Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rabüro.de
Zur Frage der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Haftung bei Behandlung durch einen Durchgangsarzt.
- medizinrechtsiegen.de
Durchgangsarzt - öffentlich-rechtliche / privatrechtlichen Haftung
- Justiz Baden-Württemberg
Art 34 S 1 GG, § 839 Abs 1 BGB
Haftung des Durchgangsarztes: Ausübung eines öffentlichen Amtes bei Erstversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 839 ; GG Art. 34 S. 1
Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Arzthaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 10.08.2016 - 5 O 345/15
- OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08
Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Der Ansicht, dass die Kosten der Streithelferin jeweils hälftig von der Klägerin und der Streithelferin zu tragen sind (OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2008, 13 W 210/08, Leitsatz 2 und Rn. 11 m.w.N.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 31.05.1988 - 23 W 165/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Die danach entstandenen Mehrkosten sind dem Kläger als der unterliegenden Gegenpartei aufzuerlegen (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.1988, 23 W 165/88, bei juris Rn. 3 und 8;… MüKoZPO/ Schulz, 5. Aufl. 2016, § 101 Rn. 17). - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin in Höhe von 2.440,69 ? von der nicht anrechenbaren Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 RVG entsprechend der Entscheidung des BGH vom 07.03.2007, VIII ZR 86/06, seit dem 23.06.2015 zu bezahlen. - BGH, 29.11.2016 - VI ZR 208/15
Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Der Arzt, der die Heilbehandlung durchführt, übt deshalb kein öffentliches Amt aus und haftet für Fehler persönlich (BGH, Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 208/15, bei juris Rn. 8). - BGH, 20.12.2016 - VI ZR 395/15
Amtshaftung: Tätigkeit eines Durchgangarztes als Ausübung eines öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 7 U 159/16
Dies gilt insbesondere auch für den Vorwurf, bestimmte Untersuchungen seien unterlassen bzw. notwendige und erforderliche Befunde seien nicht erhoben worden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.12.2016, VI ZR 395/15, bei juris Rn. 13).
- OLG Naumburg, 28.11.2019 - 1 U 75/18
Haftung eines Durchgangsarztes für eine Fehldiagnose
Diese auf Zufälligkeit beruhende Situation lässt sich nur dadurch bewältigen, dass man entweder vom Beklagten zu 2) eine tatsächliche Neubefundung des Röntgenbildes für den Behandlungsabschnitt ab dem 14.4.2014 verlangt oder - soweit man dies im Einzelfall tatsächlich nicht als Unterschreitung des medizinischen Standards ansieht - ihm den in der Sphäre des Durchgangsarztes begangenen fundamentalen Diagnosefehler auch ab dem 14.4.2014 zurechnet, weil er einen im privatrechtlich geprägten Weiterbehandlungsverhältnis standardmäßig notwendigen Behandlungsschritt (Befunderhebung und Diagnose) übersprungen und sich damit die Diagnose aus der Durchgangsarztbehandlung auch im privatrechtlichen Behandlungsverhältnis zu Eigen gemacht hat ( a.A. insoweit und für eine Weiterhaftung der Berufsgenossenschaft in einem solchen Fall: OLG Karlsruhe Urteil vom 4.7.2019 - 7 U 159/16 - Rn. 40 in der Zitierung nach juris; unklar für die streitgegenständliche "Lücke": Nußstein VersR 2017, 493 re. - OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 U 2213/20 Ist seine Entscheidung über die Art der Heilbehandlung fehlerhaft und wird der Verletzte dadurch geschädigt, haftet in diesen Fällen für Schäden nicht der D-Arzt persönlich, sondern die Berufsgenossenschaft nach Art. 34 S. 1 GG i.V.m. § 839 BGB (…BGH a.a.O. Rn. 9; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Juli 2019 - 7 U 159/16 -, Rn. 40, juris).
Rechtsprechung
KG, 08.12.2017 - 7 U 159/16 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erneuter Befall mit Echtem Hausschwamm - Ersatz von Kosten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.10.2016 - 20 O 74/15
- KG, 08.12.2017 - 7 U 159/16
- BGH, 24.07.2019 - VII ZR 10/18