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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36344
OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2008,36344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2008,36344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2008,36344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07
    Ein Verwertungsverbot ist ferner angenommen worden, wenn ein heimlicher Eingriff in das Grundrecht sonst perpetuiert würde, etwa wenn durch verdecktes Mithören eines Telefonates Erkenntnisse zum Nutzen des Verletzers in den Prozess eingebracht werden sollten (BVerfG NJW 2002, 3619 ff.).

    Bei dieser Lage ist das Recht des Klägers, über die Verwendung seiner personalen Daten selbst zu bestimmen, nicht so schutzbedürftig, dass das ebenfalls mit besonderer Bedeutung ausgestattete, im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde, rechtlich geschützte Interesse an einer am Wahrheitsprinzip ausgerichteten Zivilrechtspflege (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624) zurückzutreten hätte.

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07
    Es ist anerkannt, dass ein Versicherungsunternehmen ein hohes, auch rechtlich schützenswertes Interesse daran hat, den Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen zu können (BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).

    Es bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken dagegen, ein Schweigepflichtentbindung wie die von der Beklagten verwendete vorzusehen, sofern dem Versicherten ausreichende Möglichkeiten zu informationellem Selbstschutz geboten werden (BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).

  • OLG Bamberg, 04.05.2006 - 1 U 234/05

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen rauschmittelbedingter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07
    Der Senat ist schon wiederholt mit dieser Rechtsfrage befasst worden, die auch im Schrifttum bereits erörtert worden ist (vgl. Anm. Rixecker ZfS 2007, 37, der sich für ein Verwertungsverbot ausspricht; ähnlich Notthoff ZfS 2008, 243, 247).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07
    Ein solches Interesse besteht auch daran, Angaben bei Vertragsschluss nachgehen und eine etwaige arglistige Täuschung aufdecken zu können (vgl. OLG Nürnberg VersR 2002, 179).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 22/07
    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Tatsachen stets unzulässig sei, besteht nicht (BVerfG NJW 2000, 3557).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.2007 - 7 U 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12822
OLG Hamm, 13.11.2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,12822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,12822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,12822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter einer Pachtsache auf Beseitigung der vorgenommenen Umbauten an einer Gartenlaube wegen des Bestandsschutzes; Unterlassungsanspruch des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache durch den Mieter trotz Abmahnung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 541; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BKleingG § 3 Abs. 2; ; BKleingG § 18 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellungsanspruch bei Verlust des Bestandsschutzes nach vertragswidrigem Umbau einer gepachteten Gartenlaube

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 498/05
  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 7 U 22/07
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2007 - 7 U 22/07
    Das entspricht einer Höhe, die die weitere Errichtung von Räumen im Dachgeschoss ausschließt (vgl. hierzu auch BVerwG, NJW 1984, 1576, 1577; Mainczyk, BKleingG, § 18 RN 7).
  • OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21

    Kleingartenanlage: Bestandsschutz; Kündigung wegen nicht genehmigter Umbauten;

    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55/81, DÖV 1984, 855; OLG Hamm, Urteil vom 13. November 2007 - 7 U 22/07, BeckRS 2008, 5436).(Rn.69).

    Einen Anspruch auf einer Laube in der gewünschten Höhe kann ein Pächter ggfs. aus dem sog. vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben (OLG Hamm, Urteil vom 13. November 2007 - 7 U 22/07).(Rn.90) Diesbezüglich kann sich ein Pächter darauf berufen, dass er Gleichbehandlung mit anderen Pächtern beanspruchen kann, die ebenfalls "höhere Häuser" haben.

    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG DÖV 1984, 855; OLG Hamm BeckRS 2008, 5436).

    (2) Darüber hinaus führt die Tatsache, dass der Beklagte - wie ausgeführt - für seine Laube wegen der nicht identitätswahrenden Umbauarbeiten den Bestandsschutz verloren hat, auch unabhängig von der konkreten Höhe des Spitzdaches dazu, dass der Kläger einen Rückbau auf die zulässige Größe verlangen kann (vgl. Mainczyk/Nessler, a.a.O., § 18 Rn. 4 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil v. 13.11.2007 - 7 U 22/07 - zit. nach juris Rdnr. 21) und bei Weigerung des Beklagten zu einem eigenständigen Verstoß im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG.

    ee) Der Wirksamkeit der Kündigung steht keine Duldungspflicht des Klägers aufgrund des sog. vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entgegen (vgl. zu diesem Begriff: OLG Hamm, Urteil v. 13.11.2007 - 7 U 22/07).

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 7 U 30/10

    Verpflichtung zur Rückgabe von Parzellen gem. §§ 546, 581 BGB aufgrund wirksamer

    Ausweislich der vom Kläger eingereichten Luftbildaufnahmen war zudem noch im Mai 1976 keine Bebauung vorhanden, so dass der Beklagte erst danach sukzessive die Schaffung von Wohnraum durch Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Pachtgelände betrieben haben muss, und zwar in einem Umfang, der auch nach § 18 BKleingG keinen Bestandsschutz genossen hätte; denn erlaubt sind danach lediglich bloße Instandhaltungsmaßnahmen und keine grundlegenden Veränderungen - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. vom 13.11.2007 - 7 U 22/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2009 - 7 B 1795/08

    Anspruch auf Abbruch eines Geflügelstalls und Beseitigung einer Aufschüttung;

    Der Antragsgegner beruft sich auf das Urteil des OLG Hamm vom 13. November 2007 - 7 U 22/07 -, Juris, dem zu entnehmen sei, der Pächter müsse den Rückbau einer vertragswidrig genutzten Pachtsache dulden.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 7 U 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11473
OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,11473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,11473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 7 U 22/07 (https://dejure.org/2007,11473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Forderungen für Wärmelieferungen aus einem Fernwärmeversorgungsvertrag; Begründung einer Zusatzvereinbarung über die unentgeltliche Wärmeversorgung; Befreiung von der Zahlungspflicht für einen übersteigenden Wärmebedarf

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AVBFernwärmeV § 31; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Wärmelieferungsvertrag - Aufrechungsverbot - Gegenforderungen

  • rechtsportal.de

    AVBFernwärmeV § 31; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1
    Zum Erlöschen eines Zahlungsanspruchs aus einem Wärmelieferungsvertrag durch die Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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