinderung des Kindes Schadensersatz zu - Ärzte dürfen Information über Risiko einer schweren Behinderung nicht vorenthalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 04.03.2003 - 12 U 36/02

    Einstandspflicht für den Unterhaltsschaden bei misslungenem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    bb) Bei der Höhe ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen (vgl. BGH vom 18.03.1980 - VI ZR 247/78, juris Rn. 49; OLG Oldenburg vom 04.03.2003 - 12 U 36/02, juris Rn. 21; Martis/Winkart, a.a.O., Rn. S 257; a.A. OLG Saarbrücken vom 03.01.2005 - 3 U 568/03, juris Rn. 3).

    Das Kindergeld entfällt zu ½ auf den Barunterhalt und zu ½ auf den Betreuungsunterhalt (vgl. zur Anrechnung OLG Oldenburg vom 04.03.2003 - 12 U 36/02, juris Rn. 21).

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    Dabei muss die Beeinträchtigung von einer Schwere sein, die das Austragen der Leibesfrucht als schlechthin unzumutbar erscheinen lässt (Leipold u.a./Mitsch, StGB, 2. Auflage 2015, § 218 a Rn. 11 vgl. auch BGH vom 28.03.1995 - VI ZR 356/93, juris Rn. 14).

    Einem solchen Ausnahmetatbestand kann zudem eine rechtfertigende Wirkung nur zukommen, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen durch die Gerichte unter Beachtung des Schutzanspruchs des ungeborenen menschlichen Lebens bewertet und festgestellt wurde (BGH vom 28.03.1995 - VI ZR 356/93, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BGH vom 04.12.2001 - VI ZR 213/00, juris Rn. 18).

  • OLG Saarbrücken, 03.01.2005 - 3 U 568/03

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung eines Elternteils:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    bb) Bei der Höhe ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen (vgl. BGH vom 18.03.1980 - VI ZR 247/78, juris Rn. 49; OLG Oldenburg vom 04.03.2003 - 12 U 36/02, juris Rn. 21; Martis/Winkart, a.a.O., Rn. S 257; a.A. OLG Saarbrücken vom 03.01.2005 - 3 U 568/03, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    Hinzuzurechnen sind Zeiten der Rufbereitschaft, die allerdings rechnerisch nur mit 25 % anzusetzen sind (vgl. Senat vom 13.08.2014 - 7 U 128/13, juris Rn. 32).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    bb) Bei der Höhe ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen (vgl. BGH vom 18.03.1980 - VI ZR 247/78, juris Rn. 49; OLG Oldenburg vom 04.03.2003 - 12 U 36/02, juris Rn. 21; Martis/Winkart, a.a.O., Rn. S 257; a.A. OLG Saarbrücken vom 03.01.2005 - 3 U 568/03, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    War demgemäß der vertragliche Schutzzweck auch auf die Vermeidung dieser Gefahren durch das "Haben" des Kindes gerichtet, so erstreckt sich die aus der Vertragsverletzung resultierende Ersatzpflicht auch auf den Ausgleich der durch die Unterhaltsbelastung verursachten vermögensrechtlichen Schadenspositionen (vgl. BGH vom 18.06.2002 - VI ZR 136/01, juris Rn. 29 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    Im Übrigen wurden den von Verfassung wegen gebotenen ethischen Grenzen (vgl. BVerfG vom 28.05.1993 - 2 BvF 2/90, juris Rn. 383) durch die Neufassung der Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch, insbesondere zur Notwendigkeit einer Indikation, bereits gesetzestechnisch Rechnung getragen.
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    Einem solchen Ausnahmetatbestand kann zudem eine rechtfertigende Wirkung nur zukommen, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen durch die Gerichte unter Beachtung des Schutzanspruchs des ungeborenen menschlichen Lebens bewertet und festgestellt wurde (BGH vom 28.03.1995 - VI ZR 356/93, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BGH vom 04.12.2001 - VI ZR 213/00, juris Rn. 18).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    a) Die Klägerin Ziff. 1 und die Beklagte Ziff. 1 schlossen einen Behandlungsvertrag, in dessen Schutzbereich der Kläger Ziff. 2 als werdender Vater einbezogen worden ist (vgl. BGH vom 18.01.1983 - VI ZR 114/81, juris Rn. 35) und in dessen Rahmen der Beklagte Ziff. 2 tätig wurde, als er mit den Klägern den MRT-Befund erörterte.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH vom 11.06.2015 - I ZR 19/14, juris Rn. 40).
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