Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 21.11.2012 | SG Oldenburg, 02.06.2010

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   OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08   

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OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2010,14076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2010,14076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2010,14076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1
    Rechtliche Einordnung der Übertragung der Beteiligung an einer Kooperationsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schließt Gewährleistungsrecht Ansprüche aus c.i.c. aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskauf - culpa in contrahendo anwendbar? (IBR 2010, 1334)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08
    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung BGH ZIP 2001, 918 verhält sich nicht darüber, dass eine Haftung aus culpa in contrahendo für dem Verkäufer bekannte Tatsachen bestehe.
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 64/79

    Zur Gewährleistung beim Kauf eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08
    31 Wenn, wie im Streitfall, dem Erwerber nur Anteile bis zur Hälfte des Kapitals veräußert werden und der Erwerber nicht eine die Gesellschaft beherrschende Stellung erlangt, handelt es sich nach den Grundsätzen der Entscheidung, BGH NJW 1980, 2408, 2409 um einen Rechtskauf (§ 453 BGB), auf den die §§ 459 ff. BGB auch nicht entsprechend anzuwenden sind.
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08
    Bislang hat der BGH in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: NJW 2001, 2875, 2876 m.w.N.) angenommen, dass im Anwendungsbereich der Rechtsmängelhaftung, bei der es sich nicht um eine abschließende Sonderregel handele, Ansprüche aus culpa in contrahendo durch den - sonst geltenden - Vorrang des Gewährleistungsrechts nicht ausgeschlossen seien.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08
    Der BGH brauchte sich in der Entscheidung NJW-RR 2008, 564, 565 zu dieser Frage nicht festzulegen.
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08
    Sie kann dem Kläger dessen Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) entgegenhalten und verlangen (§ 249 BGB) so gestellt zu werden, wie sie ohne das schädigende Verhalten des Schuldners gestanden hätte (BGH NJW 1981, 1673).
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   OLG Brandenburg, 21.11.2012 - 7 U 206/08   

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OLG Brandenburg, 21.11.2012 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2012,92847)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2012 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2012,92847)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2012 - 7 U 206/08 (https://dejure.org/2012,92847)
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