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   OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01   

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https://dejure.org/2002,3677
OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 13 AKB, § 1 VVG, § 49 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Kraftfahrzeugdiebstahls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der bedingungsgemäßen Entschädigung der Versicherung; Vorliegen einer erheblicher Wahrscheinlichkeit für das Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer; Anfertigung eines Wertgutachtens über ein Fahrzeug das vor fünf Jahren erworben ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 49; ; AKB § 12; ; AKB § 13; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; AKB § 13; VVG § 1; VVG § 49
    Nicht nachvollziehbare Einholung eines Wertgutachtens vor der behaupteten Entwendung spricht für eine Vortäuschung durch den VN L

  • RA Kotz

    Wertgutachten vor Fahrzeugdiebstahl kann Versicherungsschutz kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 165
  • VersR 2003, 1169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.07.2003 - 1 W 288/03

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr: GbR als Kläger und nicht die

    Unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und in Klarstellung seines verbleibenden Inhalts werden die nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 14. Januar 2003 - 7 U 206/01 - von den Beklagten zu 1. und 3. an die Kläger zu erstattenden Kosten auf - lediglich - 648, 12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2003 festgesetzt.
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