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   OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07   

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https://dejure.org/2008,31645
OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2008,31645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2008,31645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2008,31645)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Ein solches ist angenommen worden, wenn ein heimlicher Eingriff in das Grundrecht sonst perpetuiert würde, etwa wenn durch verdecktes Mithören eines Telefonates Erkenntnisse zum Nutzen des Verletzers in den Prozess eingebracht werden sollten (BVerfG NJW 2002, 3619 ff.).

    Bei dieser Lage ist das Recht der Klägerin, über die Verwendung ihrer personalen Daten selbst zu bestimmen, nicht so schutzbedürftig, dass das ebenfalls mit besonderer Bedeutung ausgestattete, im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde, rechtlich geschützte Interesse an einer am Wahrheitsprinzip ausgerichteten Zivilrechtspflege (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624) zurückzutreten hätte.

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    An die Feststellungen des Landgerichts zur Arglist der Klägerin ist der Senat zwar nicht gebunden, weil das Landgericht den Verfahrensstoff nicht fehlerfrei gewürdigt hat und dieser Mangel einen konkreten Anhaltspunkt dafür begründet, die Bindung an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen zu lassen (BGH NJW 2004, 1876 f.).

    Die deshalb gebotenen erneuten Tatsachenfeststellungen durch den Senat (BGH NJW 2004, 1876, 1877; NJW 2004, 2751, 2753) führen aber zu keinem abweichenden Ergebnis.

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Es ist anerkannt, dass ein Versicherungsunternehmen ein hohes, auch rechtlich schützenswertes Interesse daran hat, den Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen zu können (BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).

    Es bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken dagegen, eine Schweigepflichtentbindung wie die von der Beklagten verwendete vorzusehen, sofern dem Versicherten ausreichende Möglichkeiten zu informationellem Selbstschutz geboten werden (BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Die deshalb gebotenen erneuten Tatsachenfeststellungen durch den Senat (BGH NJW 2004, 1876, 1877; NJW 2004, 2751, 2753) führen aber zu keinem abweichenden Ergebnis.
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage werden die erst nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwerterhöhend berücksichtigt (BGH NVersZ 1999, 239).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, veröffentlicht in juris; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; r + s 2003, 208 f.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Die Erweiterung des Zahlungsantrags in zweiter Instanz, der die Beklagte widersprochen hat, ist allerdings ohne Weiteres zulässig, da es sich lediglich um eine Modifizierung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO handelt, die nicht als eine Änderung der Klage im Sinne des § 533 ZPO anzusehen ist (BGH NJW 2004, 2152, 2154).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, veröffentlicht in juris; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; r + s 2003, 208 f.).
  • OLG Bamberg, 04.05.2006 - 1 U 234/05

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen rauschmittelbedingter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Der Senat ist schon wiederholt mit dieser Rechtsfrage befasst worden, die auch im Schrifttum bereits erörtert worden ist (vgl. Anm. Rixecker ZfS 2007, 37, der sich für ein Verwertungsverbot ausspricht; ähnlich Notthoff ZfS 2008, 243, 247).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
    Ein solches Interesse besteht auch daran, Angaben bei Vertragsschluss nachgehen und eine etwaige arglistige Täuschung aufdecken zu können (vgl. OLG Nürnberg VersR 2002, 179).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

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   OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07   

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https://dejure.org/2007,40087
OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2007,40087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2007,40087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 7 U 18/07 (https://dejure.org/2007,40087)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    In einem solchen Fall muss, da die Aussage des Beklagten - weil jeder tatsächlichen Grundlage entbehrend - nur der Kränkung und Demütigung der Kläger zu dienen bestimmt ist, die Meinungsfreiheit hinter dem Schutz der Persönlichkeit der Kläger zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1991, 1475, 1477).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Der Äußerungsteil "... dass er dazu gedrängt und genötigt wurde" enthält ebenfalls eine Aussage, deren Überprüfung auf ihre Richtigkeit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, so dass er als Tatsachenbehauptung einzustufen ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1148, 1149).
  • LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 283/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Unternehmenspersönlichkeitsrechts,

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Januar 2007, Geschäftsnummer 324 O 283/06, wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Dieses "Laienprivileg", das bei Äußerungen von Personen außerhalb der Medien gilt ( BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442), hat das Landgericht dem Beklagten zu Recht nicht zugebilligt.
  • OLG Hamburg, 11.11.1982 - 3 U 150/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Die Kläger machen zu Recht geltend, dass eine Äußerung über einen inneren Vorgang zu einem bestimmten äußeren Geschehnis - hier über die Beweggründe des Klägers zu 2. für seine Rücktrittserklärung - nach allgemeiner Ansicht als Tatsachenbehauptung einzuordnen ist (vgl. BGH, JR 1977, 28, 29; Hans OLG Hamburg, AfP 1983, 289, 290; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 3. Aufl., Rn. 381; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 12).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Die Kläger machen zu Recht geltend, dass eine Äußerung über einen inneren Vorgang zu einem bestimmten äußeren Geschehnis - hier über die Beweggründe des Klägers zu 2. für seine Rücktrittserklärung - nach allgemeiner Ansicht als Tatsachenbehauptung einzuordnen ist (vgl. BGH, JR 1977, 28, 29; Hans OLG Hamburg, AfP 1983, 289, 290; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 3. Aufl., Rn. 381; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 12).
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