Rechtsprechung
OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Keine Verkehrssicherungspflicht bei erkennbaren Gefahrenstellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.08.2011 - 1 O 399/10
- OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 4.8.2011 - 7 U 82/11; vgl. auch z. B. BGH VersR 1979, 1055 und OLG Hamm, Urt. v. 6.7.2004 - 9 U 33/04 -). - LG Bonn, 15.08.2011 - 1 O 399/10
"Ler Teller" zur Verkehrsberuhigung müssen nicht besonders gekennzeichnet werden; …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.8.2011 - 1 O 399/10 - wird zurückgewiesen. - OLG Hamm, 06.07.2004 - 9 U 33/04
Netzrisse, Fahrbahndecke, Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsbelastung
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 4.8.2011 - 7 U 82/11; vgl. auch z. B. BGH VersR 1979, 1055 und OLG Hamm, Urt. v. 6.7.2004 - 9 U 33/04 -).
- OLG Köln, 02.07.2015 - 7 U 8/15
Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich …
Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen; derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (vgl. Beschluss des Senats vom 08.12.2011, 7 U 153/11). - OLG Köln, 14.09.2017 - 7 U 84/17
Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit einer Straße
Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen, und derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 7 U 153/11, n.v., S. 2;… Senat, Urt. v. 02.07.2015 - 7 U 8/15, juris Rn. 2;… ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.1993 - 18 U 253/92, juris Rn. 13;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.1995 - 18 U 188/94, juris Rn. 2;… OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2002 - 3 U 47/02, juris Rn. 31;… OLG Stuttgart, Urt. v. 30.10.2002 - 4 U 95/02, juris Rn. 8).