Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17905
OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.06.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 2
    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrags wegen Handlungsunfähigkeit der Jagdpächtergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 2
    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann ein Jagdpachtvertrag fristlos gekündigt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei zerrüttetem Verhältnis der Mitpächter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei zerrüttetem Verhältnis der Mitpächter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 2
  • ZMR 2015, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bonn, 08.11.1977 - 1 O 170/77
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Unter mehreren Mitpächtern ist daher eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich, denn sie sind Gläubiger einer unteilbaren Leistung, bei der die Ausübung ihrer Rechte und Pflichten wie Jagd, Hege und Pflege des Wildes ein ständig einvernehmliches Handeln unabdingbar erscheinen lässt (Landgericht Bonn, Urteil vom 08.11.1977, Az: 1 O 170/77, JE III Nr. 64, Leitsatz).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Erklärung, die darauf abzielt, der anderen Vertragspartei ein bestimmtes, als Vertragsverletzung beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, und zwar verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zur Vermeidung weiterer vertragsrechtlicher Konsequenzen aufzugeben oder zu ändern (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az: VIII ZR 139/07, Jurisdokument, Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 17.02.1992 - 7 W 52/92
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Dem Recht zur Jagdausübung korrespondiert eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Jagdausübung in den zulässigen Grenzen, die dem Jagdausübungsberechtigten sowohl als privatrechtliche Pflicht gegenüber dem Verpächter wie auch als öffentlich - rechtliche Pflicht obliegt, deren Nichterfüllung der Jagdbehörde nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften Anlass geben kann, von Amts wegen für eine unterbliebene Bejagung zu sorgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.1992 - 7 W 52/92, JE III Nr. 76, S. 20).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 5 U 2/98
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 24. November 1998 - 5 U 2/98 - steht dem nicht entgegen, denn dort hatten der Vorstand ohne vorherige Beschlussfassung der Genossenschaft den Pachtvertrag gekündigt, und Mängel der Kündigung als Gestaltungsakt sind grundsätzlich nicht heilbar.
  • OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11

    Haftung für Reitunfall bei Proberitt

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Streitigkeiten zwischen Mitpächtern der Pachtvertrag zum Verpächter durch diesen nur dann gekündigt werden kann, wenn die Streitigkeiten die Zusammenarbeit dergestalt gefährden, dass sie sich zum Nachteil des Verpächters auswirken (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. März 2001, 7 U 115/11, juris- Rdnr. 43).
  • OLG Oldenburg, 25.03.2014 - 12 U 160/13
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Jedenfalls bei einer Jagdpacht muss das Verhalten aller Beteiligten in die Abwägung der beiderseitigen Interessen einbezogen werden, wenn der gesamten Pächtergemeinschaft gekündigt werden soll (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.03.2014, Az: 12 U 160/13, S. 8, Bl. 226 d. A.).
  • OLG Celle, 10.10.1985 - 7 U 29/85
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Dabei muss das Verhalten des Pächters die Verpächterrechte erheblich verletzen (OLG Celle, Urteil vom 10.10.1985, Az: 7 U 29/85, JE II Nr. 78).
  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90

    Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zwischen mehreren Pächtern desselben Jagdbezirks schon mit Abschluss des Jagdpachtvertrages auch ohne ausdrückliche Regelung mindestens stillschweigend ein Gesellschaftsverhältnis nach § 705 BGB entsteht (Härtel/Munte, Handbuch des Fachanwalts, Agrarrecht, 2012, Kapitel 24, Rdnr. 323 unter Verweis auf BGHZ 115, 116,121, OLG Hamm RdL 1977, 286 und LG Regensburg, Urteil vom 12.04.1989, 1 O 1037/89; Schuck, Bundesjagdgesetz, München 2010, § 11 Rdnr. 243).
  • LG Regensburg, 04.12.1989 - 1 O 1037/89
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zwischen mehreren Pächtern desselben Jagdbezirks schon mit Abschluss des Jagdpachtvertrages auch ohne ausdrückliche Regelung mindestens stillschweigend ein Gesellschaftsverhältnis nach § 705 BGB entsteht (Härtel/Munte, Handbuch des Fachanwalts, Agrarrecht, 2012, Kapitel 24, Rdnr. 323 unter Verweis auf BGHZ 115, 116,121, OLG Hamm RdL 1977, 286 und LG Regensburg, Urteil vom 12.04.1989, 1 O 1037/89; Schuck, Bundesjagdgesetz, München 2010, § 11 Rdnr. 243).
  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 38/14

    Jagdpachtvertrag und BGB-Gesellschaft der Mitpächter

    Da vorliegend derartige Abreden mit der J. nicht getroffen sind und auch die J. als Verpächterin das Zerwürfnis der Parteien bislang nicht zum Anlass genommen hat, einer der Parteien oder allen Parteien außerordentlich zu kündigen (s. hierzu zuletzt Senatsurteil vom 4. Juni 2014 in Sachen 7 U 202/13), ist der Ausgang dieses Rechtsstreits nicht geeignet, die Stellung des Klägers als Mitpächter im Verhältnis zur J. zu beeinflussen.
  • OLG Hamm, 09.03.2022 - 8 U 52/21

    Rechte und Pflichten aus einem gemeinsamen Jagdpachtverhältnis; Regelmäßige

    Das erscheint deswegen sachgerecht, weil die Kündigung des Gesellschaftsvertrags den Pachtvertrag grundsätzlich unberührt lässt, aber die Rechte und Pflichten der Mitpächter im Verhältnis untereinander potentiell sach- und interessenwidrig ändert; vgl. dazu Schuck/ Koch, BJagdG Kommentar, 2. Aufl. 2015, § 11 BJagdG Rn. 154 f. Hinzu kommt, dass Streitigkeiten unter Mitpächtern ein Recht des Verpächters zur Kündigung aus wichtigem Grund begründen können, wenn durch sie der Vertragszweck gefährdet wird; OLG Celle, Urteil vom 04.06.2014 - 7 U 202/13, BeckRS 2014, 14748 ; OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1996 - 8 U 222/95, BeckRS 1996, 31006911 ; auch deswegen liegt es nahe, besondere Rücksichtspflichten der Mitpächter anzunehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33372
OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,33372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,33372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,33372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    A.2. 16.2 AKB 2008
    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

  • verkehrslexikon.de

    Risikoausschluss durch Rennklausel für ein Fahrertraining zur Förderung des verantwortungsvollen und routinierten Führens von Hochleistungswagen im öffentlichen Straßenverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Rennklausel in der Fahrzeugversicherung; Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schaden bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung

  • rabüro.de

    Gleichmäßigkeitsprüfung keine vom Kaskoversicherungsschutz ausgeschlossene Fahrtveranstaltung

  • rechtsportal.de

    AKB (2008) Nr. A.2.16.2
    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    AKB (2008) Nr. A.2.16.2
    Auslegung der Rennklausel in der Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rennklausel eines Kfz-Kaskoversicherers und Fahrertrainung in Form einer "Gleichmäßigkeitsprüfung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rennklausel eines Kfz-Kaskoversicherers und Fahrertrainung in Form einer "Gleichmäßigkeitsprüfung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 274
  • SpuRt 2016, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.

    Auch wenn man unterstellt, dass auch bei dieser Veranstaltung die Teilnehmer bei der Gleichmäßigkeitsprüfung möglichst schnelle Runden am eigenen Limit fahren, wie es Zeugen in dem von der Beklagten erwähnten, anderen Rechtsstreit bekundet haben, kann das nicht den Charakter der Veranstaltung prägen, weil es auf diese individuelle Absicht nach den Regeln des Wettbewerbs und damit für die Veranstaltung nicht ankommt (vgl. OLG Karlsruhe, U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, Rdn. 87, sowie OLG Karlsruhe, U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07, zit. nach juris, Rdn. 20).

    Kommt es aber nach den Regeln der Veranstaltung nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an, ist der Versicherungsschutz nicht allein wegen einer Verwendung des Fahrzeugs, die derjenigen in einem Rennen vergleichbar ist, ausgeschlossen, weil eine solche, teleologisch nur am Normzweck orientierte Auslegung die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers übersteigt (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07, zit. nach juris, Rdn. 20).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 122/74

    Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aus Anlaß der Rallye Monte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Ohne weiteres sieht der Bundesgerichtshof Veranstaltungen als Rennen an, wenn sie auf besonders gesicherten und abgesperrten Straßen stattfinden und für den Sieg die höchste Geschwindigkeit entscheidend ist (BGH VersR 1976, 381 f.).

    Darauf kann es einschränkend ankommen, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs Veranstaltungen, bei denen der Sieg an sich von einer möglichst hohen Geschwindigkeit abhing, dann nicht dem Ausschlusstatbestand zugerechnet wurden, weil nach dem Gesamtbild keine renntypischen Gefahren vorlagen (vgl. BGH VersR 1976, 381 f. zur Rallye Monte Carlo).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Eine Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der der Sieg nicht von der Erreichung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt, ist keine vom Kaskoversicherungsschutz ausgeschlossene Fahrtveranstaltung gemäß Ziffer A.2.16.2 AKB 2008 (Abgrenzung zu BGHZ 154, 316).

    Rennstrecken seien mit normalen Straßen schwerlich vergleichbar, so dass Gleichmäßigkeitsprüfungen, insbesondere wenn bei ihnen ein von der Geschwindigkeit abhängiger Wertungserfolg in Frage stehe, den Benutzer eines hochmotorisierten Fahrzeugs zu rasanter Fahrweise herausforderten, was mit nicht unerheblichem Risiko verbunden sei (BGHZ 154, 316 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Schließlich stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem jüngst ergangenen Urteil (U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, dort Rdn. 84 f.) darauf ab, dass es sich um ein Rennen handeln muss, also die Platzierung der Teilnehmer von der erzielten Geschwindigkeit abhängt.

    Auch wenn man unterstellt, dass auch bei dieser Veranstaltung die Teilnehmer bei der Gleichmäßigkeitsprüfung möglichst schnelle Runden am eigenen Limit fahren, wie es Zeugen in dem von der Beklagten erwähnten, anderen Rechtsstreit bekundet haben, kann das nicht den Charakter der Veranstaltung prägen, weil es auf diese individuelle Absicht nach den Regeln des Wettbewerbs und damit für die Veranstaltung nicht ankommt (vgl. OLG Karlsruhe, U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, Rdn. 87, sowie OLG Karlsruhe, U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07, zit. nach juris, Rdn. 20).

  • OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Das Oberlandesgericht Celle (U. v. 9.10.2003, Az. 8 U 256/02) versteht die Klausel so, dass mit diesem Risikoausschluss Rennen gemeint sind, bei denen nach der Abrede der beteiligten Fahrer der Schnellste gewinnen soll.
  • OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88

    Zur Abgrenzung von Fahrsicherheitstraining und Rennveranstaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07

    Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung nach den AKB bei Autorennen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    Das Oberlandesgericht Nürnberg hält den Wortlaut, dass es auf die Höchstgeschwindigkeit "ankommen" müsse, für maßgeblich und hält deshalb eine Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der der Sieg nur von der Gleichmäßigkeit abhängt, nicht für eine derartige Fahrveranstaltung (U. v. 29.6.2007, Az. 8 U 158/07).
  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2013 - 8 O 272/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
    das Urteil 2-08 O 272/12 LG Frankfurt vom 22.7.2013 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 05.09.2018 - 7 U 25/16

    Kfz-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15. Oktober 2014 - 7 U 202/13, juris Rn. 20; Urteil vom 26. Mai 2010 - 7 U 166/09, juris Rn. 12).
  • OLG München, 24.10.2017 - 25 U 2615/17

    Wirksamkeit der sog. Rennklausel in den "Besonderen Vereinbarungen" einer

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 15.10.2014 (Az. 7 U 202/-13, r+s 2016, 30) befasst sich nicht mit der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel, sondern nur mit der Auslegung einer anderen - hier nicht maßgeblichen - Klausel,nach der kein Versicherungsschutz für Schäden bestehen soll, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
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