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   OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00   

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https://dejure.org/2002,9290
OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00 (https://dejure.org/2002,9290)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2002 - 7 U 171/00 (https://dejure.org/2002,9290)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2002 - 7 U 171/00 (https://dejure.org/2002,9290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Anforderungen an die Aufklärung über das Versagerrisiko bei Sterilisation; Beweislastverteilung; Risikoerhöhung bei einer Kaiserschnitt-Operation; Zeitpunkt der Information ; Tubenligatur

  • Judicialis

    ZPO § 448; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Pflicht zur Aufklärung über das Versagerrisiko bei Sterilisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Die Beweislast für eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Information über das Versagerrisiko liegt bei den Klägern (BGH, Urt. v. 2.12.1980 - VI ZR 175/78, NJW 1981, 630, 631f. = VersR 1981, 278, 279; Urt. v. 10.3.1981 - VI ZR 202/79, NJW 1981, 2002, 2003; Urt. v. 27.6.1995 - VI ZR 32/94, NJW 1995, 2407, 2408).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, das Fehlen einer Dokumentation hierüber könne ein Beweisanzeichen dafür bilden, dass die Erfüllung der Informationspflicht versäumt worden sei (BGH NJW 1981, 2002, 2004).

    Denn hier geht es, wie der Bundesgerichtshof betont hat (BGH NJW 1981, 530, 631; NJW 1981, 2002, 2003), nicht um die Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, der in einen Eingriff in seine körperliche Integrität einwilligen soll, sondern allein darum, dass eine deutliche Information über das trotz der Sterilisation bestehende Risiko einer erneuten Empfängnis erfolgt.

    Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004; Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Die Beweislast für eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Information über das Versagerrisiko liegt bei den Klägern (BGH, Urt. v. 2.12.1980 - VI ZR 175/78, NJW 1981, 630, 631f. = VersR 1981, 278, 279; Urt. v. 10.3.1981 - VI ZR 202/79, NJW 1981, 2002, 2003; Urt. v. 27.6.1995 - VI ZR 32/94, NJW 1995, 2407, 2408).

    Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004; Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).

  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 68/99

    Sicherungsaufklärung über das Risiko des Fehlschlagens einer Sterilisation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004; Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).
  • OLG Hamburg, 26.06.1987 - 1 U 49/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004; Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Die Beweislast für eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Information über das Versagerrisiko liegt bei den Klägern (BGH, Urt. v. 2.12.1980 - VI ZR 175/78, NJW 1981, 630, 631f. = VersR 1981, 278, 279; Urt. v. 10.3.1981 - VI ZR 202/79, NJW 1981, 2002, 2003; Urt. v. 27.6.1995 - VI ZR 32/94, NJW 1995, 2407, 2408).
  • LG Aachen, 18.11.1988 - 5 S 157/88

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
    Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004; Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).
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