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   OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 7 U 212/03   

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https://dejure.org/2004,11665
OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 7 U 212/03 (https://dejure.org/2004,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2004 - 7 U 212/03 (https://dejure.org/2004,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 7 U 212/03 (https://dejure.org/2004,11665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligungsnehmers auf den Anspruch auf Leistung einer Einlagentranche; Auflösung einer Stillen Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Differenzierung zwischen aufschiebenden Bedingungen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 236 Abs. 2; ; HGB § 232 Abs. 2 S. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 2; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 158

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung eines stillen Gesellschafters auf Zahlung einer Tranche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.05.1993 - 8 U 184/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 7 U 212/03
    Allerdings kann der Rangrücktritt eine freiwillige Gleichstellung eines Gesellschafterdarlehns bzw. einer stillen Beteiligung mit haftendem Kapital sein (BGH ZIP 1982, 1077; OLG Hamm, ZIP 1993, 1321, 1322).

    Dieser ist nicht notwendig beschränkt auf die geleistete Einlage, sondern ist auch für rückständige Einlagen möglich mit der Folge, dass deren Zahlung ohne Rücksicht auf § 236 Abs. 2 HGB in die Masse verlangt werden kann (OLG Hamm, ZIP 1993, 1321, 1322).

  • BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98

    Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 7 U 212/03
    Grundlage dafür könnte nur eine unter den Gesellschaftern selbst oder zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft getroffene Absprache sein, nach der das genannte Versprechen so behandelt werden soll wie Einlagepflichten, so dass die Berufung auf vertragliche Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen und der Gesellschafter verpflichtet ist, sein Versprechen auch nach Eintritt der Krise zu erfüllen (BGH NJW 1999, 2809).
  • BGH, 01.03.1982 - II ZR 23/81

    GmbH-Bilanz und stille Einlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 7 U 212/03
    Allerdings kann der Rangrücktritt eine freiwillige Gleichstellung eines Gesellschafterdarlehns bzw. einer stillen Beteiligung mit haftendem Kapital sein (BGH ZIP 1982, 1077; OLG Hamm, ZIP 1993, 1321, 1322).
  • BGH, 16.05.2017 - II ZR 284/15

    Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen

    Kann eine vereinbarte Fälligkeitsvoraussetzung wegen der Insolvenz des Geschäftsinhabers nicht mehr eintreten, sei die Einlage daher - selbst bei Verlusttragungspflicht - nicht mehr zu leisten (vgl. OLG Brandenburg, GmbHR 2004, 1390, 1391).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2011 - 4 U 40/09
    Die stillen Beteiligungen der Klägerin - dies gilt bei der atypisch stillen Beteiligung ebenso wie bei der "normalen" stillen Beteiligung - sind gemäß § 236 HGB (früher § 341 HGB) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S... AG im Jahr 2007 beendet (vgl. dazu nur: BGHZ 51, 350, 352; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat, Urteil vom 09.06.2004 - 7 U 212/03 - Rn. 17).
  • SG Oldenburg, 11.01.2006 - S 7 U 26/05
    Auf das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 25.02.2004 - S 7 U 212/03 - in der Berufung betreffs der Ansprüche des Klägers auf Verletztengeld aus diesem Unfall wird verwiesen.
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