Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 02.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01   

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https://dejure.org/2002,3074
OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,3074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,3074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,3074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 S 2 EVZStiftG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Schadenersatzansprüche ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter: Ausschluss von Direktansprüchen gegen deutsche Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens; Ehemalige Zwangsarbeiter des Konzentrationslagers Auschwitz; Beschränkung auf Ansprüche gegen die Stiftung nach dem Gesetz zu Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (EVZ-StiftG) ; ...

  • Judicialis

    EVZ-StiftG § 16 I

  • rechtsportal.de

    EVZ-StiftG § 16 I
    Ansprüche ausländischer Zwangsarbeiter auf Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EVZ-StiftG
    Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Die Verjährung war zunächst gemäß Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommens gehemmt (vgl. BGHZ 48, 125 ff.).

    Ein Grundsatz, dass schwerstem Unrecht die Einrede der Verjährung nicht entgegengehalten werden kann, existiert nicht (BGHZ 48, 125, 134).

    Der Senat vermag der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auf solche Ansprüche § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB a.F. bzw. § 197 BGB a.F. anzuwenden ist (BGHZ 48, 125, 127), nicht zu folgen.

    Die Auffassung, dass nicht nur auf die äußerlich wahrnehmbaren Umstände, sondern auch auf den Bedeutungszusammenhang abgestellt werden muß, ergibt sich auch aus der Abhandlung von Josef in Gruchot, Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Band 42, S. 10, auf welche bereits das Reichsgericht in RGZ 86, 96, einer Entscheidung, auf die der Bundesgerichtshof zur Begründung seiner Rechtsprechung in BGHZ 48, 125, 127 Bezug genommen hat, verwiesen hat.

    Denn auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes unveränderten, durch verschiedene Oberlandesgerichte auch fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der kurzen Verjährung in Verbindung mit dem Ende der Verjährungshemmung infolge des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Umstands, dass der Bundesgerichtshof bereits 1963 darauf hingewiesen hatte, dass jedenfalls völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstünden (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 48, 125 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 359; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2577), konnte der Gesetzgeber die Ausprägung des einfachen Rechts durch die unabhängigen Fachgerichte seiner Entscheidung zugrunde legen.

  • LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Mit Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12.9.1990, nach dessen Gesamtinhalt eine weitere völkervertragliche Regelung der Reparationsfragen nicht zu erwarten ist, endete diese Hemmung (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin, NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 259; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 3577).

    Denn auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes unveränderten, durch verschiedene Oberlandesgerichte auch fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der kurzen Verjährung in Verbindung mit dem Ende der Verjährungshemmung infolge des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Umstands, dass der Bundesgerichtshof bereits 1963 darauf hingewiesen hatte, dass jedenfalls völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstünden (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 48, 125 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 359; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2577), konnte der Gesetzgeber die Ausprägung des einfachen Rechts durch die unabhängigen Fachgerichte seiner Entscheidung zugrunde legen.

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Der Gesetzgeber des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" musste davon ausgehen, dass es sich bei den Entschädigungsansprüchen von Zwangsarbeitern um nahezu wertlose, voraussichtlich vor deutschen Gerichten nicht durchsetzbare Rechtspositionen und damit um äußerst schwache und ungewisse Vermögenswerte handelte, deren Ausschluß und Ersetzung durch Ansprüche gegen die Stiftung keine die Substanz der Ursprungsposition unangemessen beeinträchtigende Inhaltsbestimmung war (vgl. dazu BVerfGE 42, 263).

    Der von dem Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 42, 263 entschiedene ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil dort der Kläger über eine durch einen Vergleich begründete, zivilrechtlich unstreitige, durchsetzbare und werthaltige Forderung verfügte.

  • RG, 04.01.1915 - VI 376/14

    Verjährung des Anspruchs aus Geschäftsführung oder Bereicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Die Auffassung, dass nicht nur auf die äußerlich wahrnehmbaren Umstände, sondern auch auf den Bedeutungszusammenhang abgestellt werden muß, ergibt sich auch aus der Abhandlung von Josef in Gruchot, Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Band 42, S. 10, auf welche bereits das Reichsgericht in RGZ 86, 96, einer Entscheidung, auf die der Bundesgerichtshof zur Begründung seiner Rechtsprechung in BGHZ 48, 125, 127 Bezug genommen hat, verwiesen hat.
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 118/98

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Denn auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes unveränderten, durch verschiedene Oberlandesgerichte auch fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der kurzen Verjährung in Verbindung mit dem Ende der Verjährungshemmung infolge des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Umstands, dass der Bundesgerichtshof bereits 1963 darauf hingewiesen hatte, dass jedenfalls völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstünden (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 48, 125 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 359; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2577), konnte der Gesetzgeber die Ausprägung des einfachen Rechts durch die unabhängigen Fachgerichte seiner Entscheidung zugrunde legen.
  • OLG Bamberg, 17.10.2000 - 3 W 86/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Denn auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes unveränderten, durch verschiedene Oberlandesgerichte auch fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der kurzen Verjährung in Verbindung mit dem Ende der Verjährungshemmung infolge des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Umstands, dass der Bundesgerichtshof bereits 1963 darauf hingewiesen hatte, dass jedenfalls völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstünden (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 48, 125 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 359; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2577), konnte der Gesetzgeber die Ausprägung des einfachen Rechts durch die unabhängigen Fachgerichte seiner Entscheidung zugrunde legen.
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00

    Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Mit Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12.9.1990, nach dessen Gesamtinhalt eine weitere völkervertragliche Regelung der Reparationsfragen nicht zu erwarten ist, endete diese Hemmung (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin, NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 259; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 3577).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.5.1996 (NJW 1996, 2717) steht auch fest, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts besteht, die es ausschließt, nach innerstaatlichem Privatrecht gegen natürliche oder juristische Personen bestehende, auf Kriegsereignissen beruhende Ansprüche individuell durchzusetzen.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Zusammenhang mit der Frage, ob Klagen von Zwangsarbeitern vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören, das Arbeitsverhältnis als eine Tätigkeit charakterisiert, welcher freiwillig nachgegangen wird, um Lohn zu erzielen (BAG NZA 2000, 385).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01
    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1963 darauf hingewiesen, dass völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung derartiger Ansprüche nicht entgegenstehen (BGH MDR 1963, 492).
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   OLG Rostock, 02.05.2002 - 7 U 155/01   

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https://dejure.org/2002,37589
OLG Rostock, 02.05.2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,37589)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.05.2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,37589)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 7 U 155/01 (https://dejure.org/2002,37589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen Subunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann Bauherr den Subunternehmer direkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? (IBR 2003, 22)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2002 - 7 U 155/01
    Deckt sich der geltend gemachte Mangel mit diesem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, dann sei er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen, und es sei insoweit für deliktische Schadenersatzansprüche kein Raum (BGHZ 86, S. 256, 258 ff.; BGH in NJW 1983, S. 812, 813).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2002 - 7 U 155/01
    Deckt sich der geltend gemachte Mangel mit diesem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, dann sei er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen, und es sei insoweit für deliktische Schadenersatzansprüche kein Raum (BGHZ 86, S. 256, 258 ff.; BGH in NJW 1983, S. 812, 813).
  • OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15

    Regressanspruch des Wohngebäudeversicherers nach Regulierung eines

    Vorliegend ging es im Jahre 1995 um die Neuerrichtung der D.-Sporthalle, die als Gesamtbaumaßnahme anzusehen ist, auch wenn hier - anders als in dem von der Beklagten in Bezug genommenen Teilurteil des 7. Zivilsenates des OLG Rostock vom 02.05.2002, Az.: 7 U 155/01, zugrundeliegenden Fall, - die Erbringung der Werkleistung als Sachgesamtheit offenbar nicht in einer Hand gelegen hat.
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 6 U 839/19

    Deliktsrechtliche Haftung Werkunternehmer für Mangel neben

    c) Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 02.05.2002, Az.: 7 U 155/01 (juris), beruft, mag es zwar sein, dass diese Entscheidung die Rechtsauffassung der Beklagten stützt.
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