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   OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 7 U 164/98 - 29   

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https://dejure.org/2002,13036
OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 7 U 164/98 - 29 (https://dejure.org/2002,13036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.12.2002 - 7 U 164/98 - 29 (https://dejure.org/2002,13036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 7 U 164/98 - 29 (https://dejure.org/2002,13036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Konkursverwalters gegen einen Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag; Inkongruente Deckung im Sinne von § 30 Nr. 2 Kostenordnung (KO); Voraussetzungen einer Anfechtung gemäß § 30 Nr. 2 Kostenordnung (KO); Voraussetzungen eines Geständnisses

  • Judicialis

    ZPO § 288; ; ZPO § ... 290; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 30 Nr. 2; ; KO § 36; ; KO § 37; ; KO § 41; ; VOB/B § 17 Abs. 2; ; VOB/B § 17 Abs. 3; ; BGB § 284 a.F.; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 609; ; BGB § 609 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderungsanspruch des Konkursverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kenntnis der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners bei Kenntnis der objektiven Tatsachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 7 U 164/98
    Auf Grund dessen muss die Beklagte als Anfechtungsgegnerin darlegen und nachweisen, dass sie die Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners nicht gekannt hat; insoweit handelt es sich nicht um klagebegründende Tatsachen, sondern hierfür spricht eine gesetzliche Vermutung (vgl. Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 30, Rdnr. 58 a, 59160, m.w.N.; Schmidt, aaO, Anm. 23, m.w.N.; BGH, MDR 1999, S. 1154 ).

    An den von dem Anfechtungsgegner zu führenden Entlassungsbeweis sind strenge Anforderungen zu stellen, weil eine inkongruente Befriedigung besonders verdächtig erscheint (BGH, MDR 1999, S. 1154, m.w.N.).

    Insbesondere konnte die Beklagte im Hinblick darauf, dass sie noch in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensrückzahlung der Gemeinschuldnerin ein Darlehen in Höhe von 20.000 DM gewährt hatte, nicht annehmen, die Gemeinschuldnerin sei (im Übrigen) zahlungsfähig und die Möglichkeit, dass andere Gläubiger nicht befriedigt werden könnten, damit ausgeschaltet (BGH, MDR 1999, S. 1154 ff, m.w.N.; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, Rdnr. 59, m.w.N.).

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96

    Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 7 U 164/98
    Lediglich die volle Überzeugung des Gemeinschuldners, dass er in absehbarer Zeit seine Gläubiger werde voll befriedigen können, steht seiner Begünstigungsabsicht entgegen (BGH, MDR 1997, 959, m.w.N.; BGHZ 90, S. 381 ff; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, Rdnr. 61, m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um eine bloße Hoffnung, über ein Finanzierungsloch hinwegzukommen und sich über die augenblickliche Liquiditätskrise retten zu können; zudem bleibt dem Schuldner höchstens ein Monat Zeit, um ein Zahlungsunvermögen zu beseitigen, ehe Zahlungsunfähigkeit eintritt (BGH, MDR 1997, S. 959, m.w.N.).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 7 U 164/98
    Lediglich die volle Überzeugung des Gemeinschuldners, dass er in absehbarer Zeit seine Gläubiger werde voll befriedigen können, steht seiner Begünstigungsabsicht entgegen (BGH, MDR 1997, 959, m.w.N.; BGHZ 90, S. 381 ff; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, Rdnr. 61, m.w.N.).

    Auf Grund dessen genügt insbesondere die unrealistische Hoffnung, über ein Finanzierungsloch hinwegzukommen und mit Hilfe von Krediten oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen bei Fortführung der Geschäfte die Hauptgläubiger sukzessive zu befriedigen und über den Konkurs hinwegzukommen, nicht, um eine Begünstigungsabsicht auszuschließen; denn mit dieser Vorgehensweise ist notwendiger Weise das Bewusstsein verbunden, dass der Gläubiger, welchem eine von ihm nicht zu beanspruchende Befriedigung (Sicherung) gewährt wird, in dem Fall, dass seine (des Gemeinschuldners) Erwägungen nicht zutreffen, vor den anderen begünstigt wird (Schmidt, aaO, m.w.N.; BGHZ 90, S. 381 ff).

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2008 - 4 U 397/07

    Verjährungshemmung bei Nichtbetreiben des Verfahrens nach Beendigung einer

    Die hiergegen gerichtete Berufung wurde durch Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17.12.2002 zurückgewiesen (AZ.: 7 U 164/98-29-).
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