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   OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99   

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OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99 (https://dejure.org/2000,5609)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2000 - 7 U 2052/99 (https://dejure.org/2000,5609)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 7 U 2052/99 (https://dejure.org/2000,5609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich; Dauerschuldverhältnis; Gemeindegebiet; Gebietshoheit; Kreisgebiet; Entsorgungsvertrag; Gemeinde; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Judicialis

    BGB § 324 Abs. 1; ; BGB § ... 649; ; BGB § 324; ; BGB § 323; ; BGB § 138; ; BGB § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 649; ; BGB § 621; ; BGB § 324 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 324 Abs. 2; ; BGB § 296; ; BGB § 299; ; BGB § 645 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 134; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711.; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; GemO § 72; ; GWB § 22; ; GWB § 22 Abs. 4 Nr. 1; ; Eingliederungsgesetz § 4 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABGB § 9; BGB § 138 § 324
    Bindungswirkung eines Entsorgungsvertrages nach einer Kreisgebietsreform; Formularmäßige Vereinbarung einer 15jährigen Laufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 134, 138, 296, 299, 323, 324, 538 Abs. 1 Nr. 3, 621, 645 Abs. 1 Satz 1, 649 BGB; § 9 Abs. 1 AGB-G; § 72 Sächs. GemO; § 22 Abs. 4 Nr. 1 GWB; § 4 Abs. 1 Nr. 5 Sächs. EingliederungsG v. 24.8.1998
    Kreisgebietsreform/Dauerschuldverhältnisse/Geltungsbereich und Laufzeit eines Abfall-Entsorgungsvertrags/Anbietermarkt

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 495 (Ls.)
  • DVBl 2000, 941 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Dies rechtfertigt es, die Vergütungsfahr in vollem Umfang dem Beklagten zuzuweisen und den in § 645 Abs. 1 S. 1 BGB enthaltenen Billigkeitsgedanken einer Streuung der Vergütungsgefahr, der von der Rechtsprechung nur vorsichtig in besonderen Fällen aktiviert wird (BGHZ 60, 14ff., 17f.), nicht heranzuziehen.
  • OLG Dresden, 05.01.1998 - 17 U 1652/97

    Zulässigkeit eines Exklusivvertrages zwischen Bauunternehmer und

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Im Hinblick auf die spezifische Gestaltung des vorliegenden Vertrages kann die vorliegenden Fallkonstellation auch nicht mit derjenigen verglichen werden, in der eine Gemeinde mit einem Bauunternehmer einen Exkulsivvertrag über die Vergabe künftiger Bauleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren geschlossen hat (OLG Dresden, IBR 2000, 55).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Aufgrund des allgemeinen Grundsatzes, dass sich die Wirksamkeit eines Schuldverhältnisses nach den Voraussetzungen bestimmt, die zum Zeitpunkt seines Entstehens galten, der vorliegend durch die Übergangsvorschrift des § 131 GWB nicht durchbrochen wird (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 689f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., Einl. § 241 Rn. 29), vermag die Gesetzesänderung daher nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Unwirksamkeit des Entsorgungsvertrages zu führen.
  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Ersparnis von Aufwendungen als Voraussetzung der Anrechnungspflicht gemäß § 324 Abs. 1 S. 2 BGB liegt bei der Klägerin als Gläubigerin (BGH, NJW 1991, 166ff., 167).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Im Hinblick auf die erhebliche Aufklärungsbedürftigkeit in diesem Punkt und den Umstand, dass die Beweiserhebung grundsätzlich der ersten Instanz obliegt, war, da zudem der Klageanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 53, 17ff., 23), ein Grundurteil zu erlassen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag an das Landgericht zurückzuverweisen.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Da Entsorgungsleistungen, wie auch gerade der vorliegende Fall zeigt, weitgehend bundesweit, wenn nicht sogar darüberhinausgehend vergeben werden, erstreckt sich der räumlich relevante Nachfragemarkt für diese Dienstleistungen grundsätzlich jedenfalls auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit sämtlichen entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1999, 1128 ff., 1129).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Sie sind vielmehr auf die öffentliche Hand als Normadressat bezogen und richten sich nicht gegen die Vornahme zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte (BGH, NJW 1983, 2873; BAG, DB 1985, 394).
  • BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95

    Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    In derartigen Fällen müssen grundsätzlich besondere Umstände auf der Seite des Klauselverwenders gegeben sein, die vertragliche Bindungsfrist nicht als unangemessen erscheinen lassen (BGH, NJW-RR 1997, 942f., 943 m. w. Nw.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Dies ist vorliegend im Hinblick auf den erst in der Zukunft liegenden Schadenseintritt und die Schwierigkeit der konkreten Schadensbezifferung der Fall (vgl. nur BGH, NJW 1996, 2725f.; BAG, NJW 1998, 402; Musielak-Foerste, ZPO, 1999, § 256 Rn. 14 jeweils m. w. Nw.).
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
    Sie sind vielmehr auf die öffentliche Hand als Normadressat bezogen und richten sich nicht gegen die Vornahme zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte (BGH, NJW 1983, 2873; BAG, DB 1985, 394).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 123/10

    Anpassung eines über zwei Jahre laufenden Vertrages über die Entsorgung von

    So liegt der Fall nach dem vorstehend Gesagten hier: Der vorliegende Vertrag ist auf längere Zeit abgeschlossen, eine feste Liefermenge ist nicht vereinbart und die Menge des von der Beklagten abzuholenden Altpapiers richtet sich dem nach Anfall und Bedarf bei der Klägerin (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000, 7 U 2052/99, über juris).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 190/09

    Zahlungsbegehren auf Grundlage eines Entsorgungsvertrags; Verpflichtung zur

    So liegt der Fall nach dem vorstehend Gesagten hier: Der vorliegende Vertrag ist auf längere Zeit abgeschlossen, eine feste Liefermenge ist nicht vereinbart und die Menge des von der Beklagten abzuholenden Altpapiers richtet sich dem nach Anfall und Bedarf bei der Klägerin (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000, 7 U 2052/99, über juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12

    Fortzahlung eines Zinszuschusses auf vertraglicher Grundlage i.R.d. kommunalen

    Denn der mit dem beschriebenen Verständnis des § 5 Abs. 1 Buchst. c des Vertrages verbundene Ausschluss des sonst bei Dauerschuldverhältnissen bestehenden (außerordentlichen oder ordentlichen) Kündigungserfordernisses für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes im Falle nur geringfügiger Obliegenheitsverletzungen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1991 - IV ZR 130/90 -, NJW 1991, 1828, 1829; Urt. v. 3.10.1984 - IVa ZR 76/83 -, juris Rn. 12; OLG Dresden, Urt. v. 21.2.2000 - 7 U 2052/99 -, juris Rn. 70) widerspräche wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, wie sie etwa in § 314 Abs. 1 bis 3 BGB und § 60 Abs. 1 VwVfG zum Ausdruck kommen.
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