Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3431
OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltforderungen als Geldforderungen aus gegenseitigen Verträgen; Anerkennung eines Anspruchs auf Abfindung für den Gesellschafter einer GmbH bei Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288 Abs. 2
    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1599
  • MDR 2006, 101
  • NZG 2005, 627
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04
    Der Vergleich führt grundsätzlich nicht zu einer Umschaffung der Ansprüche (BGH v. 27.03.1969 - VII ZR 165/66, BGHZ 52, 39, 46; v. 07.03.2002 - III ZR 73/01, NJW 2002, 1503; v. 24.06.2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345, 3346; Marburger in Staudinger, BGB, § 779 Rdn. 38 mit umfassenden Nachweisen), die Rechtsnatur der bisherigen Schuld - hier des Abfindungsanspruchs - bleibt daher bestehen.
  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66

    Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04
    Der Vergleich führt grundsätzlich nicht zu einer Umschaffung der Ansprüche (BGH v. 27.03.1969 - VII ZR 165/66, BGHZ 52, 39, 46; v. 07.03.2002 - III ZR 73/01, NJW 2002, 1503; v. 24.06.2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345, 3346; Marburger in Staudinger, BGB, § 779 Rdn. 38 mit umfassenden Nachweisen), die Rechtsnatur der bisherigen Schuld - hier des Abfindungsanspruchs - bleibt daher bestehen.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04
    Der Vergleich führt grundsätzlich nicht zu einer Umschaffung der Ansprüche (BGH v. 27.03.1969 - VII ZR 165/66, BGHZ 52, 39, 46; v. 07.03.2002 - III ZR 73/01, NJW 2002, 1503; v. 24.06.2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345, 3346; Marburger in Staudinger, BGB, § 779 Rdn. 38 mit umfassenden Nachweisen), die Rechtsnatur der bisherigen Schuld - hier des Abfindungsanspruchs - bleibt daher bestehen.
  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04
    Während zunächst eine weiterreichende Regelung vorgesehen war, beschränkte man sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf den Anwendungsbereich der Zahlungsverzugsrichtlinie (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/6857, S. 51 und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/7052, S. 186; anders noch BT-Drucks. 14/6040 S. 147).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Demgegenüber werden nicht als Entgeltforderungen eingeordnet Ansprüche aus einem Vertragsstrafeversprechen (OLG Hamburg OLGR 2004, 432), auf Erstattung von Abmahnkosten (OLG Celle NJW-RR 2007, 393), aus § 765 BGB (OLG Düsseldorf WM 2009, 449) und der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters (OLG Karlsruhe MDR 2006, 101).
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

    Damit sind nur solche Forderungen gemeint, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind (OLG Karlsruhe MDR 2006, 101; MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl. § 288 Rn. 19 in Verbindung mit § 286 Rn. 75; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 288 Rn. 8 in Verbindung mit § 286 Rn. 27).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Dem folgen Rechtsprechung und Literatur (vgl zB OLG Karlsruhe ZGS 2005, 279; Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB, Stand 2009, § 286 RdNr 93, 95 ff; Ernst in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl 2007, § 286 RdNr 75; Palandt/Grüneberg, aaO, § 286 RdNr 27).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2016 - 10 U 105/15

    Architektenleistungen als Einlage des stillen Gesellschafters: Abrechnung der

    Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte, auf die Zahlung von Geld gerichtete Gegenleistung (Vogel in FBS HOAI § 1 Rn. 5; vgl. zu §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB, allerdings jeweils unter dem Eindruck der Richtlinie 2000/35/EG; BGH NJW 2010, 1872 juris Rn. 18 ff; OLG Karlsruhe MDR 2006, 101 juris Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 03.04.2007 - 9 U 9/07

    Umfang der Umlage von Nebenkosten

    Denn bei dem geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkosten handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung der Klägerin, nämlich um keine Forderung, die auf ein Entgelt für eine Werk-, Dienst- oder Verkaufsleistung der Klägerin gerichtet wäre (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2006, 101 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3332
OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2004,3332)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2004 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2004,3332)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2004,3332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Aufopferungsanspruchs; Anspruchsvoraussetzungen aus enteignendem Eingriff; Medizinische Versorgung mittelloser, nicht versicherter Notfallpatienten; Übergang eines Vergütungsanspruchs bei Versterben eines Hilfebedürftigen; Erstattung von Aufwendungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 19

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 19; BSHG § 28; BSHG § 121
    Kostenschuldner bei Behandlung eines nicht krankenversicherten mittellosen Notfallpatienten

  • gesr.de PDF

    Kosten für die Behandlung eines mittellosen, nicht krankenversicherten Notfallpatienten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19
    Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht krankenversicherten Notfallpatienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mittellose Patientin stirbt im Krankenhaus - Kirchlicher Krankenhausträger bleibt auf den Kosten sitzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1058
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    a) Der enteignende Eingriff ist dadurch gekennzeichnet, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und im konkreten Fall zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zulässigen überschreiten (BGHZ 102, 350, 361; 100, 335, 337).

    Ein solcher ist nur dann zu bejahen, wenn sich das Unterlassen ausnahmsweise als ein in den Rechtskreis des Betroffenen eingreifendes Handeln qualifizieren lässt (vgl. nur BGHZ 102, 350, 364 m.w.N.).

    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung muss eine solche Ausgleichsregelung daher - selbst wenn man sie ungeachtet der §§ 28 Abs. 2, 121 BSHG noch in Betracht ziehen würde - der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten bleiben (vgl. auch BGHZ 102, 350, 362 - Staatshaftung für Waldschäden).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Die den Betrieb darstellende Sach- und Rechtsgesamtheit muss derart beeinträchtigt werden, dass der Eigentümer gehindert wird, von dem Gewerbebetrieb als der von ihm aufgebauten und aufrechterhaltenen Organisation sachlicher und persönlicher Mittel den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu machen (BGHZ 111, 349, 356; Staudinger/Wurm a.a.O. Rdnr. 454).

    Es schützt lediglich bereits erworbene Rechtspositionen, nicht dagegen den Erwerb und die Verdienstmöglichkeiten selbst (vgl. BVerfG NJW 92, 36; BGHZ 111, 349, 357, 360).

  • BGH, 19.09.1996 - III ZR 82/95

    Enteignungsentschädigung für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Insoweit kommt ein Entschädigungsanspruch in Betracht, wenn Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nicht auf eine Enteignung i.S. des Art. 14 Abs. 3 GG abzielen, Inhalt und Umfang einer eigentumsmäßig geschützten Rechtsposition in einer Weise festlegen, die den betroffenen Eigentümer in unverhältnismäßiger Weise belasten (vgl. BGHZ 133, 271, 274; Staudinger/Wurm a.a.O. Rdnr. 496 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Anders als der Kläger meint, stellt auch der Umstand, dass ihn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 45, 133; OVG Münster DVBl. 01, 580) die materielle Beweislast für die sozialhilferechtliche Hilfebedürftigkeit eines Notfallpatienten trifft, keinen Verstoß gegen das in Art. 19 Abs. 4 GG statuierte Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes dar.
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Die unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angemessene (vgl. BVerfG NJW 01, 214 u. 215) Dauer eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht abstrakt anhand von Statistiken oder absoluten Zeitangaben bestimmt werden (vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum GG, Art. 19 Abs. 4 Rdnr. 262).
  • BGH, 23.11.1959 - III ZR 146/58

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Der Aufopferungsanspruch soll lediglich Sonderopfer ausgleichen, die bei rechtmäßigen beeinträchtigenden Eingriffen des Staates in nichtvermögenswerte Rechtsgüter wie Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und Privatsphäre entstehen (vgl. nur BGHZ 34, 24; 31, 187; 25, 238; Staudinger-Wurm, BGB, 13. Aufl. § 839 Rdnr. 503 ff.).
  • LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Entschädigungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.1.2004 - 1 O 278/03 - wird zurück gewiesen.
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Im vorliegenden Fall kommt als durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Rechtsposition des Klägers nur der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb in Betracht (vgl. BGHZ 81, 21 für die Praxis des zugelassenen Kassenarztes).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Im übrigen könnte durch das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs ohnehin kein Ausgleich von Schäden gewährt werden, die - nach der Vorstellung des Klägers - unmittelbar oder mittelbar durch das BSHG als gegen höherrangiges Recht verstoßendes formelles Parlamentsgesetz herbeigeführt worden sind (ständ. Rspr., vgl. nur BGHZ 134, 30, 32 f.; 100, 136; BGH NJW 89, 101).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
    Nach der Systematik des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) hat der Krankenhausträger bei der medizinischen Versorgung mittelloser, nicht versicherter Notfallpatienten grundsätzlich gem. § 121 BSHG bis zur Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den die Hilfe rechtfertigenden Umständen einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen im gebotenen Umfang; nach dieser Kenntnis steht allein dem Hilfsbedürftigen ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger zu, § 5 BSHG (vgl. auch BVerwGE 91, 245, 249).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

  • BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90

    Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie

  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56

    Aufopferungsanspruch bei Salvarsanschäden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 3534/98

    Übernahme von ungedeckten Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92

    fehlerhafte Prüfungsentscheidung - Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

  • OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93

    Amtspflicht bei Bewilligung von Sozialhilfe - Amtshaftung, Sozialhilfe,

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2004, 1058 = OLGReport Köln 2004, 364 abgedruckt ist, hat die Voraussetzungen aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen verneint.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Übernahme der Behandlungskosten eines

    Dass ein Rechtssuchender nicht mit dem Nachteil der Nichterweislichkeit einer Tatsache belastet werden darf, folgt auch nicht aus der Garantie der Rechtsschutzeffektivität des Art. 19 Abs. 4 GG (OLG Köln v. 24.06.2004, 7 U 23/04, juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 43/05
    Diese Beweislastverteilung für die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit stellt kein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) dar (OLG Köln, Urteil vom 24. Juni 2004 - 7 U 23/04).
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