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   OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02   

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https://dejure.org/2002,7772
OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02 (https://dejure.org/2002,7772)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 U 2216/02 (https://dejure.org/2002,7772)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 7 U 2216/02 (https://dejure.org/2002,7772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung unzulässiger Klage; Vertretung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch Aufsichtsrat ; Rechtsstreit mit ausgeschiedenem Geschäftsführer ; Bestellung nach Gesellschaftsvertrag ; Klageerhebung gegen die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer; ...

  • Judicialis

    GmbHG § 52 Abs. 1; ; AktG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 52 Abs. 1; AktG § 112
    Vertretung der GmbH durch Aufsichtsrat gegenüber früherem Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 983
  • NZG 2003, 634
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02
    Zumindest für die Tatsacheninstanzen vermag daher auch nicht die Auffassung des Bundesgerichtshofes in der in BGHZ 40, 197 ff. abgedruckten Entscheidung zu überzeugen, wonach der wahre gesetzliche Vertreter nur zu dem Zweck in den Rechtsstreit eintreten darf, den bisherigen Mangel der gesetzlichen Vertretung geltend zu machen.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02
    Ein solcher Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (BGH NJW 1998, 384, 385; NJW 1999, 3263).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02
    Ein solcher Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (BGH NJW 1998, 384, 385; NJW 1999, 3263).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

    Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

    Auszug aus OLG München, 31.07.2002 - 7 U 2216/02
    Es reicht vielmehr aus, dass auf Grund der gebotenen und typisierenden Betrachtung in derartigen Fällen regelmäßig die abstrakte Gefahr einer nicht unbefangenen Vertretung der Gesellschaft vorhanden ist (BGH NJW 1997, 318; BAG NJW 2002, 1444, 1445 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

    Das Bestehen eines Prozessrechtsverhältnisses darf im Interesse der Rechtssicherheit nicht in der Schwebe bleiben (vgl. OLG München, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 U 2216/02 -, NJW-RR 2003, S. 983; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 7 W 34/09 -, NJW 2010, S. 621 f.).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 17/04

    Rückwirkende Genehmigung der Einspruchs- und Klageerhebung umfasst nicht auch die

    Das Oberlandesgericht München ist in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 7 U 2216/02 (Neue Juristische Wochenschrift, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2003, 983, unter 3.) --anders als vom FG angenommen-- nicht etwa von einer Genehmigung der von den Vertretern ohne Vertretungsmacht für die beklagte GmbH erstinstanzlich abgegebenen Erklärungen ausgegangen.
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2009 - 7 W 34/09

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines bedingten Beitritts

    Der hilfsweise erklärte Parteiwechsel (dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Oktober 2000, 5 U 55/00, Juris Tz. 32), die hilfsweise Klagerhebung gegen einen Dritten (dazu OLG Hamm, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Urt. v. 26. September 2001, 1 U 69/01, Juris Tz. 22; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 59 Rdn. 10) und der bedingte Beitritt des Aufsichtsrats zu einem Rechtsstreit der Gesellschaft (OLG München, NJW-RR 2003, 983) sind daher ebenso unzulässig wie die bedingte Erhebung einer Klage und die - auch innerprozessual - bedingte Einlegung oder Rücknahme eines Rechtsmittels im allgemeinen (dazu BGH, NJW 1952, 102; 1999, 2823; NJW-RR 1990, 67, 68; 2008, 85, 86; Zöller/Greger, a.a.O., § 253 Rdn. 1).
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 80/02

    Verfahrensrecht: Rückwirkung einer Prozessvollmacht (einschließlich

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  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 81/02

    Verfahrensrecht: Rückwirkung einer Prozessvollmacht (einschließlich

    Bei rückwirkender Genehmigung der Verfahrensführung kann der bisherige Vertretungsmangel nicht mehr geltend gemacht werden; die Vertretung kann nicht auf dessen Geltendmachung beschränkt werden (vgl. OLG München vom 31. Juli 2002, 7 U 2216/02 , NJW-Rechtsprechungsreport -NJW-RR- 2003, 983, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2003, 1719 zum Gesellschaftsrecht, m. Anm. Wälzholz).
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