Rechtsprechung
KG, 18.09.2012 - 7 U 227/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Klage auf ausstehenden Werklohn für nicht verrichtete Arbeiten aufgrund vorzeitiger Kündigung des Werkvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhalt von Baustellenprotokoll wird ohne Widerspruch verbindlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Baurecht: Vorsicht bei Erhalt von Baustellenprotokollen!
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Bauhandwerker: Baubesprechungsprotokoll muss unverzüglich auf Fehler geprüft und gerügt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bauhandwerker: Baubesprechungsprotokoll muss unverzüglich auf Fehler geprüft und gerügt werden
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Baustellenprotokoll: Unverzüglicher Widerspruch notwendig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Baustellenprotokoll: Unverzüglicher Widerspruch notwendig!
Besprechungen u.ä. (2)
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsänderung durch Schweigen auf Baubesprechungsprotokoll
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Frist in Baustellenprotokoll nicht widersprochen: Verzug bei Terminüberschreitung! (IBR 2014, 9)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.08.2011 - 2 O 512/10
- KG, 18.09.2012 - 7 U 227/11
- BGH, 10.10.2013 - VII ZR 301/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …
Auszug aus KG, 18.09.2012 - 7 U 227/11
Bestand schon ein Vertrag, wird er in dem protokollierten Umfang abgeändert oder ergänzt (vergl. BGH MDR 2011, 417). - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis
Auszug aus KG, 18.09.2012 - 7 U 227/11
Ein solcher besteht nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vergl. BGH NJW 2008, 3425 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.06.2012 - 7 U 227/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Pflichten des Urkundsnotars bei ungesicherten Vorleistungen i.R.v. Austauschverträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Urkundsnotars bei ungesicherten Vorleistungen im Rahmen von Austauschverträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.12.2011 - 32 O 332/10
- OLG Köln, 14.06.2012 - 7 U 227/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.2006 - III ZR 259/05
Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherten Vorleistungen
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2012 - 7 U 227/11
Grundsätzlich ist daran festzuhalten, dass ungesicherte Vorleistungen nur im Rahmen von Austauschverträgen eine Belehrungspflicht des Notars auslösen können, also nur in solchen Verträgen, in denen Leistung und Gegenleistung unmittelbar miteinander verknüpft sind (vgl. BGH NJW 2006, 3065, 2066 zitiert nach Juris).Zu fragen ist danach, ob die Vorleistungspflicht für den Laien eindeutig erkennbar ist (vgl. BGH NJW 2006, Seite 3065 ff.).
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01
Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung; …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2012 - 7 U 227/11
Selbst wenn der Anscheinsbeweis dann nicht anwendbar ist, so muss der Geschädigte immer auch im Rahmen des dann jedenfalls maßgeblichen § 287 ZPO darlegen, welchen Verlauf die Dinge genommen hätten, insbesondere auch zu der zur Durchführung des behaupteten Entschlusses notwendigen Bereitschaft Dritter vortragen, die beabsichtigten Wege mitzugehen (vgl. grundsätzlich BGH, NJW-RR 2006, S. 923 - 927 zitiert nach juris). - BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Auszug aus OLG Köln, 14.06.2012 - 7 U 227/11
Dabei gilt grundsätzlich, dass in dem Fall, in dem der Notar einen bestimmten Rat oder eine bestimmte Warnung schuldet, eine "Anscheinsvermutung" dafür spricht, dass der Geschädigte sich beratungsgemäß verhalten hätte (vgl. grundsätzlich BGH, NJW 1996, S. 3009 - 3012 zitiert nach juris).