Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4056
OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95 (https://dejure.org/1996,4056)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1996 - 7 U 141/95 (https://dejure.org/1996,4056)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 7 U 141/95 (https://dejure.org/1996,4056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Vermeidbarkeit einer Reaktion auf den Spurwechsel eines Wohnmobils; Abstand zwischen Lastzug und Wohnmobil bei Beginn des Überholvorgangs; Dauer des Fahrstreifenwechsels und dessen eindeutiger Erkennbarkeit für den nachfolgenden Verkehr; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1958 - VI ZR 13/57

    Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Für die sogenannte Gefälligkeitsfahrt gilt keine Ausnahme (BGH NJW 1958, 905).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78

    Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter -

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Der bloße Gefälligkeitscharakter genügt nicht (BGH VersR 1980, 384 f.; NJW 1992, 2774 f. - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Insoweit sind schon im Ergebnis - bei Kapitalisierung der Rente - über 500.000,00 DM liegende Beträge zuerkannt worden (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1993, 258 ff. - der dortige Kläger mag vielleicht noch etwas schwerer betroffen gewesen sein; er war z.Zt. des Unfalls aber 33 Jahre alt, während die Klägerin mit 17 Jahren in einem viel früheren Lebensabschnitt geschädigt worden ist).
  • OLG Hamm, 15.06.1994 - 32 U 168/93

    Schmerzensgeld; Unfall; Querschnittslähmung; Dauerhafte Folgen; Rollstuhl;

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Soweit das OLG Hamm (VersR 1995, 1062) bei einer möglicherweise vergleichbaren Schädigung nur 250.000,00 DM zugesprochen hat, hält der Senat das für deutlich zu wenig.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei einem in der Entwicklung begriffenen Schaden grundsätzlich insgesamt Feststellungsklage erhoben werden kann, auch wenn der Anspruch teilweise beziffert werden könnte (BGH NJW 1978, 210; 1984, 1552, 1554; VersR 1991, 788).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei einem in der Entwicklung begriffenen Schaden grundsätzlich insgesamt Feststellungsklage erhoben werden kann, auch wenn der Anspruch teilweise beziffert werden könnte (BGH NJW 1978, 210; 1984, 1552, 1554; VersR 1991, 788).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei einem in der Entwicklung begriffenen Schaden grundsätzlich insgesamt Feststellungsklage erhoben werden kann, auch wenn der Anspruch teilweise beziffert werden könnte (BGH NJW 1978, 210; 1984, 1552, 1554; VersR 1991, 788).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99

    Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als

    Die oben genannten Belegärzte sind deswegen durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 30.04.1997 (7 U 141/95, Vorinstanz: LG Mannheim - 9 0 181/90 -) verurteilt worden, weil der dortige Beklagte Dr. H. als Vertreter des dortigen Beklagten Dr. D. nach und infolge telefonischer Benachrichtigung durch die Hebamme K. über den Abgang grünen Fruchtwassers um 22.40 Uhr am 07.05.1987 die Behandlung der Mutter des dortigen Klägers und die Geburtsleitung übernommen habe und für den groben Fehler der Hebamme, die weisungswidrig das angeordnete Schreiben eines weiteren CTG's unterlassen habe, einzustehen habe (§ 831 BGB); Dr. D. hafte für seinen Erfüllungsgehilfen Dr. H. vertraglich und für die Fehler der Hebamme deliktisch.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht