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   OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05   

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OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05 (https://dejure.org/2006,5925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2006 - 7 U 183/05 (https://dejure.org/2006,5925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 7 U 183/05 (https://dejure.org/2006,5925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Verletzung der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung; Zulässigkeit der erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Aufklärungsrüge als neuer Tatsachenvortrag; Arzthaftung nach Unterlassung des Hinweises auf die Notwendigkeit weiterer Befunderhebung ; Substantiierungspflicht der Partei im Arzthaftungsprozess; Verletzung der therapeutischen ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847 a.F

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847 (a.F); ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Aufklärungsrüge - Arzthaftung bei Verletzung der Pflicht zur Sicherstellung des erzielten Behandlungserfolges oder der erforderlichen Nach-/Weiterbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Angesicht der auch dem Beklagten bekannten erheblichen Folgen, die ein Zuwarten mit der neurologischen Abklärung und einer eventuellen Entlastungsoperation für den Kläger haben konnte, war er gehalten, mit allen Ernst auf dringlich gebotene Untersuchungsmaßnahmen klar und deutlich hinzuweisen (vgl. nur BGH VersR 1987, 1089, 1090; VersR 1997, 1357, VersR 2005, 228, 229 = NJW 2005, 427, 428).

    c) Nach alldem kommt es nicht mehr darauf an, ob dem Kläger nicht bereits deshalb eine Beweiserleichterung zugute kommen könnte, weil der Beklagte die von ihm behaupteten Weigerung des Klägers, einen der beiden von ihm benannten Neurologen aufzusuchen, nicht dokumentiert hat (zur Dokumentationspflicht: BGH VersR 1987, 1089, 1090 = BGHZ 99, 391; VersR 1997, 1357 = NJW 1997, 3090, 3091).

  • BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96

    Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Angesicht der auch dem Beklagten bekannten erheblichen Folgen, die ein Zuwarten mit der neurologischen Abklärung und einer eventuellen Entlastungsoperation für den Kläger haben konnte, war er gehalten, mit allen Ernst auf dringlich gebotene Untersuchungsmaßnahmen klar und deutlich hinzuweisen (vgl. nur BGH VersR 1987, 1089, 1090; VersR 1997, 1357, VersR 2005, 228, 229 = NJW 2005, 427, 428).

    c) Nach alldem kommt es nicht mehr darauf an, ob dem Kläger nicht bereits deshalb eine Beweiserleichterung zugute kommen könnte, weil der Beklagte die von ihm behaupteten Weigerung des Klägers, einen der beiden von ihm benannten Neurologen aufzusuchen, nicht dokumentiert hat (zur Dokumentationspflicht: BGH VersR 1987, 1089, 1090 = BGHZ 99, 391; VersR 1997, 1357 = NJW 1997, 3090, 3091).

  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88

    Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Die therapeutische Aufklärung dient der Sicherstellung des erzielten Behandlungserfolges oder der erforderlichen Nach-/Weiterbehandlung und ist Bestandteil der Behandlungspflicht des Arztes (vgl. nur BGH NJW 1989, 2320 = VersR 1989, 700, NJW 1991, 748 = VersR 1991, 308; VersR 1988, 82, 83 = NJW 1987, 2927).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1214, 1215; NJW-RR. 2003, 1321, 1322; BGH VersR 2004, 1177.1179).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Diese Beweiserleichterung begründet nämlich nur die Vermutung, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht ergriffen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 129, 6, 10 = VersR 1995, 706, 707 = NJW 1995, 1611; BGH VersR 99, 190, 191).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86

    Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Die therapeutische Aufklärung dient der Sicherstellung des erzielten Behandlungserfolges oder der erforderlichen Nach-/Weiterbehandlung und ist Bestandteil der Behandlungspflicht des Arztes (vgl. nur BGH NJW 1989, 2320 = VersR 1989, 700, NJW 1991, 748 = VersR 1991, 308; VersR 1988, 82, 83 = NJW 1987, 2927).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90

    Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Die therapeutische Aufklärung dient der Sicherstellung des erzielten Behandlungserfolges oder der erforderlichen Nach-/Weiterbehandlung und ist Bestandteil der Behandlungspflicht des Arztes (vgl. nur BGH NJW 1989, 2320 = VersR 1989, 700, NJW 1991, 748 = VersR 1991, 308; VersR 1988, 82, 83 = NJW 1987, 2927).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1214, 1215; NJW-RR. 2003, 1321, 1322; BGH VersR 2004, 1177.1179).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Diese Beweiserleichterung begründet nämlich nur die Vermutung, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht ergriffen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 129, 6, 10 = VersR 1995, 706, 707 = NJW 1995, 1611; BGH VersR 99, 190, 191).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05
    Angesicht der auch dem Beklagten bekannten erheblichen Folgen, die ein Zuwarten mit der neurologischen Abklärung und einer eventuellen Entlastungsoperation für den Kläger haben konnte, war er gehalten, mit allen Ernst auf dringlich gebotene Untersuchungsmaßnahmen klar und deutlich hinzuweisen (vgl. nur BGH VersR 1987, 1089, 1090; VersR 1997, 1357, VersR 2005, 228, 229 = NJW 2005, 427, 428).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

  • OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13

    Haftung eines niedergelassenen Internisten und Allgemeinmediziners wegen

    Das können durchaus auch Sicherheitshinweise sein (etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 258).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10

    Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel;

    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen

    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5; vgl. auch BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11, der Aufklärung und Behandlung als verschieden gelagerte Sachverhalte bezeichnet).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Soweit sich dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsrechtszug der Einwand der hypothetischen Einwilligung überhaupt noch hinreichend entnehmen lässt, handelt es sich hierbei grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel i. S. d. § 531 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 21 ff., Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff.; juris Tz. 6; OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221 ff., juris Tz. 39; OLG Dresden, a.a.O., juris Tz. 19/20; OLG Köln, OLGR 2003, 81 f., juris Tz. 10 f.).
  • OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08

    Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht

    Der Beklagte war gehalten, den Kläger "mit allem Ernst auf dringlich gebotene Untersuchungsmaßnahmen klar und deutlich hinzuweisen" (so OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 258); er hätte ihm "die Situation so drastisch vor Augen führen müssen, dass er der Empfehlung nur aus irrationalen Gründen nicht hätte Folge leisten können" (so OLG Oldenburg, VersR 1998, 1110).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 152/11

    Arzthaftung: Beweislast für die Kausalität zwischen einem Aufklärungsmangel im

    Die therapeutische Aufklärung dient der Sicherstellung des erzielten Behandlungserfolges oder der erforderlichen Nach-/Weiterbehandlung und ist Bestandteil der Behandlungspflicht des Arztes (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2006 zu Az.: 7 U 183/05, zitiert nach juris).
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