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   LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18   

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LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18 (https://dejure.org/2021,6241)
LSG Saarland, Entscheidung vom 10.03.2021 - L 7 U 17/18 (https://dejure.org/2021,6241)
LSG Saarland, Entscheidung vom 10. März 2021 - L 7 U 17/18 (https://dejure.org/2021,6241)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Der Auffassung des LSG Stuttgart vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 Rn 45, 46, wonach die im Rahmen der Feststellung des Endes eines Anspruchs auf Verletztengeld nach § 46 Abs. 3 S 2 SGB VII erforderliche Prognose, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nicht zu erbringen seien, gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen sei, ohne dass dem Unfallversicherungsträger insoweit ein Beurteilungsspielraum zustehe, schließt sich der Senat nicht an.

    Denn mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides würde keine Leistungsbewilligung wieder in Kraft treten, da die Beklagte zu keinem Zeitpunkt einen Verwaltungsakt über die Gewährung von Verletztenrente auf Dauer erlassen hat (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 16; anderer Auffassung wohl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11 - Rn. 18).

    Dazu gehören nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche berufsfördernden Leistungen, die wegen Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten nehmen können wie zum Beispiel die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Praktika usw. (LSG Bayern, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 - Rn. 108; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 52, und vom 18.1.2016 - L 1 U 4104/14 Rn. 59; anderer Auffassung: Heinz, aaO, Seite 26, 27; Fischer in jurisPK, 2. Aufl., Stand 24.5.2016, § 46 SGB VII Rn. 36, 36.1).

    Dabei kommt es, wie bereits ausgeführt, auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers an (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 42), in der Regel der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (Heinz, aaO, SGb 2016, 25, 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 30).

    Nach anderer Auffassung ist die im Rahmen der Feststellung des Endes eines Anspruchs auf Verletztengeld nach § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII erforderliche Prognose, dass LTA nicht zu erbringen sind, gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen, ohne dass dem Unfallversicherungsträger insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 Rn. 45, 46; ihm folgend LSG Rheinland-Pfalz in seinem vom Klägervertreter vorgelegten, nicht veröffentlichten Urteil vom 12.6.2018 - L 3 U 201/15).

    Eine Begründung, warum mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und (qualifizierte) LTA nicht zu erbringen sind, enthält der Bescheid nicht (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 38).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Richtigkeit einer solchen Prognose ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung, in der Regel in der Gestalt des Widerspruchsbescheids (Heinz, aaO, SGb 2016, 25, 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 30).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Das Ende des Verletztengeldanspruchs setzt danach zunächst voraus, dass mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist, d. h. mit der Beendigung der infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zumindest für die nächsten 78 Wochen nicht zu rechnen sein darf (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 41).

    Weiter darf zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Anspruch auf LTA, die einen Anspruch auf Übergangsgeld auslösen, bestehen (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 41).

    Das Ende des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII ist durch Verwaltungsakt festzustellen, weil es eine Prüfung im Sinne einer Prognoseentscheidung erfordert, die nicht durch die Gerichte ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 42).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind LTA im Sinne des § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII nur solche Leistungen, die einen Anspruch auf Übergangsgeld im Sinne von § 49 SGB VII auslösen (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 41).

    Dabei kommt es, wie bereits ausgeführt, auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers an (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 42), in der Regel der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (Heinz, aaO, SGb 2016, 25, 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 30).

    Würde man der Rechtsauffassung des LSG Baden-Württemberg (aaO.) folgen, wäre nicht zu begründen, warum die Prognoseentscheidung, die nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 42) nur durch den Unfallversicherungsträger getroffen werden kann, nicht auch durch das Gericht nachgeholt werden könnte.

    Zudem kommt es bei der Beantwortung der Frage, ob mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen und berufsfördernde Leistungen zu erbringen sind, auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers an (BSG, Urteil vom 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn. 42).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2013 - L 3 U 269/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Die Begründung für die nach § 46 Abs. 3 S 2 SGB VII zu treffende Prognose kann von der Widerspruchsbehörde nachgeholt werden (entgegen LSG Berlin-Potsdam vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11).

    Denn mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides würde keine Leistungsbewilligung wieder in Kraft treten, da die Beklagte zu keinem Zeitpunkt einen Verwaltungsakt über die Gewährung von Verletztenrente auf Dauer erlassen hat (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 16; anderer Auffassung wohl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11 - Rn. 18).

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass dem Unfallversicherungsträger ein gerichtlich nicht zu überprüfender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zuzubilligen ist (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11- Rn. 21; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 -Rn. 105).

    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11 - Rn. 21; ebenso Köllner aaO, Rn. 44) unter Berufung auf ein Urteil des BSG vom 20.7.2010 (B 2 U 19/09 R - Rn. 19) die Auffassung vertritt, dass die Widerspruchsstelle funktionell und sachlich nicht zuständig sei, anstelle der Ausgangsbehörde des Unfallversicherungsträgers zu entscheiden, folgt der Senat dem nicht.

  • LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09

    Unfallversicherung, Verletztengeld, Überprüfungsantrags, Zusatzgutachten,

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Dazu gehören nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche berufsfördernden Leistungen, die wegen Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten nehmen können wie zum Beispiel die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Praktika usw. (LSG Bayern, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 - Rn. 108; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 52, und vom 18.1.2016 - L 1 U 4104/14 Rn. 59; anderer Auffassung: Heinz, aaO, Seite 26, 27; Fischer in jurisPK, 2. Aufl., Stand 24.5.2016, § 46 SGB VII Rn. 36, 36.1).

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass dem Unfallversicherungsträger ein gerichtlich nicht zu überprüfender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zuzubilligen ist (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11- Rn. 21; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 -Rn. 105).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Versicherungsfalls nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen).

    Dieselben Bedingungen gelten bei ungelernten Arbeiten, nur dass hier das Spektrum der zumutbaren Tätigkeiten deshalb größer ist, weil die Verweisung nicht durch die engen Grenzen eines Ausbildungsberufes eingeschränkt ist (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R Rn. 12 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 20/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zusicherung und Genehmigung eines weiteren

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Eine Prognose ist fehlerhaft, wenn Tatsachen nicht richtig festgestellt oder nicht alle Umstände richtig gewürdigt sind oder die Prognose auf unrichtigen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSG, Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 20/15 R Rn. 25; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., 2017, § 128 R Rn. 9f mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11 - Rn. 21; ebenso Köllner aaO, Rn. 44) unter Berufung auf ein Urteil des BSG vom 20.7.2010 (B 2 U 19/09 R - Rn. 19) die Auffassung vertritt, dass die Widerspruchsstelle funktionell und sachlich nicht zuständig sei, anstelle der Ausgangsbehörde des Unfallversicherungsträgers zu entscheiden, folgt der Senat dem nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Auszug aus LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18
    Dazu gehören nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche berufsfördernden Leistungen, die wegen Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten nehmen können wie zum Beispiel die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Praktika usw. (LSG Bayern, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 - Rn. 108; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 52, und vom 18.1.2016 - L 1 U 4104/14 Rn. 59; anderer Auffassung: Heinz, aaO, Seite 26, 27; Fischer in jurisPK, 2. Aufl., Stand 24.5.2016, § 46 SGB VII Rn. 36, 36.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2023 - L 14 U 19/22
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage §§ 54 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 SGG statthaft, weil die Beklagte das der Klägerin gewährte Verletztengeld nicht durch Dauer-Verwaltungsakt, sondern über die Krankenkasse der Klägerin über General- bzw. Einzelauftrag jeweils erst nach Eingang entsprechender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bewilligt hat (siehe hierzu Senatsurteile vom Urteil vom 21. November 2019 - Az.: L 14 U 313/18, vom 18. März 2020 - Az.: L 14 U 118/18, Urteil vom 31. August 2021 - Az.: L 14 U 131/20 sowie Beschluss vom 30. Januar 2020 - Az.: L 14 U 101/15 - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; siehe auch Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 10. März 2021 - Az.: L 7 U 17/18 - Rn. 32 - zitiert nach juris sowie Schur in Hauck/Noftz, SGB VII - K § 46 - Rn. 31 m.w.N.; zur statthaften Klageart einer reinen Anfechtungsklage bei Gewährung von Verletztengeld in Form eines Dauerverwaltungsaktes: Senatsurteil vom 20. Februar 2017 - Az. L 14 U 31/15; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2018 - Az.: L 9 U 1730/17 - veröffentlicht jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 7 U 17/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,55333
OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 7 U 17/18 (https://dejure.org/2018,55333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.08.2018 - 7 U 17/18 (https://dejure.org/2018,55333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. August 2018 - 7 U 17/18 (https://dejure.org/2018,55333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz für unter Verschluss verwahrtes Zubehör eines Lade- und Silierwagens

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    AKB 2014 Nr. 2 .1.2
    Eintrittspflicht des Kaskoversicherers für Schäden an Rollenniederhalter, Messer und Steuerungsgerät eines Lade- und Sedierwagens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 872
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 7 U 17/18
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, juris Rn 14).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 5 U 321/11

    Eine an einen kaskoversicherten Traktor angehängte Rundballenpresse ist kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 7 U 17/18
    Bei den streitgegenständlichen Teilen handelte es sich auch nicht um eine Sonderausstattung für gewerblich genutzte Fahrzeuge (so das OLG Saarbrücken zu einer an einem Traktor angehängten Rundballenpresse: Urteil vom 11.01.2012 - 5 U 321/11 - 45, NJW-RR 2012, 1388).
  • OLG Naumburg, 18.01.2019 - 7 U 46/18

    Energiewirtschaft: Fälligkeit und Verzug bei elektronisch abgerechneten

    Diese Verfahrensweise der Klägerin ist dem Senat auch aus einem anderen Parallelrechtsstreit bekannt (Geschäftsnummer 7 U 17/18) und entspricht den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den jeweiligen Geschäftsprozessen.
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