Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendung deutschen Rechts auf die Rechtsbeziehungen der Parteien infolge des sich in Österreich ereignenden Skiunfalls; Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS); Fahren ...
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einem Unfall mit ausländischem Unfallstandort; Anforderungen an die substantiierte Darlegung eines Schadensfalls; Bestimmung von ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 249; BGB § 254; FIS-Regeln Nr. 2
Zusammenprall mit einem vor einem beginnenden Steilhang stehenden Skifahrer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 249 § 254 Abs. 2 § 847 Abs. 1
Haftung eines Skifahrers; Ersatzfähigkeit von Zahnimplantaten; Schmerzensgeld beim Verlust von zwei Schneidezähnen und einer Gehirnerschütterung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Skiunfall: Welche FIS-Regel ist anzuwenden? - Skifahrer blieb vor einem Steilhang stehen und wurde vom nächsten Fahrer "niedergemäht"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Skifahrer muss auf Sicht fahren und jederzeit bremsen können - Stehenbleiben erlaubt - Von oben kommender Skifahrer haftet allein
Verfahrensgang
- LG Dresden, 30.10.2003 - 7 O 2300/03
- LG Dresden, 25.03.2004 - 7 O 2300/03
- OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1567
Wird zitiert von ... (2)
- LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09
Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als …
Für die Kopf- und Gesichtsverletzungen unter Einschluss der Gehirnerschütterung, der damit verbundenen Kopfschmerzen, der Sehnenzerrung im Halswirbelbereich, der Zahnverletzung, der HWS-Distorsion, sowie der Platz- und Schürfwunden und der Prellung der linken Gesichtshälfte unter Berücksichtigung, dass die Oberlippe genäht werden musste und die Kopf- und Bewegungsschmerzen bis zu 6 Monaten andauerten, ist ein Schmerzensgeld im Bereich von ebenfalls 2.000 bis 2.500 Euro angemessen (vgl. z.B. OLG Dresden VersR 2004, 1567; OLG Braunschweig NVZ 2003, 479). - OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 17 U 122/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kosten eines Zahnimplantats als vermehrte …
Bei der Versorgung mit einem Implantat ist die Resistenz gegenüber Druckbelastung deutlich höher; auch muss für sie etwa durch Beschleifen der Nachbarzähne zur Fixierung einer Brücke keine gesunde Zahnsubstanz geopfert werden (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 27.03.2001, 27 U 151/00, NZV 2002, 370, juris-Rn. 26; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004, 7 U 1994/03, VersR 2004, 1567).