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   OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05   

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OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Darlegungs- und Beweislast des Anlegers hinsichtlich fehlerhafter Anlageberatung; hinreichende Risikoaufklärung des Anlegers durch eine übergebenes Anlageprospekt und Beurteilung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfond; Beweislast bei Fehlern der Anlageberatung; Umfang der Aufklärungspflicht bei Vermittlung und Beratung eines ...

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • nomos.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Mangelhafte Anlageberatung wird nicht durch Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Darlegung einer unzureichenden Anlageberatung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675
    Ausreichende Darlegung einer fehlerhaften Anlageberatung nur bei konkretem Vortrag zu Wissensstand, Risikobereitschaft und Anlageziel

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Substantiierungspflicht bei behauptetem Beratungsfehler

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Haftung bei Widerspruch zwischen Beratungsgespräch und Prospektinhalt

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Es gilt das gesprochene Wort

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übergabe eines Anlageprospekts "heilt" nicht vorangegangene Falschberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlagevermittler können mit der Herausgabe eines Verkaufsprospekts grundsätzlich keine fehlerhafte mündliche Anlageberatung ausgleichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung trotz Risikohinweis im Verkaufsprospekt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Mündliche Anlageberatung wiegt schwerer als Prospekt // Entscheidung zu Vermittlung geschlossener Immobilienfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2167 (Ls.)
  • VersR 2007, 994
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).

    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).

    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

    Deshalb hat die Aufklärung vor dem Vertragsschluss zu erfolgen (BGH WM 2005, 833, 837).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).

    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Insbesondere dann, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (vgl. BGH NJW 1983, 1730, 1731; OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - Urt. v. 14.06.2005, 8 U 136/04, Umdruck S. 18, von der Beklagten zu Unrecht für sich in Anspruch genommen).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98

    Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Ferner ist er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 12 und 13).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

    Deswegen muss die Aufklärung vor dem Vertragsschluss erfolgen (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).

    Deswegen hat bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2007, 994) zu Recht entschieden, dass ein die Risiken aufzeigender Prospekt zuvor mündlich im Beratungsgespräch vorgekommene Verharmlosungen nicht mehr ausgleichen vermag.

  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Der Prospekt kann somit Mängel oder Verharmlosungen des Beratungsgesprächs nicht ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, Az. 7 U 225/05).

  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 24 U 2/11

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Anlageberatung

    Erforderlich ist jedoch, dass dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wurde, dass sein Inhalt vor Vertragsunterzeichnung noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, zit. nach juris Rz. 40; OLG Karlsruhe Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13).

    Insbesondere wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13; BGH NJW 1983, 1730, 1731).

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer

    Die Kläger hatten ihre Willenserklärung abgegeben, denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Zeuge L. insoweit die Willenserklärung gerade auf Weisung der Kläger zurückgehalten hätte; nur darauf kann es aber für die Rechtzeitigkeit der Aufklärung ankommen (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 672 ff.), selbst wenn der Berater dazu auffordert, den Prospekt noch zu studieren und sich bei Unklarheiten an ihn zu wenden.
  • OLG Bremen, 15.02.2007 - 2 U 97/06

    Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlagevermittlers

    Es bedarf auch keiner gesonderten Auseinandersetzung, ob der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 - OLGRep 2006, 672 (Leitsätze und Gründe) = ZIP 2006, 267 = ZfIR 2006, 815 = ZBB 2006, 479 (jeweils nur Leitsätze) - zu folgen ist, wonach die Übersendung eines Prospekts jedenfalls nicht geeignet ist, Mängel oder Verharmlosungen eines Anlagegesprächs auszugleichen, denn ein derartiges Gespräch hat hier nicht stattgefunden.
  • LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum

    Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten (BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).
  • LG Hagen, 05.12.2012 - 8 O 60/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

    Nicht hingegen bezweckt die Widerrufsfrist, den Berater von seiner Beratungspflicht zu entbinden und dem Anlageinteressenten erstmals die Möglichkeit einzuräumen, sich die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. OLG L, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zitiert nach juris; OLG N, Urteil vom 02.06.2008, 17 U #####/####, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-7 U 225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4850
OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4850)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2006 - I-7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4850)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - I-7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4850)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines als Vermächtnisvollstrecker fungierenden Depotverwalters für Wertverluste; Anspruch auf Schadensersatz wegen des Wertverlustes bei einem Wertpapierdepot; Vorliegen einer Pflichtverletzung durch einen Depotverwalter aufgrund der Anlage eines Vermögens in ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 2216; ; BGB § 2216 Abs. 1; ; BGB § 2219

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wertpapierdepot - Schadensersatzanspruch gegen Depotverwalter wegen Wertverlust

  • RA Kotz

    Wertpapierdepot - Haftung des Wertpapierdepotverwalters

  • rechtsportal.de

    BGB § 2216 Abs. 1 § 2219
    Zur Haftung des Testamentsvollstreckers bei Verlusten aus Wertpapieranlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermächtnisvollstrecker haftet nicht in jedem Fall für Verluste aus Wertpapieranlagen

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Erbschaft: Depotverwaltung ist etwas Anderes als Depotgestaltung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 7 U 225/05
    Diese ergeben sich hier nicht in erster Linie aus der auch auf den Vermächtnisvollstrecker anzuwendenden Vorschrift des § 2216 Abs. 1 BGB, wonach diesem umfassend die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermächtnisses auferlegt ist, das heißt insbesondere dessen Sicherung vor Verlusten und die Nutzung von Gewinnchancen (vgl. dazu BGH WM 1967, 25), sondern aus der letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 25.01.1999, so, wie diese sie verstanden wissen wollte.
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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 12.07.2006 - S 7 U 225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,107067
SG Oldenburg, 12.07.2006 - S 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,107067)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - S 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,107067)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - S 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,107067)
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Volltextveröffentlichung

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