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   OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94   

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https://dejure.org/1998,6446
OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung einer schlicht-hoheitlichen Verwaltung bei dem Betrieb einer Deponie; Sicherung der Zufahrtswege und der durch einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidenten aufgegebenen Straßenreinigung; Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch mangelnde ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; StVO § 32
    Haftung für einen Motorradunfall auf einer durch Straßenreinigungsarbeiten feuchten Fahrbahn L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 32
    Haftung für Feuchtigkeit durch Straßenreinigungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 765 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Das gilt auch für solche Umstände, die als betriebsgefahrerhöhende Faktoren die Haftungsanteile beeinflussen (BGH NJW 1995, 1029, 1030 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Die Regel, daß einem Beamten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht ein objektiv pflichtwidriges Verhalten verneint hat, ist nicht mehr als eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und deshalb unabwendbar, wenn das Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1990, 3206, 3207 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Insoweit hat für den Anwendungsbereich des § 32 StVO ebenso wie für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht zu gelten, daß mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Straßen- und Wegebenutzer gerechnet werden muß (vgl. BGH NJW 1980, 2194, 2196).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • OLG Brandenburg, 08.10.2003 - 4 U 44/02

    Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten wegen Asbestbelastung von

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zur bloßen Schotterung von Waldwegen zugrunde lag (OLG Köln OLGR 2000, 288), beschränkte sich die Aufgabe des Unternehmers im Streitfall nicht auf gleichmäßiges Abkippen des Materials, sondern erstreckte sich auch auf die Verdichtung.
  • BGH, 01.07.1999 - III ZR 146/98

    Begriff des Benetzens i.S. von § 32 Abs. 1 S. 1 StVO

    Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 1998 - 7 U 177/94 - werden nicht angenommen.
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