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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19   

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https://dejure.org/2020,24358
OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,24358)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,24358)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,24358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme nach Leistungsphase 5 auch ohne Fertigstellung der Bauleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Abnahmereife des Architektenwerkes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme nach Leistungsphase 5 auch ohne Fertigstellung der Bauleistung? (IBR 2020, 598)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13

    Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten!

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass hinsichtlich jedes einzelnen Vertrages zu bestimmen ist, wann die Abnahme der dort vom Beklagten geschuldeten Vertragsleistung erfolgt ist und wann etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag verjährt sind (vgl. auch OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Der Architekten- und Ingenieurvertrag § 10 Abnahme Rn. 35, beck-online; OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Kleinere, die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigende Restarbeiten von untergeordneter Bedeutung schaden nicht (vergleiche BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 129/01, NJW-RR 2004, 78, beck-online; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12, ZfBR 2014, 362, beck-online; zur ausstehenden Fortschreibung der Ausführungsplanung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Dass eine solche Streitverkündung erfolgen sollte, lag für den Beklagten insbesondere auch deshalb fern, weil eine derartige Streitverkündung auch nach der im Jahr 2009 geltenden Sach- und Rechtslage in ständiger Rechtsprechung unzulässig gewesen wäre (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 38/05, NZBau 2006, 720, 722, beck-online, m.w. Nachw.; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 94/76, NJW 1978, 643, beck-online; BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519, beck-online).

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg darauf berufen, dass eine die Zulässigkeit der Streitverkündung begründende alternative Haftung auch dort angenommen werden kann, wo zwar eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, die Haftung des einen von mehreren Gesamtschuldnern jedoch begrenzt ist, weil dieser dem Berechtigten dessen Mitverschulden nach § 254 BGB entgegenhalten kann, und in Höhe des Ausfalls die unbeschränkte Haftung des anderen Gesamtschuldners zum Zuge kommt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 38/05, NZBau 2006, 720, 722, beck-online; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 94/76, NJW 1978, 643, beck-online).

    Bezüglich derartiger Ansprüche war von vornherein und in voller Höhe nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Beklagten mit der bauausführenden Firma denkbar; mit der Zurechnung eines Mitverschuldens wegen Bauüberwachungsfehlern musste der Kläger nach der auch damals bereits bestehenden ständigen Rechtsprechung nicht rechnen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 94/76, NJW 1978, 643, beck-online; BGH, Urteil vom 29.11.1971 - VII ZR 101/70, NJW 1972, 447, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 4 U 38/05

    Verjährungsunterbrechung: Zulässigkeit einer Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Dass eine solche Streitverkündung erfolgen sollte, lag für den Beklagten insbesondere auch deshalb fern, weil eine derartige Streitverkündung auch nach der im Jahr 2009 geltenden Sach- und Rechtslage in ständiger Rechtsprechung unzulässig gewesen wäre (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 38/05, NZBau 2006, 720, 722, beck-online, m.w. Nachw.; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 94/76, NJW 1978, 643, beck-online; BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519, beck-online).

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg darauf berufen, dass eine die Zulässigkeit der Streitverkündung begründende alternative Haftung auch dort angenommen werden kann, wo zwar eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, die Haftung des einen von mehreren Gesamtschuldnern jedoch begrenzt ist, weil dieser dem Berechtigten dessen Mitverschulden nach § 254 BGB entgegenhalten kann, und in Höhe des Ausfalls die unbeschränkte Haftung des anderen Gesamtschuldners zum Zuge kommt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 38/05, NZBau 2006, 720, 722, beck-online; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 94/76, NJW 1978, 643, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 20.12.2006 - 13 U 55/06

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme der Planungsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 20.12.2006, 13 U 55/06, juris, beruft, bedingt dieses keine abweichende Beurteilung der hiesigen Sach- und Rechtslage.

    Bei der Feststellung des Oberlandesgerichts Brandenburg handelte es sich mithin nicht um eine tragende Feststellung (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2006, 13 U 55/06, Rn. 33, juris).

  • OLG Hamm, 29.06.2009 - 6 UF 225/08

    Überstunden und Unterhalt bei Angestellten und Selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 64/09, NJW-RR 2010, 74, beck-online; BGH Urteil vom 10.02.1994 - VII ZR 20/93, NJW 1994, 127, beck-online; Thode/Wirth/Kuffer, 2. Teil.
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 102/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Wirkung einer Streitverkündung gegenüber einem

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Auch in diesen Fällen ist eine Streitverkündung nach ständiger Rechtsprechung zulässig (vergleiche z.B. BGH, Urteil vom 18.12.2014 - VII ZR 102/14, NJW 2015, 559, Beck-online).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Auf die Fertigstellung oder Abnahme des Bauwerks kommt es jedoch nicht an, wenn nur einzelne Planungsleistungen (zB isoliert die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5, die TGA- oder Tragwerksplanung) beauftragt sind (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1978 - VII ZR 249/77, NJW 1979, 214, beck-online; Kleine-Möller/Merl/ Glöckner, PrivBauR-HdB, § 14. Abnahme, Zustandsfeststellung Rn. 230, beck-online).
  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Streitverkündung unzulässig, wenn nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Prozessgegners und des Dritten in Betracht kommt, also der betreffende Anspruch von vornherein in vollem Umfang sowohl gegenüber dem Prozessgegner als auch dem Dritten geltend gemacht werden konnte (so schon BGH, Urt. v. 26.03.1987 - VII ZR 122/86, NJW 1987, 1894; statt vieler: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, 1.
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    Auf alle diese Ursachen hat der nur planende Architekt keinen Einfluss, sodass es nach richtiger Auffassung nicht gerechtfertigt ist, die konkludente Abnahme der Planungsleistungen von der körperlichen Fertigstellung des Bauvorhabens abhängig zu machen (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 21.12.2019 -16 U 140/18, NZBau 2019, 453, beck-online; Hille, NZBau 2014, 33, beck-online; vgl. auch Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6.Aufl. 2012, 1.
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19
    (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 64/09, NJW-RR 2010, 74, beck-online; BGH Urteil vom 10.02.1994 - VII ZR 20/93, NJW 1994, 127, beck-online; Thode/Wirth/Kuffer, 2. Teil.
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 129/01

    Pflicht des Softwareherstellers zur Überlassung des Quellcodes; Bestimmung des

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen

  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 2 UF 6/02

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Auskunft über Umstände für einen

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.05.2020 - 7 U 163/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31102
OLG Zweibrücken, 25.05.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,31102)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,31102)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,31102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
    Betrug und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs: Ausschluss bei Kenntnis von der Betroffenheit des Fahrzeugs im Kaufzeitpunkt und Softwareupdate

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2020 - 7 U 163/19
    Denn für das Urteil der Sittenwidrigkeit genügt nicht jedweder Verstoß, sondern es muss sich im Einklang mit den Vorstellungen des historischen Gesetzgebers und der darauf aufbauenden Rechtsprechung um "Auswüchse", das heißt um "Extremfälle" handeln (BGH NJW 1994, 128, 129: mit den "Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung" unvereinbares Verhalten), die ein Eingreifen des als ergänzende Vorschrift vorgesehenen § 826 BGB rechtfertigen, weil das übrige Instrumentarium nicht wirkt (BeckOK BGB/Förster, 53. Ed. 1.2.2020, BGB § 826 Rn. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2020 - 7 U 4/19
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2020 - 7 U 163/19
    Zu Recht ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass dem Kläger ungeachtet des grundsätzlichen Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches aus § 826 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB, von denen auch der Senat im Zusammenhang mit der Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung im Motortyp EA 189 durch die Beklagte grundsätzlich ausgeht (vgl. Senat, Urt. v. 19.02.2020, 7 U 4/19; Urt. v. 15.05.2020, 7 U 49/19), Schadensersatzansprüche nach den genannten Anspruchsgrundlagen hier deshalb nicht zustehen, weil er zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeuges Kenntnis sowohl vom sog. "Dieselskandal" als auch von der Betroffenheit des erworbenen Fahrzeuges davon hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2020 - 7 U 163/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25352
OLG Köln, 07.05.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,25352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,25352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 7 U 163/19 (https://dejure.org/2020,25352)
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