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   OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03   

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OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03 (https://dejure.org/2004,4002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2004 - 7 U 163/03 (https://dejure.org/2004,4002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 7 U 163/03 (https://dejure.org/2004,4002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils wegen der Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse ; Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen; Wahlmöglichkeit von Patienten; Möglichkeit einer anderen Behandlungsmethode mit gleichwertigen Erfolgschancen; Grenzen der der ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Verwertung von nicht durch ärztliches Gutachten bestätigte medizinischen Darlegungen durch die Aufklärungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 798
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    aa) Das Landgericht geht im Ansatz zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, dass der Patient über Alternativen der vom Arzt vorgesehenen Behandlung aufzuklären ist, wenn es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen gibt, sodass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGH NJW 2000, 1788, 1789 = VersR 2000, 766, 767).

    Dann nämlich bestehen im Sinn der vom Landgericht zitierten Entscheidung des BGH in NJW 2000, 1788 mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden und eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten.

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Ihnen obliegt gleichfalls als Teil der ärztlichen Behandlung die Prüfung und Feststellung, dass der Patient hinreichend aufgeklärt seine Zustimmung gegeben hat (BGH VersR 1984, 539; OLG Karlsruhe - 13. Zivilsenat - NJW-RR 1998, 459/461 = VersR 1998, 718).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Dies setzt aber voraus, dass der erste Eingriff mit einem solchen Risiko typischerweise verbunden war (vgl. BGH VersR 1996, 1239, 1240; VersR 1996, 330, 331); dass nämlich die Beklagten für die Entfernung der Niere - obwohl nicht aufklärungsbedürftiges Risiko - schon wegen Fehlens einer Grundaufklärung einzustehen hätten, ist nicht ersichtlich (dazu BGH VersR 2001, 592, 593).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts und die damit korrespondierende eingeschränkte Substantiierungspflicht und Vortragslast beider Parteien (also auch der Arztseite, vgl. BGH NJW 1985, 676, 677; zuletzt hierzu BGH VersR 2004, 1177, 1179) setzt der Verwertung von Darlegungen, die sich auf medizinischem Gebiet bewegen, Grenzen, soweit sie nicht durch ärztliche Gutachten bestätigt sind.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (BGH VersR 2004, 645, 646 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 4/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Diese Frage kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung der Klagepartei entschieden werden (BGH VersR 1998, 766, 767 = NJW 1998, 2734 f. m. N.).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Dies setzt aber voraus, dass der erste Eingriff mit einem solchen Risiko typischerweise verbunden war (vgl. BGH VersR 1996, 1239, 1240; VersR 1996, 330, 331); dass nämlich die Beklagten für die Entfernung der Niere - obwohl nicht aufklärungsbedürftiges Risiko - schon wegen Fehlens einer Grundaufklärung einzustehen hätten, ist nicht ersichtlich (dazu BGH VersR 2001, 592, 593).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
    Denn der Arzt, der wie der Beklagte zu 5 die Aufklärung und damit einen Teil der ärztlichen Behandlung übernommen hat, ist dafür verantwortlich, dass die Einwilligung des Patienten in die Operation wirksam ist, haftet deshalb für die Folgen des rechtswidrig durchgeführten Eingriffs (BGH VersR 1981, 456, 457).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02

    Zurückverweisung bei gesetzwidrigem Übergehen von Parteivorbringen im

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • OLG Karlsruhe, 08.10.1997 - 7 U 61/96

    Nachweis des Aufklärungsgesprächs bei fehlender Erinnerung des Arztes L

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02

    Arzthaftung: Nachweis ordnungsgemäßer Operationsaufklärung; Beeinträchtigung der

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01

    Arzthaftung wegen unzureichender Aufklärung: Voraussetzungen einer wirksamen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 7 U 107/00

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über Behandlungsalternativen

  • OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche

    Das mag im Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn die Verantwortlichkeit für die Operation auch und sogar in erster Linie einen Oberarzt trifft, der zwar nur als Operationsassistent eingeteilt ist, jedoch einem Assistenzarzt assistiert (zu einer solchen Gestaltung OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).

    Sollte die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.12.2004 (NJW-RR 2005, 798) dahin zu verstehen sein, ein bloßer Operationsassistent trage schon als solcher eine Mitverantwortung dafür, dass die Operationseinwilligung des Patienten wirksam sei, könnte der Senat dieser Auffassung allerdings nicht folgen.

  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12

    Arzthaftung: Beendigung des Behandlungsvertrags mit Übertragung der Behandlung

    Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Zum Anderen lässt sich die Frage, ob ein Patient für den Fall der vollständigen und richtigen Aufklärung plausibel darlegen kann, dass er wegen seiner Einwilligung in den ärztlichen Eingriff in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten wäre, regelmäßig nur nach persönlicher Anhörung des Patienten beurteilen (BGH VersR 2007, 995; 2005, 836; 1995, 1055; Senat OLGR 2005, 189).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 91/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über alternative Entbindungsmethoden während des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 1718; NJW-RR 2011, 1173) und des Senats (vgl. etwa NJW-RR 2005, 798, 799; Urt. v. 27. Juni 2012, 7 U 116/11, juris Tz. 14) ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes.
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 U 1215/09

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Voraussetzungen der Haftung von Mittätern

    Die Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils ist für den Fall angenommen worden, dass mehrere Ärzte als einfache Streitgenossen wegen Fehler bei einer Operation verklagt werden und ein Teilurteil nicht alle für die Durchführung der Operation verantwortlichen Ärzte erfasst und deshalb bei der Entscheidung über deren Haftung die gleiche Haftungsfrage erneut zu beantworten ist (Musielak, ZPO , 7. Aufl. 2009, § 301 Rn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10

    Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 1718 ) und des Senats (NJW-RR 2005, 798, 799) ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes.
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