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   OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11   

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OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,57141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.06.2012 - 7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,57141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,57141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 826 BGB, § 830 Abs 1 S 1 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB
    Darlehensgewährung an einen geschlossenen Immobilienfonds: Rückzahlungsanspruch; entgegenstehende Schadensersatzansprüche wegen Mitwirkung der das Fondsobjekt finanzierenden Bank an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Anleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds zur Rückführung eines Darlehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1
    Pflicht der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds zur Rückführung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Bezüglich der Fondsgesellschaft war die Klägerin aber nicht auf- aufklärungspflichtig, da die gesamten Umstände des Zwischenverkaufs und der unterschiedlichen Kaufpreise der für die Fondsgesellschaft handelnden Gesellschaftergeschäftsführerin vollumfänglich bekannt waren (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei Juris Rn. 18).

    Denn ein Vertreiber von Kapitalanlagen, der Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht und die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf nimmt, ist diesen gegenüber wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei Juris Rn. 20 m. w. N.).

    Denn insoweit hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, die objektive Förderungshandlung bereits in der Gewährung des Darlehens der objektfinanzierenden Bank an die Fondsgesellschaft gesehen, weil die Bank in Kenntnis des geplanten Vorgehens der Initiatoren die Objektfinanzierung durchgeführt und dadurch die Täuschung der Anleger durch die Initiatoren erst ermöglicht und auch gewollt habe (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, XI ZR 119/07, bei Juris Rn. 22).

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Denn deliktische Ansprüche sind unabhängig vom Bestehen vertraglicher oder vorvertraglichener Schadenersatzansprüche möglich (vgl. BGH, aaO, Rn. 19; siehe auch BGH, WM 2010, 1590 Textziffer 50).

    Demgemäß muss für den einzelnen Teilnehmer ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. BGH WM 2010, 749 Textziffer 34; WM 2010, 1590 Textziffer 43; WM 2011, 543, Textziffer 26 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Zum einen folgt dies schon daraus, dass die Firma G... W... selbst Gesellschafter der Fondsgesellschaft war und damit im Rahmen der Geschäftsführung keine fremden sondern vielmehr eigene Geschäfte besorgt hat (vgl. BGH, ZIP 2010, 319, 321 m.w.N.).

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Fonds-GdbR im Außenverhältnis rechts- und parteifähig mit der Folge, dass sich die persönliche Einstandspflicht ihrer Mitglieder für die Gesellschaftsverbindlichkeiten aus der entsprechenden Anwendung der für die OHG und KG geltenden Vorschriften der §§ 128, 130 HGB ergibt (vgl. BGH, ZIP 2010, 319, 321 m. w. N.).

  • KG, 01.12.2010 - 24 U 185/09
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Das Kammergericht hat in seinem anschließenden Urteil dann Schadenersatzansprüche der dortigen Anleger verneint, wobei allerdings auch tatbestandlich andere Feststellungen getroffen wurden, als sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lagen (vgl. KG, Urteil vom 1.12.2010, Az.: 24 U 185/09, bei Juris).
  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 119/07

    Persönliche Haftung der Gesellschafter eines in der Rechtsform einer BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Denn insoweit hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, die objektive Förderungshandlung bereits in der Gewährung des Darlehens der objektfinanzierenden Bank an die Fondsgesellschaft gesehen, weil die Bank in Kenntnis des geplanten Vorgehens der Initiatoren die Objektfinanzierung durchgeführt und dadurch die Täuschung der Anleger durch die Initiatoren erst ermöglicht und auch gewollt habe (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, XI ZR 119/07, bei Juris Rn. 22).
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 195/08

    Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Demgemäß muss für den einzelnen Teilnehmer ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. BGH WM 2010, 749 Textziffer 34; WM 2010, 1590 Textziffer 43; WM 2011, 543, Textziffer 26 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Demgemäß muss für den einzelnen Teilnehmer ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. BGH WM 2010, 749 Textziffer 34; WM 2010, 1590 Textziffer 43; WM 2011, 543, Textziffer 26 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft sowohl dann, wenn der Beitritt über einen Treuhänder als Vertreter erfolgte, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az.: XI ZR 112/07, bei Juris Rn. 22 m.w.N.), als auch dann, wenn der Anleger durch eine arglistige Täuschung zum Beitritt bewegt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010, Az.: XI ZR 53/08, bei Juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08

    Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Zudem ist hier im Prospekt ausdrücklich ausgeführt, dass die Fondsgesellschaft ein solches Darlehen aufnehmen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2011, Az.: II ZR 300/08, bei Juris Rn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft sowohl dann, wenn der Beitritt über einen Treuhänder als Vertreter erfolgte, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az.: XI ZR 112/07, bei Juris Rn. 22 m.w.N.), als auch dann, wenn der Anleger durch eine arglistige Täuschung zum Beitritt bewegt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010, Az.: XI ZR 53/08, bei Juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 130/08

    Bürgschaft: Anspruch einer Bank nach Darlehenskündigung gegenüber dem

  • LG Frankenthal, 18.08.2014 - 4 O 144/14

    Haftung der Anleger für die nicht durch die Insolvenzmasse gedeckten

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Anleger jedenfalls nach den Grundsätzen zu sog. fehlerhaften Gesellschaften Gesellschafter geworden wäre (vgl. eingehend Pfälz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2012, Az. 7 U 20/11, Rn. 66, zitiert nach Juris).

    Ein schädliches "sich Verschließen" ließe sich, wie der Bundesgerichtshof zum Parallelfonds Hettstedt entschieden hat, selbst dann nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, wenn die LBBW das Auseinanderfallen des Erwerbspreises des von ihr finanzierten Objekts am 30.03.1992 vom Veräußerungspreis am 01.07.1992 und die personellen Verflechtungen der seinerzeit Handelnden positiv gekannt hätte (ebenso in der Vorinstanz Pfälz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2012, Az. 7 U 20/11, Rn. 94 ff., zitiert nach Juris).

    Zwar entspricht es herkömmlicher Rechtsprechung, dass bei Klagen nach §§ 93 InsO, 128 HGB die Vortragsund Beweislast hinsichtlich des zu berücksichtigenden Gesellschaftsvermögens, d.h. der Insolvenzmasse, bei den in Anspruch genommenen Gesellschaftern liegt (Pfälz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2012, Az. 7 U 20/11, Rn. 85, zitiert nach Juris).

  • LG Frankenthal, 28.01.2016 - 7 O 504/13

    Kapitalanlagegesellschaft: Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR

    Mag auch die von der beklagten Partei der Treuhänderin (Firma F mbH) erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtig gewesen sein, so ist die beklagte Partei jedenfalls nach den Grundsätzen zur sog. "fehlerhaften Gesellschaft" Gesellschafter der Fondsgesellschaft geworden (vgl. eingehend OLG Zweibrücken, Urt. vom 25.06.2012, Az. 7 U 20/11, Rn. 66, juris).

    § 3 des Gesellschaftsvertrages weist beispielsweise darauf hin, dass die Gesellschaft sich Mittel durch Darlehen beschaffen wird (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urt. vom 25.06.2012, Az. 7 U 20/11, juris).

  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 786/11

    Schadensersatz gegenüber der die Fondsanlage finanzierenden Bank wegen Beihilfe

    25 (1) Eine solche Kenntnis und selbst eine Kenntnis davon, dass sich der Preisaufschlag nicht aus dem Prospekt ergab, reicht nach Maßgabe der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.06.2012 (Az. 7 U 20/11 und 7 U 184/10) nicht aus.
  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine eine Fondsgesellschaft

    (1) Eine solche Kenntnis und selbst eine Kenntnis davon, dass sich der Preisaufschlag nicht aus dem Prospekt ergab, reicht nach Maßgabe der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.06.2012 (Az. 7 U 20/11 und 7 U 184/10) nicht aus.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.07.2012 - I-7 U 20/11   

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OLG Düsseldorf, 27.07.2012 - I-7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,46065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.2012 - I-7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,46065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - I-7 U 20/11 (https://dejure.org/2012,46065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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