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   OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01   

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OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2007,8368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2007 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2007,8368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2007 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2007,8368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 174 BGB, § 222 Abs 1 BGB, § 768 Abs 1 S 1 BGB, § 17 VOB/B
    Generalunternehmervertrag: Verjährungseinrede für den Gewährleistungsbürgen gegen seine Inanspruchnahme wegen Baumängeln

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § ... 67; ; ZPO § 67 2. Halbs.; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 265; ; ZPO § 304; ; ZPO § 319; ; ZPO § 322; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 520; ; ZPO § 522; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 222 Abs. 1; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 Abs. a. F; ; BGB § 765; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 776; ; BGB § 1250 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung aus einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft: Verjährungseinrede bei Mängelrüge in unverjährter Zeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft im Zusammenhang mit einem Werkvertrag (Bauvertrag); Bestehen von Bürgschaftsansprüchen trotz möglicher inzwischen eingetretener Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche; Berichtigung eines Urteils aufgrund des Vorliegens ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsbeginn für nicht erkennbare Mängel erst ab Feststellung: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam! (IBR 2008, 647)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährungseinrede bei Mängelrüge in unverjährter Zeit? (IBR 2008, 447)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93

    Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Für die Erhaltung der Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft reichte es aus, dass in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH ZFBR 1993, 120; OLG Köln ZFBR 1993, 285); damit dient die Gewährleistungsbürgschaft auch der Sicherung bereits später verjährter Gewährleistungsansprüche im Verhältnis des Bauherrn zum Bauunternehmer (vgl. auch MünchKomm.-Habersack "Bürgerliches Gesetzbuch", 4. Aufl., § 768 Rn. ).

    Erforderlich ist allein, dass der Auftraggeber die Mängel fristgerecht ger1ügt hat, ihm damit ein Zahlungsanspruch zusteht (vgl. BGH ZFBR 1993, 285 (287)).

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 317/02

    Rechtsfolgen eines Baustellenverbots nach Kündigung des Bauvertrages; Beendigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Der Annahmeverzug ist dann beendet, wenn der Auftraggeber sich später wegen der Mängel auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft und dadurch zu erkennen gibt, dass er zum Zweck der Mängelbeseitigung das Betreten der Baustelle zulässt (BGH ZFBR 2005, 49).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Unabhängig davon, dass die Verrechnung gesetzlich für den Werk- und Bauvertrag nicht vorgesehen ist, der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und etwaige Gewährleistungsforderungen des Auftraggebers jeweils selbstandige Forderungen sind, die sich aufrechenbar gegenüberstehen (vgl. BGH BauR 2005, 1477 ff,), enthält die Entscheidung des Oberlandesgerichts München auch keinerlei Ausführung hinsichtlich der Annahme eines Verrechnungsverhältnisses und eines Eingehens auf die immerhin von der Klägerin erklärte hilfsweise Aufrechnung.
  • BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90

    Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Zur Berichtigung dieser offenbaren Unrichtigkeit ist das Rechtsmittelgericht befugt (vgl. auch BGH NJW 1964, 1858; BGH NJW-RR 1991, 1278; vgl. auch Musielak a.a.O. § 319 Rn. 13).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Damit kann sich die Bürgin auf die etwa der Auftragnehmerin zustehende Einrede der Verjährung nicht berufen (vgl. auch BGH NJW 2000, 1563).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Für die Erhaltung der Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft reichte es aus, dass in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH ZFBR 1993, 120; OLG Köln ZFBR 1993, 285); damit dient die Gewährleistungsbürgschaft auch der Sicherung bereits später verjährter Gewährleistungsansprüche im Verhältnis des Bauherrn zum Bauunternehmer (vgl. auch MünchKomm.-Habersack "Bürgerliches Gesetzbuch", 4. Aufl., § 768 Rn. ).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Das ergibt sich daraus, dass § 322 Abs. 2 ZPO sich allein auf die Aufrechnung beschränkt, die Gegenforderung nicht dadurch rechtskräftig aberkannt wird, dass das Gericht den Beklagten uneingeschränkt verurteilt (vgl. auch BGH MDR 1996, 960; Zöller/Vollkommer, "Zivilprozessordnung", 26. Aufl., § 322 Rn. 15).
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90

    Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Da die Abtretung der Rechte aus der Bürgschaft zugleich mit der Abtretung der Hauptforderung erfolgt ist, ist ein Erlöschen der Bürgschaft nicht eingetreten (vgl. auch BGH NJW 1991, 3025; OLG Düsseldorf WM 2003, 1318 (1320 f.); Staudinger-Horn a.a,O. § 765 Rn. 209).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 16 U 62/02

    Keine isolierte Abtretung der Rechte aus Bürgschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Da die Abtretung der Rechte aus der Bürgschaft zugleich mit der Abtretung der Hauptforderung erfolgt ist, ist ein Erlöschen der Bürgschaft nicht eingetreten (vgl. auch BGH NJW 1991, 3025; OLG Düsseldorf WM 2003, 1318 (1320 f.); Staudinger-Horn a.a,O. § 765 Rn. 209).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
    Für die Erhaltung der Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft reichte es aus, dass in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH ZFBR 1993, 120; OLG Köln ZFBR 1993, 285); damit dient die Gewährleistungsbürgschaft auch der Sicherung bereits später verjährter Gewährleistungsansprüche im Verhältnis des Bauherrn zum Bauunternehmer (vgl. auch MünchKomm.-Habersack "Bürgerliches Gesetzbuch", 4. Aufl., § 768 Rn. ).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67

    Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

  • RG, 03.05.1887 - II 436/86

    Klage von Teilhabern einer Handelsgesellschaft unter der Firma der Gesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13

    17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?

    Ist eine solche erfolgt, so ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hieraus einerseits, dass der Auftraggeber trotz Verjährungseintritts nicht nur zur Zurückhaltung der Sicherheit, sondern auch zu ihrer Verwertung im Sicherungsfall berechtigt ist (vgl. BGHZ 121, 168), und andererseits, dass sich der Bürge, der den Auftraggeber auch wegen solcher Ansprüche sichert, nicht auf die an sich nach § 768 BGB zulässige Einrede berufen kann, der Gewährleistungsanspruch sei verjährt (vgl. BGHZ 121, 173; KG BauR 2007, 547; OLG München OLGR 2008, 436; OLG Frankfurt IBR 2008, 447; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl, 10. Teil Rn. 158; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01   

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https://dejure.org/2002,6271
OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen durch ein herunterklappendes Sonnendach auf einem Binnenschiff; Gesamtschuldnerische Haftung für Besatzungsmitglieder als Hilfspersonen; Verletzung der dem verantwortlichen Schiffsführer obliegenden Verpflichtung zur sicheren ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    DÜG § 1; ; HGB § 664; ; HGB § 664 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 664 Abs. 2; ; HGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 847; ; BinSchG § ... 77 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    BinnSchG § 77 Abs. 1; HGB § 664; EVtr Anl. 1 Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 b und 4; Athener Übereinkommen Art. 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 77 Abs. 1; HGB § 664; EVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 b; EVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 4; Athener Übereinkommen Art. 13
    Keine Anwendung des Athener Übereinkommens von 1974 auf Binnenschifffahrtstransporte in der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz für gesundheitliche Schäden, die ein Passagier einer Flusskreuzfahrt durch ein herabstürtzendes Sonnendach erleidet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1308
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf

    Vielmehr ist eingedenk der stets zu besorgenden Möglichkeit eines - wodurch auch immer verursachten - Versagens der einfachen Überkreuzsicherung sowie der angesichts der Schwere des Sonnendachs ersichtlichen Gefahr für Leib und Leben der Passagiere die beiderseitige Sicherung, wie sie vorgesehen war, geboten gewesen (vgl. Senat, VersR 2002, 1308, 1309).

    Demzufolge ist für die Beförderungen auf Binnengewässern die Geltung des Athener Übereinkommens zu verneinen, da hier § 664 HGB erst auf Grund der in § 77 Abs. 1 BinSchG enthaltenen Verweisung und damit auf Grund einer Bestimmung, die nach dem Einigungsvertrag ohne Vorbehalt im Gebiet der früheren DDR gilt, anwendbar ist (Senat VersR 2002, 1308, 1310).

    Dies folgt für die Beklagten zu 1. und zu 2. aus §§ 77 Abs. 1 BinSchG, 664 HGB i. V. m. Art. 2 der zugehörigen Anlage, die auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfassen (BGH TransportR 1997, 154, 155 f.; Senat VersR 2002, 1308; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Auf., Art. 2 zu § 664 HGB, Rn. 10).

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