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   OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99   

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https://dejure.org/2001,3261
OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99 (https://dejure.org/2001,3261)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 U 148/99 (https://dejure.org/2001,3261)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 U 148/99 (https://dejure.org/2001,3261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsschaden; Amtspflichtverletzung ; Strafvollzugslockerung ; Beurteilungsspielraum ; Drittschutz; Darlegungslast

  • Judicialis

    StVollzG § 2; ; StVollzG § 10; ; StVollzG § ... 11; ; StVollzG § 11 Abs. 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 844 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 2; ; SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 844; StVollzG § 11
    Drittgerichtetheit von Amtspflichten bei Lockerung des Strafvollzugs

  • RA Kotz

    Bundesland haftet für Mord durch Freigänger!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Land Baden-Württemberg muss Schadensersatz für Mord durch Freigänger leisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 445
  • VersR 2002, 1239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Zu prüfen ist dabei, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2675 und ständig).
  • BGH, 01.02.1954 - III ZR 299/52

    Polizei. Rücksichtnahme auf Dritte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Die Amtspflicht, strafbare Handlungen durch den Gefangenen zu verhüten, obliegt somit den Bediensteten der Vollzugsanstalt auch gegenüber den gefährdeten Einzelnen, da die zu verhütenden Straftatbestände unmittelbar in den geschützten Rechtskreis des Einzelnen eingreift (vgl. BGHZ 12, 206, 212; BGH LM § 839 (Fg) BGB Nr. 5; vgl. auch Palandt (Thomas), BGB, 60. Aufl., Rdn. 139 zu § 839).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Nach alledem ist der die Vergangenheit betreffende Leistungsantrag (Ziff. 2) wie auch der Berufungsantrag Ziff. 1 abzuweisen, weil die Klägerin gegenwärtig keinen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen hat (§§ 258, 259 ZPO; vgl. BGHZ 82, 246, 251).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 19/73

    Unterhaltsschaden eines Ehegatten bei bloßer Absicht der Ehescheidung; Anrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Auf den Unterhaltsschaden sind Erträgnisse aus dem geerbten Vermögen anzurechnen, wenn sie der Erblasser für den Unterhalt verwendet hat (BGH NJW 1974, 1236).
  • OLG Hamburg, 31.05.1995 - 1 U 185/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Der gegenteiligen Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (ZfStrVo 1996, 243), der das Landgericht beigetreten ist, dass § 11 Abs. 2 StVollzG in erster Linie dem Interesse der Allgemeinheit und nicht dem Schutz des Einzelnen, der zufällig Opfer einer weiteren Straftat des Strafgefangenen anläßlich dessen Hafturlaubs geworden ist, diene, vermag der Senat nach alledem nicht zu folgen.
  • LG Karlsruhe, 30.07.1999 - 2 O 91/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Juli 1999 - 2 O 91/99 - im Kostenausspruch aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung eines Bewährungshelfers bei unterlassener

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in NJW 2002, 445.

    Es kann dahinstehen, ob der vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 26.09.2001 (NJW 2002, 445) vertretenen Auffassung der Drittbezogenheit der Prüfungspflichten im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen zuzustimmen ist.

  • LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02

    Amtshaftung bei Verletzung der Überwachungspflicht durch einen Bewährungshelfer

    Insoweit kann die Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2002, 445 ff), die einen Amtshaftungsanspruch gewährt wurde wegen der Folgen einer fehlerhaften Entscheidung über eine Vollzugslockerung, nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 141/04
    Die Gerichtsakten sowie die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Gerichtsakten der Verfahren S 7 U 148/99 und S 7 U 59/00 waren Gegenstand der Entscheidung.
  • LG Bielefeld, 09.10.2003 - 2 O 552/02
    Mit der Frage des Drittschutzes der Amtspflichten aus §§ 10 und 11 des Strafvollzugsgesetzes ausdrücklich befaßt hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 26.09.2001 (NJW 2002, 445/VersR 2002, 1239).
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