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   OLG Hamm, 03.06.2016 - I-7 U 14/16   

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OLG Hamm, 03.06.2016 - I-7 U 14/16 (https://dejure.org/2016,26024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2016 - I-7 U 14/16 (https://dejure.org/2016,26024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - I-7 U 14/16 (https://dejure.org/2016,26024)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    StVG §§ 7, 17, 18, VVG § 115, StVO §§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 7, 7 Abs. 5, 9 Abs. 1,; BGB § 249, ZPO § 256

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Straßengabelung

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Rechtsüberholen bei Autobahngabelung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Straßengabelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn es auf der BAB-Abfahrt "kracht" - wie wird gehaftet?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haftung bei einem Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Sicherung des Integritätszuschlags durch Feststellungsantrag bei zumutbarer Vorfinanzierung / Pflichten beim Befahren einer Straßengabelung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Oberlandesgericht Hamm klärt die Haftung

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm zur Haftung bei Unfall an Autobahnabfahrt mit Straßengabelung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung im Falle einer Fahrzeugkollision beim Befahren einer Straßengabelung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beim Befahren einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Wer muss sich wann wie verhalten und wer haftet im Falle eines Unfalls?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf Autobahnabfahrt mit Gabelung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mitschuld an einem Verkehrsunfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 19
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Paderborn, 21.01.2016 - 4 O 308/15

    Gesamtschuldnerische Haftung eines Verkehrsunfallverursachers und seines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Paderborn (4 O 308/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, 1. das am 21.01.2016 verkündete und am 21.01.2016 zugestellte Urteil 4 O 308/15 des Landgerichtes Paderborn teilweise abzuändern, 2. die Beklagten als Gesamtschuldner nach den klägerischen Anträgen aus der Vorinstanz zu verurteilen, also.

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Nur ausnahmsweise ist das Erfordernis einer tatsächlich durchgeführten Reparatur im Rahmen dieser 130 % Grenze dann nicht zu verlangen, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, dann Anspruch auf Ersatz dieses sog. Integritätszuschlages, wenn er das Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt und das Fahrzeug nach der Reparatur für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten weiternutzt (BGH NJW 2008, 439; NJW 2015, 2958).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (st. Rspr., zuletzt BGH, NJW 2012, 1953 mit Anm. Figgener, NJW 2012, 1955; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 17 StVG, Rn. 31).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Angesichts des mittlerweile seit dem Unfall verstrichenen Zeitraums von fast 1 Jahr und offensichtlich vorhandener finanzieller Mittel zur Reparaturfinanzierung fehlt es daher am erforderlichen Integritätsinteresse bzw. bereits an der Darlegung desselben (vgl. LG Saarbrücken, NJW 2010, 2359).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Nur ausnahmsweise ist das Erfordernis einer tatsächlich durchgeführten Reparatur im Rahmen dieser 130 % Grenze dann nicht zu verlangen, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, dann Anspruch auf Ersatz dieses sog. Integritätszuschlages, wenn er das Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt und das Fahrzeug nach der Reparatur für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten weiternutzt (BGH NJW 2008, 439; NJW 2015, 2958).
  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16
    Gabelt sich eine Straße in zwei Äste, so beurteilen sich die straßenverkehrsrechtlichen Pflichten danach, ob eine der in Betracht kommenden Straßen nach vernünftiger Verkehrsauffassung als Fortsetzung der bisherigen Fahrtrichtung anzusehen ist und damit das Befahren nur dieser keine Änderung der Fahrtrichtung darstellt (BGH, Urteil vom 16.11.1965 - VI ZR 137/64); denn Abbiegen im Sinne des § 9 Abs. 1 StVO ist jede Bewegung, durch die der Fahrzeugführer die bisher genutzte Straße oder Fahrbahn nach der Seite verlässt (Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 9 StVO, Rn. 2).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 7 U 38/18

    Dunkelheitsunfall mit abgestelltem unbeleuchtetem Expeditionsfahrzeug

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44.Auflage, § 17 StVG, Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2016, Az.: 7 U 14/16, juris - Rn. 23).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 7 U 104/19

    Sleeping policeman; streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung; Stoppschild;

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 17 StVG Rn. 22; Senat, Urteil vom 03.06.2016 - 7 U 14/16, juris Rn. 23).
  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (Senat, Urteil vom 03.06.2016 - 7 U 14/16 - juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 17 StVG, Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.10.2020 - 7 U 58/20

    Parkplatzunfall; Rückwärtsfahrt; Anscheinsbeweis; keine Umsatzsteuer bei

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (st. Rspr. vgl. BGH, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 03.06.2016, 7 U 14/16 - juris).
  • OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19

    Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2016, Az. 7 U 14/16 - juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (Senat, Urteil vom 03.06.2016 - 7 U 14/16 - juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 17 StVG, Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20

    Betrieb eines Mähunimogs; doppelte Rückschau; Abstandspflicht; unklare

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines unabwendbaren Ereignisses trägt jeweils die Partei, die sich darauf beruft (vgl. zum Ganzen etwa BeckOGK/Walter, § 17 StVG Rn.14 f u. Rn. 26; Senat, Urteil vom 03.06.2016, Az.: 7 U 14/16, juris - Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.02.2022 - 7 U 39/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Vermeidbarkeit eines Auffahrunfalls für

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines unabwendbaren Ereignisses trägt jeweils die Partei, die sich darauf beruft (vgl. zum Ganzen etwa BeckOGK/Walter, § 17 StVG Rn. 14 f u. Rn. 26; Senat, Urteil vom 03.06.2016, Az.: 7 U 14/16, juris - Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • AG Oberndorf/Neckar, 27.10.2022 - 3 C 99/22

    Verkehrsunfall -Kollision zwischen Rechtsabbieger und Rechtsüberholer

    Da nicht geblinkt wurde, durfte nicht rechts überholt werden (OLG Hamm, Urteil vom 3. Juni 2016 - I-7 U 14/16 -, Rn. 36, juris).
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