Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - I-7 U 140/07   

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https://dejure.org/2008,5663
OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,5663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2008 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,5663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,5663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 2325; ; VVG § 166 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 166 a. F.; BGB § 2325
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch erfasst im Fall eines widerruflichen Bezugsrechts zugunsten des Erben die ausgezahlte Versicherungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang des erbrechtlichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei widerruflichem Bezugsrecht

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsankündigung zu Pflichtteilsergänzung und Lebensversicherung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung: Maßgeblich ist die Lebensversicherungssumme

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit der Lebensversicherungssumme für die Pflichtteilsergänzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1097
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - 7 U 140/07
    Mit dem Landgericht Göttingen (Urteil vom 23. März 2007, ZEV 2007, 386) hält der Senat nämlich die neuere Entscheidung des BGH vom 23 Oktober 2003 (NJW 2004, 214), mag sie auch zu einer insolvenzrechtlichen Fragestellung ergangen sein, auf die vorliegende erbrechtliche Problematik des § 2325 BGB für übertragbar.
  • LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06

    Anspruch eines Erben auf Pflichtteilsergänzung aus erhaltenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - 7 U 140/07
    Mit dem Landgericht Göttingen (Urteil vom 23. März 2007, ZEV 2007, 386) hält der Senat nämlich die neuere Entscheidung des BGH vom 23 Oktober 2003 (NJW 2004, 214), mag sie auch zu einer insolvenzrechtlichen Fragestellung ergangen sein, auf die vorliegende erbrechtliche Problematik des § 2325 BGB für übertragbar.
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts (Berufungsurteil veröffentlicht in ZEV 2008, 292) ist Gegenstand der Schenkung des Erblassers an den Beklagten - und damit Berechnungsgrundlage des Pflichtteilsergänzungsanspruchs - nicht lediglich die Summe der gezahlten Prämien, sondern die gesamte ausgezahlte Versicherungsleistung.
  • OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Stuttgart (ZEV 2008, 145) an, während die hiervon abweichende Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZEV 2008, 292) die unterschiedlichen Zwecke beider Rechtsgebiete nicht ausreichend berücksichtigt (in diesem Sinne auch Hilbig, ZEV 2008, 262 mit umfassenden Nachweisen des Streitstandes).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2011 - 7 U 140/07

    Bedeutung des Rückkaufswerts bei der Berechnung einer Lebensversicherung mit

    Mit Urteil vom 22. Februar 2008 ist der Senat dieser Rechtsauffassung gefolgt ( Senat , ZEV 2008, 292; VersR 2008, 1057 [richtig: VersR 2008, 1097 - d. Red.] ) und hat der Zahlungsklage im Wesentlichen stattgegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.06.2011 - I-7 U 140/07   

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https://dejure.org/2011,38358
OLG Düsseldorf, 17.06.2011 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2011,38358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2011 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2011,38358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - I-7 U 140/07 (https://dejure.org/2011,38358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedeutung des Rückkaufswerts bei der Berechnung einer Lebensversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht für die Pflichtteilsergänzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2011 - 7 U 140/07
    Auf die - zugelassene - Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. April 2010 (ZEV 2010, 305; NJW 2010, 3232) die genannte Entscheidung des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - 7 U 140/07

    Inanspruchnahme aus Anlass von Pflichtteilsergänzungen wegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2011 - 7 U 140/07
    Mit Urteil vom 22. Februar 2008 ist der Senat dieser Rechtsauffassung gefolgt ( Senat , ZEV 2008, 292; VersR 2008, 1057 [richtig: VersR 2008, 1097 - d. Red.] ) und hat der Zahlungsklage im Wesentlichen stattgegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 140/07   

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https://dejure.org/2008,34137
OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,34137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,34137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 7 U 140/07 (https://dejure.org/2008,34137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Inkongruenz von Abtretungen zur Sicherung von Forderungen aus Warenlieferungen i.R. insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche; Insolvenzanfechtung trotz unmittelbarer gleichwertiger Gegenleistung im Falle inkongruenter Leistungen des Schuldners bei Vorliegen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 140/07
    Deshalb ist es folgerichtig, inkongruente Deckungen wegen ihrer besonderen Verdächtigkeit und der gegenüber kongruenten Deckungen allgemeinen Verschärfung ihrer Anfechtbarkeit von der anfechtungsrechtlichen Privilegierung des Bargeschäfts auszunehmen und dieses auf vereinbarungsgemäße, also kongruente Leistungen zu beschränken (Kreft, a.a.O., Rn. 9; BGHZ 123, 320, 328, 329; BGHZ 150, 122, 126).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 140/07
    Deshalb ist es folgerichtig, inkongruente Deckungen wegen ihrer besonderen Verdächtigkeit und der gegenüber kongruenten Deckungen allgemeinen Verschärfung ihrer Anfechtbarkeit von der anfechtungsrechtlichen Privilegierung des Bargeschäfts auszunehmen und dieses auf vereinbarungsgemäße, also kongruente Leistungen zu beschränken (Kreft, a.a.O., Rn. 9; BGHZ 123, 320, 328, 329; BGHZ 150, 122, 126).
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