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   OLG Frankfurt, 12.02.2003 - 7 U 199/00   

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https://dejure.org/2003,3942
OLG Frankfurt, 12.02.2003 - 7 U 199/00 (https://dejure.org/2003,3942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2003 - 7 U 199/00 (https://dejure.org/2003,3942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 7 U 199/00 (https://dejure.org/2003,3942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 AKB, § 64 Abs 1 S 2 VVG, § 64 Abs 1 S 3 VVG
    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Entscheidung durch Urteil bei Verzögerung des Sachverständigenverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung aus Vollkaskoversicherung; Ernsthaftigkeit der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens; Kosten der Wiederherstellung eines Pkw; Durchführung eines Obmannverfahrens; Entscheidungskompetenz des Gerichts bei erheblicher Verzögerung der ...

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II e; ; AKB § 13; ; AKB § 13 Nr. 5; ; AKB § 14; ; VVG § 64 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 64 Abs. 1 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 64; AKB § 14
    Die für ein vereinbartes Sachverständigenverfahren erforderlichen Feststellungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres getroffen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Schadensumfangs an einem vollkaskoversicherten PKW nach einem Verkehrsunfall anhand von Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 6 O 192/00
  • OLG Frankfurt, 12.02.2003 - 7 U 199/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 119
  • VersR 2003, 1566
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden

    Ein Fahrstreifenwechsel darf wegen seiner auf der Hand liegenden latenten Gefahren nur unter Beachtung äußerster Sorgfalt durchgeführt werden (KG VRS 109, 10; OLG Brandenburg VersR 2003, 1566).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06

    Geschäftsführung ohne Auftrag; ungerechtfertigte Bereicherung; Verjährung:

    Wer im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Objekt verwaltet, kann nicht von einem vertragsfremden Dritten hierfür eine Vergütung und Aufwendungsersatz beanspruchen, auch wenn dieser vertragsfremde Dritte der Eigentümer ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 119).
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