Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 12.09.2007 | KG, 02.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06   

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https://dejure.org/2007,2589
OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,2589)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,2589)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,2589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfilmung der Vorgänge um die Beruhigungsmittel Contergan und Contergan forte; Unterlassungsansprüche begründende Erstbegehungsgefahr bei Aufnahme von Äußerungen in ein Drehbuch sowie dem Vorliegen eines fertigen Spielfilms bei einem Sender; Abwägung zwischen der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 Abs. 1 GG

  • kanzlei.biz

    Keine Erstbegehungsgefahr durch Erstellung eines Drehbuchs für einen Spielfilm

  • Judicialis

    StPO § 153; ; WDR-Gesetz § 5 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Szenen in einem auf historischen Vorgängen beruhenden Spielfilm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Contergan-Film beschäftigt das Bundesverfassungsgericht

  • faz.net (Pressebericht)

    Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Teilerfolg im Streit um Contergan-Film des WDR

Besprechungen u.ä.

  • journalist.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Pressekammer Hamburg - Im Zweifel für den Kläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 483
  • afp 2007, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
    Im Konfliktfall ist daher einerseits auf die nachteiligen Auswirkungen der Veröffentlichung für das Persönlichkeitsrecht des Dargestellten und andererseits auf die durch ein Veröffentlichungsverbot betroffenen Belange freier Kunst zu sehen (BGH AfP 2005, 464, 466).

    Insofern kommt ein Verbot nur dann in Betracht, wenn zu der fehlenden Übereinstimmung eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzutritt (so auch BGH AfP 2005, 464, 466).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
    Selbst wenn dieser Vortrag als verspätet anzusehen wäre, ist er schon deshalb zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2005, 268).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
    An dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich nimmt die juristische Person insoweit teil, als sie aus ihrem Wesen und ihren Funktionen dieses Schutzes bedarf, weil sie in ihrem sozialen Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen betroffen ist (vgl. BGH NJW 1994, 1281, 1282; Wenzel, a.a.O., 5, 125).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
    Er ist Ausdruck einer freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse der am Herstellungsprozess beteiligten Personen durch das spezifische Medium Film zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG NJW 1971, 1645).
  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 141/06

    Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
    Schließlich scheitert die Annahme einer Erstbegehungsgefahr auch nicht daran, dass eine einstweilige Verfügung gegen die "Zeitsprung" ergangen ist, die Gegenstand des Parallelverfahrens (Geschäftsnummer 7 U 141/06) ist.
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. April 2007 - 7 U 143/06 -.

    Für weitere Einzelheiten wird auf das in dem Ausgangsverfahren der Beschwerde 1 BvR 1226/07 ergangenen Berufungsurteils Bezug genommen (OLG Hamburg vom 10. April 2007, - 7 U 143/06 -, AfP 2007, S. 146 ff.).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Diesem Hauptsacheverfahren vorausgegangen war ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az. des Hanseatischen Oberlandesgerichts 7 U 143/06).
  • OLG Köln, 21.07.2016 - 15 W 42/16

    Beschwerde gegen Spielfilm über Gladbecker Geiseldrama ohne Erfolg

    Selbst wenn aber ein Drehbuch bereits verfasst sein sollte, wäre die erforderliche Erstbegehungsgefahr nicht allein deswegen gegeben (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 10.04.2007 - 7 U 143/06 -, ZUM 2007, 483 m. zust. Anmerkung Fricke).
  • OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der Gegenstand der Entscheidung des OLG Hamburg vom 10.04.2007 (ZUM 2007, 483 - Contergan -) war.
  • LG Berlin, 01.06.2010 - 27 O 59/10

    Tatsachenbehauptung

    Dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist tendenziell eine geringere Bedeutung als dem einer natürlichen Person beizumessen, da der Unternehmensbereich prinzipiell Öffentlichkeitsbereich ist (OLG Hamburg AfP 2007, 146, 149 [OLG Hamburg 10.04.2007 - 7 U 143/06] ; HH-KO/MedienR/Kröner/33/13; Götting u.a., Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 8 Rdz. 53; Prinz/Peters, Medienrecht, Rdz. 139).
  • LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10

    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht

    Auch Unternehmen genießen Persönlichkeitsschutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (HansOLG, Urt. v. 10.04.2007, Az. 7 U 143/06, LG Berlin, Urt. v. 14.05.2009, Az. 27 O 250/09).
  • LG Köln, 19.01.2011 - 28 O 810/10

    Verfügungsanspruch auf Untersagung einer potenziell wettbewerbschädigenden

    Auch Unternehmen genießen Persönlichkeitsschutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (Hans.OLG, Urt. v. 10.04.2007, Az. 7 U 143/06, LG C, Urt. v. 14.05.2009, Az. 27 O 250/09) Auf das durch diese Vorschriften geschützte Unternehmerpersönlichkeitsrecht gewährleistet u.a. den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Unternehmens, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.09.2007 - 7 U 143/06   

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https://dejure.org/2007,45740
OLG Celle, 12.09.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,45740)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.09.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,45740)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. September 2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,45740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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   KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06   

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https://dejure.org/2007,37907
KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,37907)
KG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,37907)
KG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 7 U 143/06 (https://dejure.org/2007,37907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit eines Forderungskaufvertrags wegen unerlaubter Rechtsberatung? (IBR 2007, 1235)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05

    Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?

    Auszug aus KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Juli 2006 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 105 des Landgerichts Berlin \u0097 105 0 146/05 \u0097 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

    Auszug aus KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
    Soweit die Klägerin sich auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 25. August 1999 \u0097 4 U 207/98 \u0097 und des BGH vom 24. Oktober 2000 \u0097 XI ZR 273/99 \u0097 beruft, ergibt sich kein neuer Gesichtspunkt, den der Senat nicht bereits berücksichtigt hätte.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. September 2002 (Az. 1 BvR 2251/01, veröffentlicht u.a. in NJW 2002, 3531) ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit des Erlaubnisvorbehalts für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach Art. § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG festgestellt.
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