Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06   

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https://dejure.org/2007,8090
OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 25 Abs. 1, 17, 18
    Für Firmenfortführung (und damit für Haftung) genügt die Fortführung eines prägendenBestandteils der Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bezahlung einer streitbefangenen Warenlieferung; Erwerb eines Handelsgeschäftes und Fortführung desselben unter der bisherigen Firma; Firmenmäßige und werbemäßige Weiternutzung einer Geschäftsbezeichnung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 1 Abs. 1; ; HGB § 1 Ab... s. 2; ; HGB § 17 Abs. 1; ; HGB § 18 Abs. 1; ; HGB § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung bei Firmenfortführung: Firma auch bei fehlender Bezeichnung der Kaufmannseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Käufer kann bei Firmenfortführung für Verbindlichkeiten haften

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97

    Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags wegen Fortführung einer Firma; Haftung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senates vom 27.5.1998 (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395, 396) hatte die Inanspruchnahme des Erwerbers eines Hotels mit Forderungen für Lieferungen an den früheren Inhaber zum Gegenstand.
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 16.9.2005 (NJW-RR 2005, 1359 f.) hat einen anderen Sachverhalt als den hier zur Entscheidung stehenden zum Gegenstand.
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Es genügt, dass der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH NJW 2006, 1001, 1002).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).
  • BFH, 11.06.2012 - VII B 198/11

    Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts gem. § 25 HGB - Keine Divergenz

    Dementsprechend urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 4. April 2007  7 U 170/06, juris), es sei unschädlich, wenn die im Handelsverkehr verwendete Bezeichnung eines Gewerbebetriebes nicht der firmenrechtlichen Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB entsprochen habe, weil sie keinen Hinweis auf den einzelkaufmännischen Charakter des Unternehmensinhabers enthalten habe.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2007 - 3 Wx 153/07

    Enge Auslegung des § 22 HGB bei der Fortführung einer Firma mit einem ähnlichen

    Es genügt vielmehr, dass der prägende Teil in der neuen beibehalten wird (Brandenburgisches OLG - 7 U 170/06 vom 04.04.2007 bei jurion.de).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8382
OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit: Schutzbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes; Verkehrssicherung bei deutlich erkennbaren Gefahren; überwiegendes Mitverschulden bei Handeln auf eigenes Risiko

  • Wolters Kluwer

    Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für einen Sturz in einen Schacht; Haftung für Unfälle auf einem Betriebsgelände unabhängig von betrieblichen Arbeiten; Beschränkung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse auf Arbeitnehmer für ein bestimmtes Grundstück; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; SGB X § 116 Abs. 3 S. 1; ; ASiG § 6

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; SGB X § 116 Abs. 3 S. 1; ASiG § 6
    Schutzbereich des § 6 ASiG umfasst nur Unfälle in Zusammenhang mit betrieblicher Tätigkeit auf dem Unternehmensgelände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Eine deutlich erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (im Anschluss an BGH VersR 1999, 1033).

    Eine so deutlich wie hier erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (vgl. BGH VersR 1999, 1033; Senat VersR 1979, 382; BGB-RGRK - Steffen, 12. Aufl. § 823 Rn. 144).

  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Auch Anhaltspunkte für eine besondere Unvernunft des Geschädigten hatte der Hausmeister nicht (solche werden von der Klägerin jedenfalls nicht dargelegt), abgesehen davon, dass die Beklagte zu 1 ganz unvernünftiges Verhalten entgegen der Ansicht der Klägerin bei ihren Überlegungen zur Abwehr möglicher Gefährdungen nicht in Betracht zu ziehen brauchte (vgl. BGH VersR 1980, 863).
  • OLG Bamberg, 18.01.2005 - 5 U 207/04

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückbesitzers gegenüber unbefugten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Der hier zu beurteilenden Sachverhalt unterscheidet sich daher wesentlich von dem Fall, dass auf einem öffentlich zugänglichen Gelände eine Gefahrenstelle durch einen verdeckten Brunnenschacht besteht (vgl. OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2005, 154).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m. w. N.; Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 787).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Schulträgers: Nächtlicher Sturz eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m. w. N.; Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 787).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung der Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.1978 - 7 U 170/77

    Starkstromanlage; Hochspannungsmast; Sicherung; Klettern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Eine so deutlich wie hier erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (vgl. BGH VersR 1999, 1033; Senat VersR 1979, 382; BGB-RGRK - Steffen, 12. Aufl. § 823 Rn. 144).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Durch eine Sicherungspflicht werden grundsätzlich diejenigen Personen geschützt, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss, nicht hingegen Personen, die sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben (vgl. nur Palandt/Sprau, 66. Auflage, § 823 Rn. 47 m.w.N.; BGH VersR 1997, 249, 250).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 54/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Wahrung von Verfahrensgrundsätzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12

    Haftung für Arbeitsunfall: Vertragliche Übernahme der

    Auch das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11.12.2006, Az. 7 U 170/06, BeckRS 2006, 15226) bejaht die vertragliche Haftung eines externen Sicherheitsbeauftragten im Sinne von § 6 ASiG nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, soweit die übernommenen Vertragspflichten auch den Schutz der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Betrieb des Arbeitgebers bezwecken.
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 692/14

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Fahrradfahrers auf einem Wirtschaftsweg

    Als weiterer Grundsatz im Bereich der Verkehrssicherungspflicht gilt, dass derjenige nicht schutzbedürftig ist, der die konkreten Gefahren erkennen kann (OLG Koblenz 12 U 513/03, Urteil vom 19.04.2004, juris; OLG Karlsruhe, OLG-R 2007, 118; OLG Brandenburg in NJW-RR 2008, 1614).
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