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   OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99   

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https://dejure.org/1999,7515
OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99 (https://dejure.org/1999,7515)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.08.1999 - 7 U 1531/99 (https://dejure.org/1999,7515)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. August 1999 - 7 U 1531/99 (https://dejure.org/1999,7515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügungsbefugnis hinsichtlich von Gesamthandsanteilen; Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs ; Eintragung von Volkseigentum ; Feststellung des Erbrechts der Deutschen Demokratischen Republik

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigungsklage; Verfügungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99
    aa) Unter dem Begriff der Verfügung i. S. des § 8 VZOG ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung zu verstehen (BGH, NJW 1996, 1890 ff., 1891 r. Sp. sub 2.).

    Das Mittel hierzu ist eine gesetzliche Verfügungsermächtigung, die an den Inhalt des Grundbuchs unter der Voraussetzung anknüpft, dass neben dem Volkseigentum der frühere Rechtsträger eingetragen ist (BGH, NJW 1996, 1890ff., 1891 r. Sp. sub 2. m. w. Nw.).

    Der Gesetzgeber ging damit ersichtlich von der Vorstellung aus, sowohl der Abwick-lungsberechtigte wie auch der Verfügungsbefugte nach § 8 VZOG könne in An-spruch genommen werden, zumal im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.03.1996 - V ZR 326/94 (NJW 1996, 1890ff.) bekannt war.

  • OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 256/99

    Rechtswirkung der Vermutung zugunsten des Fiskus als Erbe

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99
    Insoweit ist der Normzweck des § 270 Abs. 3 ZPO , der den Kläger von dem Verzögerungsrisiko der außerhalb seiner Einflusssphäre liegenden Amtszustellung entlasten will, auch in dem vorliegenden Zusammenhang einschlägig (st. Rspr. des Senats: Urt. v. 25.03.1999 - 7 U 256/99; Urt. v. 27.05.1999 - 7 U 1014/99; Urt. v. 28.05.1999 - 7 U 422/99).

    Zur Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB ist bereits die Aufhebung dieses Beschlusses und die Bestellung eines Nachlasspflegers ausreichend (vgl. Senatsurteile vom 25.03.1999 - 7 U 256/99, UA 7 - 11, und vom 05.08.1999 - 7 U 1261/99, UA 9f).

  • VG Berlin, 10.02.1995 - 3 A 34.94

    Rechtsnachfolge in volkseigene Miterbenanteile

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99
    Erforderlich ist insoweit eine unmittelbare dingliche Berechtigung, die aufgrund der gesamthänderischen Bindung des Vermögens gerade nicht gegeben ist (VG Berlin, VIZ 1995, 424ff., 425; VG Halle, Urt. v. 24.03.1998 - A 2 K 192/96, UA 6f.; Danziger, VIZ 1995, 277ff., 278).
  • BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94

    Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99
    Nach dem Untergang des Volkseigentums, dessen Rechtsinhaber der sozialistische Staat war (BGH, WM 1995, 990ff., 991; VIZ 1996, 461ff., 462), ist die Rechtsinhaberschaft an den Vermögensgegenständen auf die juristischen Personen übergegangen, denen diese nach den Vorschriften der Artt. 21, 22 EV oder im Rahmen des VZOG zugewiesen wurde.
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.1999 - 7 U 1531/99
    Nach dem Untergang des Volkseigentums, dessen Rechtsinhaber der sozialistische Staat war (BGH, WM 1995, 990ff., 991; VIZ 1996, 461ff., 462), ist die Rechtsinhaberschaft an den Vermögensgegenständen auf die juristischen Personen übergegangen, denen diese nach den Vorschriften der Artt. 21, 22 EV oder im Rahmen des VZOG zugewiesen wurde.
  • OLG Dresden, 17.02.2000 - 7 U 3574/99

    Vermögenszuordnung; Eigentum des Volkes; Klageänderung

    Damit aber ist der Normzweck des § 270 Abs. 3 ZPO, der den Kläger vor dem Verzögerungsrisiko der außerhalb seiner Einflusssphäre liegenden Amtszustellung entlasten will, auch in dem vorliegenden Falle einschlägig (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urt. v. 12.08.1999 - 7 U 1531/99 = ZOV 1999, 435ff., 436 = VIZ 2000, 55ff., 56).
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