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   OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08   

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https://dejure.org/2008,13349
OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,13349)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,13349)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,13349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; Artt. 2, 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Verbreitung einer archivierten Berichterstattung über einen vor der Haftentlassung stehenden Straftäter über das Internet ist zu unterlassen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Dass - wie letztlich auch hier - Meldungen im Internet häufig dauerhaft abrufbar gehalten werden und anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen oder sein Bildnis enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Dass - wie letztlich auch hier - Meldungen im Internet häufig dauerhaft abrufbar gehalten werden und anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen oder sein Bildnis enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07

    Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Januar 2008, Az. 324 O 507/07, wird zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil vom 18. Januar 2008 im Verfahren zur Geschäftsnummer 324 O 507/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Auch das Argument, die Verpflichtung zur Änderung von Meldungen durch Anonymisierung von in ihr erwähnten Personen würde zu einer "Verfälschung der historischen Wahrheit" führen, ist entgegen vertretener Ansicht (z.B. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07) nicht überzeugend.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Damit war eine Konstellation gegeben, wie sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1973 (BVerfGE 35, S. 202 ff.) zugrundegelegen hatte.
  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Schon der Umstand, dass dem Betroffenen in einem solchen Fall ein Anspruch sogar darauf zusteht, dass der Verbreiter, der in zulässiger Weise über das Bestehen des Verdachts berichtet hat, nunmehr in einer Folgeberichterstattung die Meldung über den erfolgten Freispruch verbreitet (BVerfG, Beschl. v. 28.4. 1997, NJW 1997, S. 2589 f., 2589), zeigt, dass der Betroffene es erst recht nicht zu dulden braucht, dass die ältere Berichterstattung über den gegen ihn bestehenden Verdacht weiter öffentlich zugänglich gehalten wird.
  • KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07

    Recht am eigenen Bild: Berichterstattung über die mögliche Haftenlassung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    So erlaubt § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die einwilligungsfreie Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte naturgemäß nur, solange es sich bei dem betreffenden Bildnis um ein solches aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, was, nachdem das öffentliche Interesse an dem bebilderten Geschehen nachgelassen hat, in der Regel nicht mehr der Fall sein wird; eine hiervon abweichende Auffassung (so möglicherweise KG, Beschl. v. 2.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 492 ff., 494) ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes ebenso wenig vereinbar wie mit seinem Zweck.
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Der Kläger ist zusammen mit seinem Bruder W. W. - dem Kläger des Parallelverfahrens 7 U 20/08 - im Jahr 1993 wegen Mordes an dem seinerzeit populären Schauspieler W. S. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
  • OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
    Das Angebot der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" betrachtet werden, da es sich in den Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet allgemein zugänglich ist - sei es ohne Weiteres, sei es, wie hier, auf gezielte Anforderung gegen Entgelt -, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007, 7 W 13/07, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Eine Gerichtsstandswahl nach den Rechtsprechungsgewohnheiten des zuständigen Obergerichts ist, sofern keine weiteren Umstände hinzutreten, grundsätzlich zulässig (OLG Hamburg, Urteil vom 29. Juli 2008, Az.: 7 U 19/08, juris Rn. 16; Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824, 830; a. A.: OLG Hamm, NJW 1987, 138 f.).
  • OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert

    Auch wenn an der älteren Rechtsprechung, wonach "angesichts des in der Regel bedeutend geringeren Verletzungspotenzials" einer Onlineveröffentlichung die Streitwertbemessung nur mit einem Bruchteil des Wertes einer entsprechenden Printberichterstattung zu veranschlagen sein soll (vgl. etwa OLG Hamburg, ZUM 2009 S. 232 (233); AG Hamburg, AfP 2009 S. 92 (95); OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009 - 15 U 90/09 , BeckRS 2010, 27558; KG, Beschluss vom 22.12.2008 - 9 W 167/08; LG Hamburg , Urteil vom 23.04.2004 - 324 O 698/03 , BeckRS 2011, 17195; LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2008 - 27 O 1038/08 ; so auch), mit Blick auf die seitdem fundamental geänderte Rolle von Online-Medien nicht mehr festgehalten werden kann, ist bei der Streitwertbemessung eine konkrete erschwerte Auffindbarkeit der Berichterstattung wertmindernd zu berücksichtigen.
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
    L........­ dem Kläger des Parallelverfahrens 7 U 19/08 ­ im Jahr 1993 wegen Mordes an dem seinerzeit populären Schauspieler W.
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.07.2009 - 11 O 10177/07
    Der Bericht über ein Verfahren 7 U 19/08 enthält nur einen unspezifischen Hinweis auf eine "Straftat", nicht jedoch auf den Sedlmayr-Mord.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 19/08   

Zitiervorschläge
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OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,42025)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,42025)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 7 U 19/08 (https://dejure.org/2008,42025)
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