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   OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8128
OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendung deutschen Rechts auf die Rechtsbeziehungen der Parteien infolge des sich in Österreich ereignenden Skiunfalls; Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS); Fahren ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einem Unfall mit ausländischem Unfallstandort; Anforderungen an die substantiierte Darlegung eines Schadensfalls; Bestimmung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 254; FIS-Regeln Nr. 2
    Zusammenprall mit einem vor einem beginnenden Steilhang stehenden Skifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 249 § 254 Abs. 2 § 847 Abs. 1
    Haftung eines Skifahrers; Ersatzfähigkeit von Zahnimplantaten; Schmerzensgeld beim Verlust von zwei Schneidezähnen und einer Gehirnerschütterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Skiunfall: Welche FIS-Regel ist anzuwenden? - Skifahrer blieb vor einem Steilhang stehen und wurde vom nächsten Fahrer "niedergemäht"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Skifahrer muss auf Sicht fahren und jederzeit bremsen können - Stehenbleiben erlaubt - Von oben kommender Skifahrer haftet allein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1567
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09

    Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als

    Für die Kopf- und Gesichtsverletzungen unter Einschluss der Gehirnerschütterung, der damit verbundenen Kopfschmerzen, der Sehnenzerrung im Halswirbelbereich, der Zahnverletzung, der HWS-Distorsion, sowie der Platz- und Schürfwunden und der Prellung der linken Gesichtshälfte unter Berücksichtigung, dass die Oberlippe genäht werden musste und die Kopf- und Bewegungsschmerzen bis zu 6 Monaten andauerten, ist ein Schmerzensgeld im Bereich von ebenfalls 2.000 bis 2.500 Euro angemessen (vgl. z.B. OLG Dresden VersR 2004, 1567; OLG Braunschweig NVZ 2003, 479).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 17 U 122/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kosten eines Zahnimplantats als vermehrte

    Bei der Versorgung mit einem Implantat ist die Resistenz gegenüber Druckbelastung deutlich höher; auch muss für sie etwa durch Beschleifen der Nachbarzähne zur Fixierung einer Brücke keine gesunde Zahnsubstanz geopfert werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2001, 27 U 151/00, NZV 2002, 370, juris-Rn. 26; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004, 7 U 1994/03, VersR 2004, 1567).
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