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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4192
OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1996,4192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.1996 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1996,4192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 1996 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1996,4192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Maklervertrages zwischen M und Käufer, Eindeutigkeit des Provisionsverlangens des M

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision! (IBR 1997, 301)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 368
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98

    Auslegung eines Objektnachweises

    Soweit sich das Berufungsgericht in dieser Hinsicht auf Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NJW-RR 1988, 687, 688) und Düsseldorf (NJW-RR 1997, 368) bezieht, wird in den angeführten Entscheidungen zwar ebenfalls dieser - hier nicht naheliegende - Gesichtspunkt hervorgehoben; anders als hier ging es in den dort entschiedenen Fällen jedoch um die Frage, welche Bedeutung einem Objektnachweis im Hinblick auf den Abschluß eines Maklervertrages dann zukommen kann, wenn der Makler dem Interessenten bereits vorher das Objekt in der Erwartung einer späteren Provisionszusage benannt bzw. nachgewiesen hat.

    Soweit das Berufungsgericht - in anderem Zusammenhang - auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 368) Bezug nimmt, ging es ebenfalls um eine Fallgestaltung, bei der die Maklerprovision im Exposé neben anderen Positionen als Kaufnebenkosten bezeichnet wurde.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Geht die Initiative zur Kontaktaufnahme mittels Internetinserat vom Makler aus, hat die Rechtsprechung für die Übermittlung einer Ankaufsmöglichkeit mit Provisionshinweis folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177 ; BGH, NJW 1981, 2295; BGH, NJW 1986, 1165 ; Senat NJW-RR 1997, 368; OLGR Düsseldorf 1997, 224; OLGR Düsseldorf 1999, 370, 371): Hat der Makler in seinem Inserat seine Provisionserwartung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, der Makler sei bereits von dem Verkäufer mit Maklerdiensten betraut und werde von diesem für seine Tätigkeit entlohnt.

    Die Rechtsprechung zur Übermittlung eines Kaufangebots per Inserat geht in einem Fall, in dem die Position "Maklerhonorar" bei den mit dem Ankauf des Objekts verbundenen Kosten erscheint, der Zusatz "Käuferprovision" aber fehlt, nicht von einem hinreichend deutlichen Provisionsversprechen aus (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368; OLG Hamm NJW-RR 1999, 127; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1078; OLG Hamm NJW-RR 1995, 819 ).

  • OLG Oldenburg, 16.06.2010 - 5 U 138/09

    Haftung des nicht vertragsschließenden Ehegatten auf Zahlung einer

    (aa) In Gestaltungen, in denen ein Makler - wie hier - mit einer Anzeige für ein bestimmtes Objekt wirbt, wird ein darin enthaltenes Provisionsverlangen vielfach erst dann für hinreichend deutlich gehalten, wenn klar erkennbar ist, dass der Käufer im Erfolgsfall verpflichtet sein soll, die Provision an den Makler zu zahlen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, S. 368; OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 819, 820; 1999, S. 127 f.; Sprau, in: Palandt, BGB, 69. Aufl., § 652, Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 166/99

    Maklerprovision; Anspruch des Maklers auf Nachweisprovision trotz längeren

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  • OLG Dresden, 02.09.1998 - 8 U 3692/97

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionsvereinbarung

    Die Vielzahl der - vor allem zum Immobilienkauf ergangenen - Entscheidungen, denen als mögliches Vertragsangebot des Maklers allein ein Exposé mit mehr oder weniger deutlichem Provisionshinweis zugrunde lag (vgl. zusätzlich nur aus jüngerer Zeit BGH WM 1996, 722; NJW-RR 1991, 950 und WM 1991, 643 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 564 und 1997, 368; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 819 und 1994, 1078), belegt die erhebliche praktische Bedeutung dieser Form der Vertragsanbahnung.

    Der Senat hat keine Bedenken, diesen obergerichtlich wiederholt für ähnliche Provisionsklauseln beim Immobilienkauf herangezogenen Gesichtspunkt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368 und 1990, 1013f; OLG Hamm NJW-RR 1995, 819f und 1994, 1078f), der grundsätzlich die Billigung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (WM 1991, 643 unter I sowie WM 1981, 495 unter 1 b und 1 c), auf den hier maßgebenden Bereich langfristiger gewerblicher Vermietung und Verpachtung zu übertragen.

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zustandekommen eines Maklervertrages

    Hat sich mithin der Kaufinteressent, wie vorliegend, an den Makler gewandt, weil er durch eine Zeitungsannonce auf ihn aufmerksam geworden ist, kommt ohne entsprechende Klarstellung kein Maklervertrag zustande (vgl. BGH WM 1971, 1098; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03

    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages

    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
  • OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00

    Maklervertrag - Duldung von Maklerleistungen - Provision

    Ohne weiteres hat er in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet (vgl. BGH aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1466,1467; NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 7 U 156/06
    Das Interesse des Kaufinteressenten ist ausschließlich auf die Erlangung einer Sachinformation gerichtet (OLGR Düsseldorf 1999, 370, 371; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368; OLGR Düsseldorf 1997, 224).
  • LG Dortmund, 23.01.2002 - 17 S 212/01

    Voraussetzung der konkludenten Einigung über ein Provisionsverlangen

    NJW-RR 1997, 368, beide für den Fall einer Maklerprovision bei Verkauf, 26.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.08.1995 - 7 U 146/95   

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https://dejure.org/1995,5514
OLG Dresden, 24.08.1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,5514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.08.1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,5514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. August 1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,5514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Wirksamkeit einer Vollmacht zur Übertragung von Erbteilen; Wirksamkeit einer Erbteilsübertragung, durch Vollmacht und durch Erbteilsübertragungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2033 Abs. 1 S. 2, § 167 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1995 - 7 U 146/95
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten aber dann, wenn eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt worden ist oder wenn im Falle einer widerruflichen Vollmacht durch diese nach dem willen und der Vorstellung des Vollmachtgebers bereits die gleiche Bindungswirkung und damit Rechtslage eintreten sollte, wie beim Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages (Staudinger-Dilcher, BGB , 12. Auf - -i., § 167 Rn.20; BGH NJW 1979, 2306 f).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.1995 - 7 U 146/95   

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https://dejure.org/1995,36639
OLG Naumburg, 19.12.1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,36639)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,36639)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 7 U 146/95 (https://dejure.org/1995,36639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Im Hinblick auf dieses Abkommen wird in der Rechtsprechung und Literatur bezüglich der Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit von Gesellschaften überwiegend zu Recht die Anknüpfung an das Gründungsrecht befürwortet (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. Oktober 1986 - 4 U 98/85 = NJW 1987, 2168; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 6 U 59/94 = NJW-RR 1995, 1124; OLG Naumburg, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 7 U 146/95, juris; Beitzke, Einige Bemerkungen zur Rechtsstellung ausländischer Gesellschaften in deutschen Staatsverträgen, in: Festschrift für Luther (1976) S. 1 f., S. 10; Wiedemann, Gesellschaftsrecht, 1980, § 14 II 2; von Bar, Internationales Privatrecht, Bd. II 1991, S. 456; Ebenroth/Bippus, Die Anerkennungsproblematik im internationalen Gesellschaftsrecht, NJW 1988, 2137 f.; Bungert, Deutsch-amerikanisches internationales Gesellschaftsrecht, ZVglRWiss 93 (1994), 117, 134 f.; Ulmer, Die Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland, IPRax 1996, 100; MünchKomm-Sonnenberger, Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Einleitung Rdnr. 151; MünchKomm-Kindler, Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 241 f.; Palandt-Heldrich, BGB, 62. Aufl., Art. 12 EGBGB Anh. Rn. 21; Soergel-Lüderitz, BGB, 12. Aufl., Art. 10 EGBGB Anh. Rdnr. 12; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 15 U 173/96, juris; Berndt, Die Rechtsfähigkeit US-amerikanischer Kapitalgesellschaften im Inland, JZ 1996, 187 f.; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, Neubearbeitung 1998, XVI, Staatsverträge Rdnr. 210; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 8. Aufl. 2000, § 17 II 5 c; Ebke, Unternehmensrecht und Binnenmarkt, RabelsZ62 (1998) S. 209 f., 211; offengelassen BFH, Beschluß vom 13. November 1991 - I B 72/91, BStBl. II 1992, 263).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01

    "GEDIOS Corporation"; Anforderungen an die Betätigung einer US-amerikanischen

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. Art. 100 Abs. 2 GG), ob einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft in Deutschland die Anerkennung nach Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Handelsvertrages zu versagen ist, wenn sie zu den Vereinigten Staaten über das formale Band der Gründung hinaus über keine tatsächlichen, effektiven Beziehungen ("genuine link") verfügt und ihre geschäftlichen Aktivitäten allein in der Bundesrepublik Deutschland entfaltet (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1124, 1125; OLG Naumburg, Urt. v. 19.12.1995 - 7 U 146/95, S. 6 ff., zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Kindler aaO IntGesR Rdn. 250; ders. in BB 2003, 812; Ebenroth/Bippus, NJW 1988, 2137 f.; Ebenroth/Kemner/Willburger, ZIP 1995, 972 ff.; Hohloch, JuS 1995, 1037, 1038; Bausback, DNotZ 1996, 254, 258; Mankowski, EWiR 2003, 661, 662; vgl. auch BGH ZIP 2004, 1549, 1550 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 24 U 48/10

    Anwaltsdienstvertrag: Unternehmensbezogenes Geschäft!

    Zwar wird für den Anwendungsbereich des deutsch-amerikanischen Vertrages teilweise vertreten, dass etwas anderes gilt, wenn es sich - wie es der Kläger bezüglich der S. C. LLC behauptet - um eine nur zur Umgehung der strengeren Vorschriften des deutschen Rechts in den USA gegründete "Briefkastenfirma" handelt, die über tatsächliche, effektive Beziehungen (sog. "genuine link") zum Gründungsstaat nicht verfügt und sämtliche Aktivitäten ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland entfaltet (vgl. etwa OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 1009; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Dezember 1995, 7 U 146/95, zitiert nach juris; a.A. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2004, 161 ff.).
  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 2 U 55/99

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer nach us-amerikanischem Recht gegründeten

    Danach können weitere Schritte wie z.B. die Annahme einer Satzung unternommen werden (vgl. hierzu Aufsatz von Brent Hatzis-Schoch, RIW, 1992, 539 und Prof. Dr. Hanno Merkt, US-amerikanisches Gesellschaftsrecht, 1991, Rz. 225 ff.; vgl. ferner OLG Naumburg, Urt. v. 19.12.1995 - 7 U 146/95, JURIS unter KORE 400679900 zu BGH § 179 Abs. 2).

    Fehle eine solche Verbindung - liege somit ein Formenmissbrauch vor -, sei ihr in der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung zu versagen (vgl. OLG Düsseldorf v. 15.12.1994 - 6 U 59/94, GmbHR 1995, 595 = RiW 1995, 508; OLG Naumburg, Urt. v. 19.12.1995 - 7 U 146/95).

  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

    Der Senat, der früher selbst die Sitztheorie vertreten hat (Urteil vom 19.12.1995 - 7 U 146/95 - unveröffentlicht), hält daran nicht mehr fest und hätte demzufolge der weiteren Beschwerde stattgegeben, wenn ihm nicht die Beschränkung der Nachprüfung auf den vom Beschwerdegericht verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt die Berücksichtigung des neuen tatsächlichen Vorbringens in der weiteren Beschwerde - wie o. a. - verwehrt hätte.
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